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Finanzpolitik Weg frei für die Unternehmensteuerreform

14.05.2007 ·  Die Unternehmensteuerreform ist in trockenen Tüchern: Finanzpolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich am Montag über die letzten Details geeinigt. Die Belastung für die Unternehmen soll auf unter 30 Prozent sinken.

Von Manfred Schäfers
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Der Unternehmensteuer-reform steht nichts mehr im Weg. Die Finanzpolitiker der großen Koalition haben sich am Montag über die letzten strittigen Details verständigt. Der Bundestag wird über den korrigierten Gesetzentwurf am 25. Mai abschließend beraten. Eine Mehrheit gilt als sicher. Der Bundesrat könnte dann noch vor der Sommerpause für Planungssicherheit in den Unternehmen sorgen.

Mit der Reform soll die Belastung einbehaltener Gewinne für Kapitalgesellschaften Anfang 2008 von heute knapp 39 Prozent unter 30 Prozent sinken. Personenunternehmen, die Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Gewinne geringer zu versteuern - wenn auch zum Preis einer Nachversteuerung im Fall der Ausschüttung Mit dem selben Gesetz wird zudem die Abgeltungssteuer zum 1. 1. 2009 eingeführt.

„Politisch vereinbarte Obergrenze eingehalten“

Die mit der gesamten Reform verbundenen Mindereinnahmen sollen im Jahr der vollen Wirksamkeit 4,99 Milliarden Euro betragen. „Damit ist die politisch vereinbarte Obergrenze von 5 Milliarden Euro eingehalten“, sagten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Michael Meister und Joachim Poß.

Die politische Einigung enthält sowohl Erleichterungen, als auch Verschärfungen aus Sicht der Steuerzahler. In die erste Kategorie fällt die Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die sogenannte Zinsschranke um die Abschreibungen (Ebitda anstelle von Ebit). In der Koalition gab es die Sorge, dass zu viele Unternehmen ohne die Änderung unter die Zinsschranke fielen, eben auch solche, die nicht im Verdacht stehen, Gewinne ins steuergünstige Ausland zu verlagern. Die Zinsschranke begrenzt die steuerliche Berücksichtigung des Zinsaufwands auf 30 Prozent des Rohgewinns. Die Fluchtklausel wurde nicht gelockert, die Toleranzschwelle nicht erweitert.

Mehr Unternehmen profitieren

Auch bei den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern hat die Koalition auf die Kritik reagiert. Die Grenze wird nicht so radikal gesenkt wie gedacht. Sie sollte zunächst auf 100 Euro reduziert werden, nun soll sie 150 Euro betragen. Waren, die mehr wert sind, können nicht sofort als Kosten geltend gemacht werden, sondern müssen über mehrere Jahre abgesetzt werden. Weil mit der sinkenden Wertgrenze mehr Güter als heute abgeschrieben werden müssen, waren Bedenken gegen den damit verbundenen bürokratischen Aufwand laut geworden.

Die dritte Änderung im Interesse der Wirtschaft betrifft die Betriebsgröße, die darüber entscheidet, ob ein Unternehmen steuerfreie Rücklagen für geplante Investitionen bilden kann. 40 Prozent der Kosten kann es dann steuermindernd vom Gewinn abziehen. Weil die Grenze leicht erhöht worden ist, werden etwas mehr Unternehmen davon profitieren können. Wer das Instrument nutzen will, darf künftig über ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro verfügen, bisher sollte die Grenze bei 210.000 Euro gezogen werden. Gleichzeitig soll die Vorschrift flexibler gehandhabt werden. Die geplante Investition muss nicht ganz genau bestimmt werden und der sogenannte Ansparzeitraum wird auf 3 Jahre verlängert.

Anwendung neuer Instrumente

Schließlich gab es ein kleines Entgegenkommen bei der Gewerbesteuer. Skonti und Boni sollen demnach nicht zu den Finanzierungsaufwendungen zählen, die den gewerbesteuerlichen Ertrag und damit die Steuerlast erhöhen. Die von der Wirtschaft als zu hoch kritisierten Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten wurden nicht gesenkt.

Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen wurde trotz der Abgeltungssteuer der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus solchen Geschäften beschränkt. Die zunächst geplante Verrechnung mit allen Kapitaleinkünften wird nicht zugelassen. Das macht die Abgeltungsteuer für Banken komplizierter und Dividendenpapiere für Anleger weniger attraktiv.

Neben diesen unmittelbar finanzwirksamen Änderungen sind Klarstellungen zum Gesetzeswortlaut vereinbart worden. Sie betreffen die Anwendung neuer Instrumente wie die Funktionsverlagerungen, die Regelungen zur Einschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften und die geplante Begünstigung einbehaltener Gewinne bei Personenunternehmen.

Die Details der Unternehmensteuerreform

Die Einigung enthält aus Sicht der Steuerzahler sowohl Erleichterungen als auch Verschärfungen.

Zu den Erleichterungen gehören:

Die Zinsschranke wird um die Abschreibungen erweitert.

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sinkt nicht ganz so stark wie geplant.

Etwas mehr Unternehmen sollen Geld für geplante Investitionen steuerfrei zurücklegen können.

In der Gewerbesteuer werden Skonti und Boni nicht berücksichtigt.

Zu den Verschärfungen zählen:

Die geplante Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen mit Dividenden und Zinsen wird trotz Abgeltungssteuer nicht kommen.

Quelle: F.A.Z., 15.05.2007, Nr. 112 / Seite 9
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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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