07.11.2007 · Union und SPD haben sich auf weitere Eckpunkte für die neue Erbschaftsteuer verständigt. Erbende Geschwister, Neffen und Schwiegerkinder werden künftig wie Nichtverwandte behandelt. Dafür wurden die Schwellen zu höheren Steuersätzen angehoben.
Von Manfred SchäfersUnion und SPD haben sich auf weitere Eckpunkte für die neue Erbschaftsteuer verständigt. Damit ist klar, wie stark erbende Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder künftig belastet werden: Sie werden wie Nichtverwandte behandelt. Mindestens 30 Prozent des Erbes oder der Schenkung müssen sie demnach an das Finanzamt abführen. Ausgenommen ist ein persönlicher Freibetrag von 20.000 Euro und ein sachlicher Freibetrag von 12.000 Euro für Hausrat und andere Gegenstände. Für Erbschaften von mehr als 6 Millionen Euro soll für alle, die nicht in direkter Linie mit dem Erblasser verwandt sind, sogar ein Steuersatz von 50 Prozent gelten.
Das ist dem abgestimmten Ergebnispapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu entnehmen, das am Mittwoch fertiggestellt wurde. Unter der Führung von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) haben sich die Finanzpolitiker schon am Montag darauf verständigt, den Tarif für Ehegatten, Kinder, Enkel – anders als zunächst erwogen – nicht zu senken. Doch im Gegensatz zu den anderen Verwandten profitieren sie von deutlich höheren Freibeträgen und geringeren Steuersätzen. Für alle sind die Beträge, von denen an höhere Steuersätze gelten, angehoben und geglättet worden.
Kabinett soll den Gesetzentwurf im Dezember beschließen
Die neue Erbschaftsteuer soll nach Angaben von Steinbrücks möglichst zum 1. April nächsten Jahres in Kraft treten. Sie soll sofort angewendet werden. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf am 5. oder 12. Dezember beschließen. Erben können für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis Inkrafttreten des Gesetzes wählen, ob sie nach dem alten oder neuen Recht besteuert werden wollen. Für Schenkungen ist dieses Wahlrecht nicht vorgesehen.
Einen Kritikpunkt aus der Wirtschaft hat die Arbeitsgruppe aufgegriffen, aber noch nicht geklärt: die mögliche zweifache Belastung ein- und desselben Vorgangs durch Einkommen- und Erbschaftsteuer. „Im parlamentarischen Verfahren wird die Frage einer möglichen Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer und damit zusammenhängend, inwieweit die latente Ertragsteuerbelastung mittelbar durch eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer bereinigt werden kann, näher geprüft“, heißt es nun.
4,01 Milliarden Euro Erbschaftsteuer
Das Gesamtaufkommen der neuen Erbschaftsteuer wird auf exakt 4,01 Milliarden Euro beziffert. Der Bund der Steuerzahler bezweifelt die Zahl. „Nach den jetzt bekannten gewordenen Eckpunkten ist zu befürchten, dass es nicht zu einer aufkommensneutralen Lösung kommt“, sagte sein Präsident Karl Heinz Däke. „Unseren Berechnungen zufolge tritt eine Entlastung insbesondere bei der Übertragung von mittelständischen Unternehmen nicht ein, wenn zusätzlich auch Privatvermögen übertragen wird.“
Es komme eher zu zusätzlichen Belastungen. „Dies kann nicht gewollt sein, daher müssen im Zuge der parlamentarischen Beratungen unbedingt noch Verbesserungen erreicht werden“, forderte er. Der Steuerzahlerbund hat mehre Fälle durchgerechnet. In einem erbt der Ehegatte ein Unternehmen mit einem Verkehrswert von 2 000 000 Euro. Wenn er es 15 Jahre fortführt, profitiert er vom neuen Abschmelzmodell. Für den Steuerwert von 300 000 Euro müsste er vermutlich künftig 33 000 Euro zahlen, da der Steuersatz sich nach dem gesamten Betriebsvermögen richten dürfte. Bisher wären es 75 555 Euro. Dieser Fall einer sinkenden Steuerlast ist aber die Ausnahme. Bei Betrieben mit geringeren Verkehrswerten kommt der Steuerzahlerbund auf teilweise deutlich steigende Belastungen. Falls die Lohnsumme nach 5 Jahren um mehr als 30 Prozent sinkt, steigt die Steuerlast in allen Fällen extrem. Unterstellt wurde, dass die persönlichen Freibeträge durch Privatvermögen aufgebraucht werden.
Erbende Geschwister und Neffen werden wie Fremde besteuert
Michael Portmann (puente)
- 22.11.2007, 12:57 Uhr
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