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Freie Mineralölanbieter Kartellamt will Tankstellen-Oligopol brechen

11.06.2011 ·  Die Drohung, mit Wettbewerbsverfahren gegen die Mineralölkonzerne vorzugehen, zeigt offenbar Wirkung. Das Kartellamt pocht auf bessere Einkaufskonditionen für freie Kraftstoffanbieter und verlangt einen fairen Preiswettbewerb.

Von Helmut Bünder und Holger Steltzner, Bonn
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Nach dem Abschluss seiner Sektoruntersuchung über den deutschen Tankstellenmarkt verstärkt das Bundeskartellamt den Druck auf die großen Mineralölkonzerne. „Wir wollen die kleinen und mittleren Tankstellen aus der Umklammerung des Oligopols befreien“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der F.A.Z. Das Quintett aus Aral, Shell, Esso, Total und Jet kontrolliert direkt und indirekt nicht nur die Preisbildung an den meisten Tankstellen. Aus seinen Raffinerien stammt auch der größte Teil des Kraftstoffs, den die konzernunabhängigen Anbieter verkaufen.

Nach vielen Beschwerden über die Preisgestaltung der Ölkonzerne pocht das Kartellamt auf bessere Einkaufskonditionen der freien Anbieter und einen fairen Preiswettbewerb mit den Oligopol-Tankstellen. Die Drohung, notfalls mit Wettbewerbsverfahren gegen die Konzerne vorzugehen, zeigt offenbar Wirkung. „Wir stehen mit Mineralölkonzernen in Gesprächen, und ich bin zuversichtlich, dass es bald erste Ergebnisse geben wird“, sagte Mundt.

Viele freie Tankstellen haben sich darüber beschwert, dass sie für ihren Kraftstoff mehr bezahlen müssten als die Endkunden an einer Tankstelle des Oligopols. Ebenso geht das Kartellamt Vorwürfen nach, dass Ölkonzerne in der Nachbarschaft unabhängiger Tankstellen Benzin und Diesel unter Einstandspreis verkaufen. In der Praxis war es mangels genauer Daten bisher schwierig, solche verbotenen Praktiken hieb- und stichfest nachzuweisen. Vor allem hatte das Kartellamt kaum Einblick in Rabatte und Sonderkonditionen für Flottenkunden und andere Inhaber von Tank- und Servicekarten, die sich zum größten Teil auf Tankstellen des Oligopols konzentrieren. Das hat sich durch die aufwendige Sektoruntersuchung geändert, so dass die betroffenen Konzerne nun anscheinend einlenken. „Das wäre für alle Beteiligten die bessere Lösung, weil sie langwierige Untersuchungen und rechtliche Auseinandersetzungen erspart“, meinte Mundt.

Preisabstimmung der fünf großen Konzerne

Gleichwohl bereitet das Kartellamt gleichzeitig dazu die Einleitung mehrerer Wettbewerbsverfahren vor. Darin gehe es unter anderem um die „Knebelverträge“, mit denen Mineralölkonzerne versuchten, Partnertankstellen übermäßig lange an sich zu binden, um so den Markt abzuschotten. Rechtliche Schritte plant das Kartellamt auch gegen Absprachen bei der regionalen Verteilung von Tankstellen. Außerdem hat die Wettbewerbsbehörde Hinweise, dass manche Konzerne versuchen, die Endverkaufspreise der von ihnen belieferten freien Tankstellen in rechtlich unzulässiger Weise zu kontrollieren. Etwa 35 Prozent des Treibstoffs wird in Deutschland an Tankstellen verkauft, die nicht direkt oder indirekt von den fünf großen Anbietern beherrscht werden.

Mundt bezweifelt, dass das Vorgehen des Kartellamtes die Preise kurzfristig ins Rutschen bringen wird. „Aber faire Bezugsbedingungen und mehr Preisspielraum für die unabhängigen Anbieter könnten den Wettbewerb auf Sicht strukturell beleben“, sagte er. Zugleich forderte er den Gesetzgeber abermals auf, Schritte gegen die vom Kartellamt vermutete stillschweigende Preisabstimmung der fünf großen Konzerne zu prüfen. Der Behördenchef rät dazu, sich an der westaustralischen Preisregulierung zu orientieren. Dort muss jeder Mineralölkonzern geplante Preiserhöhungen am Vortag bei einer Behörde anmelden.

Von sechs Uhr des Folgetages an darf der Preis dann 24 Stunden lang nicht verändert werden. „Die Politik darf sich nicht einfach zurücklehnen und nichts tun. Sie hat es in der Hand, das Oligopol aus der Bahn zu werfen“, mahnte Mundt. Zum langen Pfingstwochenende sind die Benzinpreise wieder gestiegen – mehr oder weniger nach dem vom Kartellamt beschriebenen Muster. Während die Ölkonzerne dafür die höhere Nachfrage verantwortlich machen, verwies Mundt auf die Ergebnisse der Sektoruntersuchung: „Die Preisentwicklung lässt sich auf keinen Fall allein durch die Nachfrageentwicklung erklären.“ Besorgt äußerte sich der Kartellamtspräsident über die wettbewerbspolitischen Folgen des Atomausstiegs und der Energiewende. Gut zehn Jahre nach Beginn der Liberalisierungspolitik würden die Marktkräfte teilweise wieder ausgehebelt.

Nach der Abschaltung der ersten Kernkraftwerke sehe sich der Staat gezwungen, direkt in die Steuerung der Stromproduktion und der Netze einzugreifen, „um den Mangel zu verwalten“, sagte Mundt: „Ausgerechnet jetzt, wo die Liberalisierung erfolgreich zu wirken beginnt, wird das Rad ein ganzes Stück zurückgedreht.“ Auf lange Sicht werde der Ausstieg aus der Kernenergie zwar dazu beitragen, die Vormacht der vier großen Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und ENBW zurückzudrängen. Mundt erwartet, dass auch Stadtwerke und ausländische Anbieter in die Bresche springen werden, die die Abschaltung von etwa einem Fünftel der deutschen Stromproduktion hinterlassen wird. Zunächst jedoch rechnet er damit, dass das Übergewicht des Quartetts sogar noch zunehmen wird. Denn außerhalb ihres Kraftwerkparks gebe es kurzfristig kaum Reserven, die nun zugeschaltet werden könnten.

Bei der Umstellung der Energieerzeugung seien manche „Brüche“ in einer Übergangsphase wohl unvermeidlich, sagte Mundt. „Aber Deutschland darf sich auf dem Strommarkt nicht dauerhaft in ein marktfernes System aus Regulierung und staatlichen Subventionen verirren.“ Ein möglichst rasches Umsteuern verlangt das Kartellamt deshalb bei der Förderung erneuerbarer Energien. „Der Ökostrom muss in die Marktwirtschaft überführt werden. Es kann nicht sein, dass ein stetig wachsender Teil der Stromproduktion zu festen Vergütungssätzen ohne jeden Wettbewerb ins Netz eingespeist wird“, so Mundt.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Förderung der Direktvermarktung könne nur ein erster Schritt sein. Mittel- bis langfristig forderte er, die Vergütungen für Wind- und Sonnenstrom an den schwankenden Börsenpreis zu koppeln und deren Einspeisung so dem Marktgeschehen zu unterwerfen. Während die Bundesregierung gerade eine stärkere Staffelung der Vergütungen beschlossen hat, will Mundt die Fördersätze für die einzelnen Energieträger vereinheitlichen.

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