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Fünf Jahre nach dem Hartz-Bericht Von der Jahrhundertreform zum Milliardengrab

16.08.2007 ·  700 Milliarden Euro gibt der deutsche Staat jährlich für Sozialleistungen aus. Mit den Hartz-Reformen vor fünf Jahren sollte alles besser und billiger werden. Doch das Gegenteil trat ein - vor allem Hartz IV wurde zum Fass ohne Boden.

Von Sven Astheimer und Nico Fickinger
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Als am 16. August 2002 der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz seinen Abschlussbericht an Bundeskanzler Gerhard Schröder übergab, konnte er sein Pathos kaum zügeln. Man habe nach dem Krieg Deutschland aufgebaut, die Wiedervereinigung bewältigt - „und jetzt das Arbeitslosenproblem“. Der damalige Arbeitsminister Walter Riester lobte bei der anschließenden Feierstunde im Französischen Dom am Berliner Gendarmenmarkt die Empfehlungen der Hartz-Kommission gar als Rohdiamanten, der nun geschliffen sei.

Doch es kam alles ganz anders: Vor allem das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, das die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe vorsah, polarisierte in der Folge die Öffentlichkeit. Die Verfechter des traditionellen Sozialstaats entfachten einen öffentlichen Proteststurm, den die Republik in diesem Zusammenhang noch nicht erlebt hatte. „Hartz IV“ wurde zur Metapher für eine verarmende Gesellschaft stilisiert und brachte die Menschen zu Großdemonstrationen auf die Straße. Und obwohl nach dessen Einführung im Januar 2005 sogar sechs Milliarden Euro mehr als bisher in das System gepumpt wurden, trug das Gesetz maßgeblich zur Abwahl der rot-grünen Koalition bei.

Viele versprachen sich deutliche Einsparungen

Wie konnte das kommen? Seit langem war die Existenz zweier unterschiedlicher Systeme vielen ein Dorn im Auge: hier die von den Kommunen bezahlte Sozialhilfe, dort die vom Bund finanzierte Arbeitslosenhilfe. Beide setzten Bedürftigkeit voraus. Doch während die Sozialhilfe als „Stütze“ nur die Existenz sicherte, orientierte sich die Arbeitslosenhilfe ebenso wie das davor bezogene Arbeitslosengeld am Nettolohn - und versprach damit hohe Zahlungen notfalls bis zur Rente.

Das erklärt, weshalb sich viele deutliche Einsparungen versprachen, als die beiden Leistungen zur neuen Grundsicherung zusammengeführt und auf Sozialhilfeniveau gesenkt wurden. Alleinerziehende oder kinderreiche Familien würden von den großzügigen Pauschalierungen und dem Zugang zu den Leistungen der Arbeitsvermittlung profitieren; langzeitarbeitslose Facharbeiter oder Alleinstehende - die klassische Mittelschicht - würden hingegen zu Reformverlierern.

Die rot-grüne Koalition hat falsche Anreize geschaffen

Doch die Sozialarchitekten hatten sich verschätzt. Weil sich der Bund künftig aller Langzeitarbeitslosen annehmen wollte, die theoretisch zu drei Stunden Arbeit am Tag imstande sind, konnten die Kommunen nahezu ihre gesamte Klientel der Arbeitsverwaltung überstellen. Weniger als 5 Prozent blieben als klassische Sozialhilfeempfänger bei den Sozialämtern. Auch senkte die Wortwahl „Arbeitslosengeld II“ die Schamgrenze; vom Stigma der früheren „Stütze“ befreit, traten mehr Bedürftige als bisher den Gang zur Arbeitsagentur an.

Zudem hat die rot-grüne Koalition - offenbar aus Angst vor der eigenen Courage - den drastischen Übergang von der Versicherungs- zur Fürsorgeleistung mit einer Vielzahl von Zulagen und befristeten Zuschlägen abgefedert. Und sie hat - willentlich oder unbewusst - falsche Anreize geschaffen. Viele Kinder zogen aus dem elterlichen Haushalt aus, weil ihnen der Staat nunmehr eine eigene Wohnung finanzierte; Lebensgemeinschaften lösten sich pro forma auf, um nicht in die Vermögensanrechnung einbezogen zu werden. All das führte zu einem Anstieg der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, den so niemand vorhergesehen hatte.

44 statt 38 Milliarden Ausgaben im Jahr 2006

Aus dem Spargesetz wurde ein Milliardengrab. Was DGB-Chef Michael Sommer als Massenverelendungsprogramm geißelte, war ein Fass ohne Boden. Hatten Bund und Kommunen 2004 nur 38 Milliarden Euro für die Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger ausgegeben, waren es 2005 - nach der Einführung von Hartz IV - schon mehr als 44 Milliarden.

Seither hat die Koalition versucht, gegenzusteuern: Sie hat die Beweislast für eheähnliche Partnerschaften verschärft, Jugendliche durch Androhung von Leistungskürzungen zurück in die elterliche Wohnung geholt, einen stärkeren Datenabgleich und Außendienst zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt und sogar die Rentenbeiträge halbiert - ohne Erfolg. 2005 lagen die tatsächlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld II um 10,5 Milliarden Euro über dem Haushaltsansatz, 2006 waren es immer noch zwei Milliarden mehr, im laufenden Jahr wird mit einer Deckungslücke von mindestens 1,5 Milliarden Euro gerechnet.

Arbeitsgemeinschaften sollen Arbeit machen können

Gleichwohl sind weitere Sparmaßnahmen vorerst nicht geplant. Die Arbeitsgemeinschaften sollen in Ruhe ihre Arbeit machen können. Doch vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren die Langzeitarbeitslosen kaum. Daher hat die Koalition Abstellgleise eingerichtet, auf die sie Hartz-IV-Empfänger - großzügig mit Erwerbstätigenzuschüssen und Kommunal-Kombilöhnen subventioniert - in gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten abschieben und dort sozialversicherungspflichtig nach Tariflohn beschäftigen kann.

War die rot-grüne Koalition noch so mutig, die bisher verdeckte Arbeitslosigkeit offenzulegen, fängt die schwarz-rote Koalition wieder an, sie in „sozialen“ Arbeitsmärkten zu verstecken.

Die Reformgesetze

Hartz I Personal-Service-Agenturen, Deregulierung der Zeitarbeit, erleichterte Befristung für Ältere

Hartz II Ich-AGs, Erleichterung von Mini-Jobs, Aufhebung des Scheinselbständigkeitsgesetzes

Hartz III Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit

Hartz IV Ersatz der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II, Kürzung auf Sozialhilfeniveau; erwerbsfähige Langzeitarbeitslose werden von Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam betreut

Quelle: F.A.Z., 16.08.2007, Nr. 189 / Seite 11
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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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