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Firmenkäufe Investoren aus der EU bleiben willkommen

10.01.2008 ·  Die Bundesregierung lockert ihren Gesetzentwurf zum Schutz deutscher Unternehmen vor unerwünschten ausländischen Investoren und gibt damit dem Druck der Europäischen Kommission nach. Das erfuhr die F.A.Z. aus Regierungskreisen in Berlin.

Von Andreas Mihm
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Die Bundesregierung lockert ihren Gesetzentwurf zum Schutz deutscher Unternehmen vor unerwünschten ausländischen Investoren und gibt damit dem Druck der Europäischen Kommission nach. Investoren mit Sitz in der Europäischen Union sollen von der geplanten Regel im Außenwirtschaftsgesetz ausgenommen werden, die es der Regierung ermöglicht, ausländischen Investoren die Beteiligung an deutschen Unternehmen von mehr als 25 Prozent des Kapitals zu versagen. Das erfuhr die F.A.Z. am Mittwoch aus Regierungskreisen in Berlin.

Allerdings hatte die EU-Kommission den deutschen Plan nicht nur wegen seines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs in Europa kritisiert. Sie bewertet auch die von der Bundesregierung vorgesehenen Kriterien für eine Untersagung als zu unbestimmt. Die EU-Kommission bereitet derzeit eine Stellungnahme zu dem Gesetzesplan vor, die Mitte Januar fertig sein dürfte.

Ressortabstimmung weitgehend abgeschlossen

In dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett vermutlich auch im Januar nicht mehr beschließen wird, werden dem Wirtschaftsministerium Sanktionsmöglichkeiten für den Fall eingeräumt, dass die „strategische Infrastruktur“ oder die „öffentliche Sicherheit“ gefährdet seien. Unternehmen können eine entsprechende Übernahme beim Wirtschaftsministerium anmelden. Das muss die Übernahme dann binnen einer festgelegten Frist genehmigen oder ablehnen. Wurde eine solche Genehmigung nicht eingeholt, will die Regierung das Geschäft in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten rückwirkend abwickeln können. Forderungen des CDU-Parteitags, wonach diese Frist auf drei Jahre bemessen werden sollte, will sich die Regierung nicht beugen.

Die Ressortabstimmung sei weitgehend abgeschlossen, hieß es. Allerdings sollen die in der Frage meist kritischen Wirtschaftsverbände noch einmal angehört werden, bevor das Kabinett den Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium beschließt. Ursprünglich war das für Dezember vorgesehen gewesen.

Abwehrmaßnahme gegen Staatsfonds

Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Debatte um die Investitionen von Staatsfonds oder halbstaatlichen Unternehmen aus Ländern, die damit auch politische Zwecke verfolgen könnten. Allerdings sind Staatsfonds im Text nicht eigens erwähnt. Chinesische Staatsfonds oder der russische Energiekonzern Gasprom wurden beispielhaft für solche Investoren genannt. Als Hilfsargument führen Politiker an, dass andere Industriestaaten - Amerika, Großbritannien, Frankreich oder Japan - sogar härtere Instrumente zur Abwehr unerwünschter Investoren hätten und davon auch Gebrauch machten.

Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, hat dagegen darauf hingewiesen, dass auch deutsche Staatsunternehmen wie Post, Telekom und Bahn international investierten und Unternehmen in anderen Ländern erwürben. Gerade ein exportorientiertes Land wie die Bundesrepublik sei auf einen freien Waren-, Handels- und Kapitalverkehr angewiesen. Zudem reichten die bestehenden Gesetze, um den Wettbewerb zu garantieren.

Quelle: F.A.Z., 10.01.2008, Nr. 8 / Seite 11
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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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