20.10.2006 · Das Scheitern der Berliner Klage auf Finanzhilfen nahm Finanzwissenschaftler Lars Feld erleichtert auf. Nun empfiehlt er im F.A.Z.-Gespräch für die Sanierung eine Schuldenbremse, verbunden mit Steuerautonomie der Länder.
Berlin ist mit seiner Klage auf Finanzhilfen gescheitert. Ein „bundesstaatlicher Notstand“ liege nicht vor, urteilten die Verfassungsrichter. Berlin müsse die Haushaltsschieflage aus eigener Kraft überwinden. Der Heidelberger Finanzwissenschaftler Lars Feld, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium, ist erleichtert über die Deckelung des bündischen Prinzips. Zur Unterstützung der Sanierung empfiehlt er eine Schuldenbremse, verbunden mit Steuerautonomie der Länder.
Herr Feld, wie soll es nun in Berlin weitergehen? Wie soll sich die Stadt aus ihrer Haushaltsnotlage befreien?
In Berlin ist eine ganze Reihe von Eigenanstrengungen nötig und möglich, um aus dem Tal der Tränen wieder herauszukommen. Die Stadt hat jetzt verschiedene Möglichkeiten; die Richter haben das auch sehr überzeugend deutlich gemacht. Einerseits gilt es auf der Einnahmenseite anzusetzen, das heißt vor allem die Gewerbesteuerhebesätze zu erhöhen und den Wohnungsbestand zu veräußern. Andererseits müssen die Ausgaben sinken.
Berlin ist nicht gerade ein wirtschaftsstarker Standort. Würden höhere Gewerbesteuerhebesätze noch mehr Unternehmen vergraulen?
Die Gewerbesteuerhebesätze in Berlin sind bisher vergleichsweise niedrig, da ist schon noch Spielraum. Die Abwanderung dürfte nicht so gravierend sein.
Und ist ein Verkauf der Wohnungen überhaupt realistisch?
Natürlich sehe ich da Chancen, ganz klar. Das beste Beispiel ist die Stadt Dresden, die ihre Wohnungen einem Finanzinvestor überschrieben hat. Die Wohnungen sind dort auch nicht in besserem Zustand, und Berlin wird in Zukunft eher mehr Zuwanderung erleben als Dresden. Da wird sich schon Interesse wecken lassen. Im übrigen würde sich eine Veräußerung der Wohnungen günstig auf die laufenden Ausgaben der Stadt auswirken. Das ist wichtig, denn Berlin hat im Wohnungswesen bisher erhebliche Mehrausgaben als andere Länder.
Wie steht es sonst um die Ausgaben?
Auf jeden Fall muß Berlin die Personalkosten in den Griff bekommen. Da leidet die Stadt unter einem schweren Versäumnis unmittelbar nach der Wiedervereinigung; damals hätten Entlassungen in großem Stil vorgenommen werden müssen. Heute kann man neben Stellenstreichungen hier aber auch Teilzeit in Erwägung ziehen - oder warum nicht auch einmal Lohnsenkungen im öffentlichen Dienst Berlins? Auch im Bildungswesen, in der medizinischen Versorgung oder im kulturellen Leben wird man die einzelnen Ausgabenposten durchgehen müssen. Daß Berlin mit der Zahl seiner Opernhäuser und Hochschulen soviel besser dasteht als das wohlhabendere Hamburg, ist schwer hinzunehmen.
Naja - immerhin ist Berlin Hauptstadt und hat dadurch auch eine besondere Aufgabe und Belastung.
Natürlich. Aber in dem Maße, wie die Rolle als Hauptstadt besondere Lasten verursacht, beispielsweise in Hinsicht auf die Ausgaben für öffentliche Sicherheit und Kultur, kann man das spezifisch abgelten. Das geschieht ja jetzt schon. Da muß man unter Umständen noch einmal an den Verhandlungstisch mit dem Bund. Ein neuer Finanzbedarf aber läßt sich daraus nicht ableiten.
Was ist verkehrt am bündischen Prinzip, dem die Karlsruher Richter jetzt eine Grenze gezogen haben? Liegt darin nicht eine Stärke des Föderalismus?
Schon. Aber das Einstehen füreinander muß seine Grenzen haben, sonst bekommen wir Anreize für Fehlverhalten. Es kann nicht sein, daß ein Land schlicht einen Freibrief für Schulden bekommt.
Das Problem ist aber noch nicht gelöst. Wie könnte eine wirksame Schuldenbremse für die Bundesländer aussehen?
Auf jeden Fall ist die Möglichkeit für die Länder, in Anlehnung an Artikel 115 des Grundgesetzes eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auszurufen, wenn man mit der Neuverschuldung über den Einnahmen liegt, absurd. Die Länder haben gar keine Möglichkeit, konjunkturell wirksam zu sein. Das gehört abgeschafft. Die erfolgreichen Konsolidierungen laufen über die Ausgabenseite, hier muß eine geeignete Schuldenbremse ansetzen. Wenn man - wie unsere Bundesländer - keine Steuerautonomie hat, dann ist das sowieso der einzig mögliche Weg. Man könnte ihnen auferlegen, unter einen festgelegten Schwellenwert der Nettoneuverschuldung zu kommen, indem man Ausgaben reduziert. Zum Einstieg könnte man ihnen aber auch erlauben, zur Lösung ihrer Probleme in einem bestimmten Rahmen Zuschläge zur Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben. In der Schweiz sind die erfolgreichsten Schuldenbremsen solche, welche die Kantone zwingen, bei Überschuldung die Steuern zu erhöhen. Das wäre ideal.
Nur haben die deutschen Bundesländer diese Steuerhoheit nicht.
Ja. Aber da muß die Reise mittelfristig hingehen. Verstopft man bei den Länderhaushalten das Ventil der Verschuldung, was ich befürworte, dann muß man ein anderes Ventil auf der Einnahmenseite schaffen, nämlich eine verstärkte Steuerautonomie der Länder. Einen kooperativen Föderalismus wie in Deutschland kann man sich in Gutwetterzeiten leisten. Aber es muß auch klar sein, daß der, der Ausgaben tätigt, auch die unangenehme Aufgabe haben muß, dafür Steuern einzutreiben.
Bürokratenlogik
Andreas Neubert (Citizen_Kane)
- 21.10.2006, 12:50 Uhr
Wie dumm ist das denn?
Jitzak Tanenbaum (tanenbaum)
- 23.10.2006, 21:01 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.419,90 | −1,28% |
| EUR/USD | 1,2364 | −0,05% |
| Rohöl Brent Crude | 103,33 $ | +0,08% |
| Gold | 1.540,00 $ | −2,50% |
Anonym bewerben? Ist das gut?