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Flugsteuer Regierung plant nun drei Kategorien

20.08.2010 ·  Statt der ursprünglich geplanten zwei Preiskategorien für die Luftverkehrsabgabe sollen Passagiere künftig zwischen 8, 25 und 45 Euro pro Flug zahlen. Damit werden Reisende auf längeren Strecken stärker belastet als zunächst vorgesehen.

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Die Pläne der Bundesregierung zur Haushaltssanierung sollen am 1. September vom Kabinett beschlossen werden. Im Haushaltsbegleitgesetz sind Steuererhöhungen und Subventionskürzungen von mehr als 80 Milliarden Euro vorgesehen. Zumindest für die geplante Luftverkehrsteuer, die zu dem Paket gehört, zeichnet sich eine Veränderung gegenüber den ursprünglichen Plänen ab - obgleich ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Donnerstag in Berlin sagte, auch diese Fassung befinde sich noch in der Ressortabstimmung.

Zunächst war vorgesehen, dass Fluggesellschaften künftig für kurze und mittellange Flüge ab Deutschland 13 Euro je Passagier und Flug bezahlen müssen, für lange Strecken 26 Euro (Neue Flugsteuer soll bis zu 26 Euro kosten). Ein neuer Entwurf des Gesetzes sieht nun drei Stufen vor: Für Flüge im Inland und nach Europa würden nur noch 8 Euro fällig. Mittlere Strecken sollen mit 25 Euro zu Buche schlagen; in diese Kategorie fielen viele afrikanische Länder, aber auch der Nahe Osten, Afghanistan und Pakistan. Flüge in alle anderen Staaten würden in diesem Modell stärker belastet als zunächst geplant: 45 Euro je Strecke und Fluggast sind vorgesehen; verteuern würde das unter anderem Reisen in die Vereinigten Staaten, nach Südamerika und Asien. Nicht mehr besteuert werden soll hingegen der Luftfrachtverkehr. Zur Begründung heißt es, er stehe „in einem intensiven internationalen Wettbewerb“ und sei „sehr preissensibel“. Im vorangegangenen Entwurf war dieser Passus noch nicht enthalten.

Regierung hält Auswirkungen für „nicht wesentlich“

Die Regierung erhofft sich von der Flugsteuer weiterhin 1 Milliarde Euro im Jahr. Auch der Flugverkehr solle in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen werden, um Anreize für umweltgerechtes Verhalten zu setzen, heißt es in dem Entwurf. Für die anderen Verkehrsträger gebe es diesen Anreiz schon, etwa über die Mineralölsteuer. Die Regierung rechnet damit, dass die Steuer von den Fluggesellschaften auf die Ticketpreise aufgeschlagen und an die Passagiere weitergegeben wird. Dass diese auf Flughäfen ins Ausland ausweichen könnten, wird nicht ausgeschlossen. Allerdings hält die Regierung die Auswirkungen für „nicht wesentlich“.

Die Fluggesellschaften sehen das anders. Sie laufen Sturm gegen die Pläne und warnen vor Arbeitsplatzverlusten. Die Opposition lässt ebenfalls kein gutes Haar an dem Entwurf. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Beckmeyer, hält auch den zweiten Entwurf für nicht akzeptabel. „Es handelt sich weiterhin um ein reines Abkassieren“, sagte er. Für eine ökologische Lenkung müsse nach Buchungs- und Lärmklassen unterschieden werden, nach Flugzeugen, Treibstoffverbrauch, Kohlendioxidemissionen sowie Tag- und Nachtflügen. Dass Frachtflüge ausgenommen würden, beruhige zwar die Lufthansa. Ökologisch sei dies aber nicht, weil der Frachtverkehr vorwiegend nachts und mit älteren Flugzeugen abgewickelt werde.

Subventionskürzungen bei energieintensiven Unternehmen

Heftig umstritten bleibt auch ein anderer Teil des Sparpakets: die geplanten Subventionskürzungen für energieintensive Unternehmen. So soll der Sockelbetrag, von dem an Betriebe nicht mehr die volle Stromsteuer zahlen müssen, von 512,50 Euro Stromkosten im Jahr auf 5000 Euro steigen; außerdem sollen die Steuerermäßigungen geringer ausfallen. Neben der Stromsteuer wird für die Unternehmen auch die Energiesteuer auf Öl und Gas teurer.

2011 will die Regierung dadurch 1 Milliarde Euro mehr einnehmen, 2012 1,5 Milliarden. Die Wirtschaft ist empört. Neben der Industrie lehnt auch das Handwerk die Pläne ab und spricht von einer „Belastungsschieflage“ der kleinen gegenüber den großen Betrieben. Die Chemiegewerkschaft IG BCE und einige Abgeordnete der Koalition sind ebenfalls gegen die Pläne, die bis zum 1. September noch endgültig abgestimmt werden müssen.

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