06.02.2009 · Die Regelungen, die es bislang in Sachen Staatsverschuldung gibt, haben ganz offensichtlich versagt. Allein der Bund hat bald eine Billion Euro Schulden angehäuft. Mit den Ländern kommt ungefähr noch einmal halb so viel dazu. Nun verpflichten sie sich auf harte Kreditgrenzen - ab 2020. Wird sich das rechnen?
Von Manfred SchäfersWas lange währt, wird zumindest in den Augen der Beteiligten gut. Die Vorsitzenden der Föderalismuskommission II sind des Lobes voll über ihre Ergebnisse. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck spricht von einer Sternstunde des kooperativen Bundesstaates. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sieht den Durchbruch geschafft. Beide versprechen ein Ende der fatalen Entwicklung zu immer mehr Schulden, wenn auch erst für das Jahr 2020. Dann sollen die Länder gänzlich auf neue Schulden verzichten. Der Bund behält sich dauerhaft eine Verschuldungsoption selbst für gute Zeiten vor. Der Rahmen entspricht mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts derzeit ungefähr 9 Milliarden Euro. Im Jahr 2016 soll der Bund diese neue Grenze erstmals einhalten müssen. Wenn man bedenkt, dass die große Koalition den Haushalt vor kurzem noch im Jahr 2011 ausgleichen wollte, relativiert sich der selbstgesteckte Anspruch. Damit würde der Haushaltsausgleich über die nächste Legislaturperiode hinaus vertagt.
Wenn die neue Schuldengrenze härter als das geltende Recht ist, kann sich die Reform dennoch langfristig rechnen. Was bisher gilt, hat offensichtlich versagt. Allein der Bund hat bald eine Billion Euro Schulden angehäuft. Mit den Ländern kommt ungefähr noch einmal halb so viel dazu. Die Staatsschuld liegt schon über der Grenze des Maastrichter Vertrags zum Schutz des Euro von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Durch die Finanzmarktkrise schnellt der Schuldenstand bis zum Jahr 2012 um 11 Prozentpunkte in die Höhe. Bund und Länder müssen damit Milliarden mehr Zinsen zahlen.
Der Knackpunkt sind die Ausnahmen
Derzeit darf der Bund so viele neue Kredite aufnehmen, wie er investiert. Das sind normalerweise etwa 25 Milliarden Euro. In den Ländern gelten ähnliche Regeln. Die dahinterstehende Argumentation lautete: Wenn der Staat Straßen, Universitäten, Schwimmbäder baut, hat auch die nachfolgende Generation etwas davon, also soll sie auch einen Teil der (Zins-)Last tragen. Doch müssen die Investitionsprojekte gewartet und erneuert werden. Dies hätte berücksichtigt werden müssen, genauso wie Privatisierungen, weil damit weniger Staatsvermögen an die nächste Generation übergeben wird. Man hätte also auf jeden Fall die investitionsbezogene Schuldengrenze enger definieren müssen. Jetzt hat man sich für einen anderen Weg entschieden: Die Neuverschuldung wird pauschal auf einen Bruchteil der gesamtwirtschaftlichen Leistung begrenzt. Für diesen Paradigmenwechsel spricht viel, zumal sich Deutschland auch im Europäischen Stabilitätspakt zu einer solchen Begrenzung verpflichtet hat.
Die neue Obergrenze ist nicht das Problem. Der wahre Wert des nationalen Stabilitätspakts wird sich an den Ausnahmen erweisen. Und da sieht es nicht gut aus. So sollen Bund und Länder sich höher verschulden dürfen, wenn die Wirtschaft nicht rund läuft. Entscheidend wird sein, ob die neue Verpflichtung, konjunkturbedingte Defizite im Aufschwung mit Überschüssen auszugleichen, in der Praxis greift. Da kein Wirtschaftszyklus dem anderen gleicht, ist nicht auszuschließen, dass der Aufschwung vorzeitig endet. Dann würde man mit konjunkturbedingten Altschulden in den nächsten Abschwung gehen.
Schlupfloch Naturkatastrophen
Noch bedenklicher ist ein weiteres Schlupfloch. In Fällen von Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen soll der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine höhere Neuverschuldung beschließen dürfen. Was ist das für eine Einschränkung? Außergewöhnlich sind zuweilen die Ausgabenwünsche der Fachminister, wenn auch nicht unbedingt unvorhersehbar. So gut wie alles lässt sich mit der neuen Ausnahme begründen. Mit Kanzlermehrheit kann weiter fröhlich gesündigt werden.
Die Länder wollen sich verpflichten, von 2020 an keine neuen Schulden in normalen Zeiten zu machen. Um alle mitnehmen zu können, erhalten die, die sich allein dazu nicht in der Lage sehen, Hilfen vom Bund und den übrigen Ländern. Nachträglich werden damit die belohnt, die schlecht gewirtschaftet haben. Das ist ärgerlich, aber wohl unvermeidlich. Wenn damit später höhere Hilfen verhindert werden, ist es positiv für alle. Es dürfte die letzte Chance für die Länder in Not sein. Wenn sie es damit nicht schaffen, wird ihre Existenzberechtigung über kurz oder lang in Frage gestellt sein. Hilfreich wäre es allerdings, wenn die Länder eine größere Autonomie in Steuerfragen erhielten. So hängen sie mehr denn je von der Steuerpolitik des Bundes ab: Über ihre Einnahmen können sie kaum bestimmen, große Ausgabenblöcke sind starr – und künftig sollen sie auch nicht mehr in die Verschuldung ausweichen dürfen. Diese Rechnung kann nicht aufgehen.
Je schärfer die Schuldenregel ist, desto weniger kann der Staat kurzfristig die Steuern senken, da ihn das zunächst Geld kostet. Auf längere Sicht dreht sich das. Wenn der Staat weniger Schulden bedienen muss, verfügt er über einen größeren Gestaltungsspielraum. Den kann er nutzen, um Steuern zu senken oder neue Aufgaben zu finanzieren. Deswegen braucht man eine möglichst harte Schuldengrenze. Was die Kommission erarbeitet hat, ist zu weich.
Soviel schuldet die Gruppe Staat...
kristian kroflin (kroflin)
- 06.02.2009, 16:13 Uhr
Notfall 2008/2009
Heinz Peter Mathey (petermathey)
- 06.02.2009, 17:03 Uhr
2020 ist eine FARCE
Liese Müller (MuellerLieschen)
- 06.02.2009, 21:31 Uhr
Man sollte doch erstmal die vorhandene Gesetztgebung ausschöpfen.
Michael Paal (MIPA1964)
- 07.02.2009, 11:32 Uhr
Kleine Lösung ist besser als keine Lösung!
Peter Paul (petepaul)
- 07.02.2009, 22:29 Uhr
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