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Finanzpolitik Verfassungsklage gegen Eichels Etat

29.10.2004 ·  Die FDP kündigt den Gang nach Karlsruhe für Ende November an, die Union macht mit: Die Bundesregierung hat in ihren Augen bewußt und wiederholt gegen Vorgaben des Grundgesetzes verstößt.

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Union und FDP ziehen in wenigen Wochen vor das Bundesverfassungsgericht, da die Bundesregierung in ihren Augen mit ihrer Finanzpolitik bewußt und wiederholt gegen die Vorgaben des Grundgesetzes verstößt. "Wir werden Ende November Verfassungsklage gegen den Etat 2004 einlegen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Pinkwart, dieser Zeitung. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) habe eine letzte Chance, dies zu vermeiden, indem er vor der Schlußberatung des Haushalts 2005 deutlich mache, daß er gewillt sei, die notwendigen Anpassungen zu ergreifen. Die FDP kann dabei auf Unterstützung der Union bauen. "Ich bin der Meinung, daß der Gang nach Karlsruhe erforderlich ist", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dietrich Austermann, der F.A.Z.

Erste Kontrollinstanz für den Nachtragsetat ist der Bundespräsident. Er könnte sich weigern, das Gesetz auszufertigen, wenn er ernsthafte Zweifel hat, ob das Haushaltsgebaren der Koalition noch den Vorgaben der Verfassung entspricht. "Dies wird erst geprüft, wenn das Gesetz vorliegt. Das ist noch nicht der Fall", sagte der Sprecher von Bundespräsident Horst Köhler.

„Einnahmen gezielt zu hoch angesetzt“

Die Oppositionsparteien werfen Eichel vor, im Etat 2004 die Einnahmen gezielt zu hoch und die Ausgaben bewußt zu niedrig angesetzt zu haben. Dies sei mit dem Nachtragsetat offenbar geworden. Danach steigt die Nettokreditaufnahme von geplant 29,3 Milliarden Euro um etwa 50 Prozent auf 43,7 Milliarden Euro - deutlich höher als die Investitionen des Bundes (24,6 Milliarden Euro). Nach Artikel 115 des Grundgesetzes dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Eine Ausnahme ist nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig.

Pinkwart wies darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht die Hürde schon höher gelegt habe. Es reiche nicht aus, daß die Bundesregierung unter Verweis auf die hohe Arbeitslosigkeit erkläre, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört. "Vielmehr muß sie dann auch nachweisen, daß das erhöhte Defizit geeignet ist, diese Störung zu beheben." Wie Austermann berichtete, hat die Union schon einen Gutachter damit beauftragt, zu prüfen, ob die Verschuldung noch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. "Er sieht große Chancen, daß das Verfassungsgericht dies verneint", betonte Austermann. "Ich empfehle daher die nächsten Schritte, sobald der Haushalt 2005 verabschiedet ist." Im Bundestag ist das für Ende November geplant. Der Haushalt 2004 enthält nach den Worten Austermanns Angaben, die schon bei seiner Verabschiedung falsch waren. "Die bewußt zum Gesetz erhobenen, jedermann offensichtlichen Fehler beliefen sich zusammen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag."

Neue Lücken im Haushalt

Die Opposition wirft Eichel vor, auch im Etatentwurf 2005 nur mit Hilfe zu günstiger Einnahmeerwartungen und zu niedriger Ausgabenansätze die Neuverschuldung unter den Investitionen gehalten zu haben. Seit Vorlage des Entwurfs sind jedoch neue Lücken aufgetreten, die nach Angaben aus Koalitionskreisen bis zu 5 Milliarden Euro betragen; die Opposition schätzt sie doppelt bis dreimal so hoch. Die Steuerschätzung, die nächste Woche vorgelegt wird, dürfte nach Einschätzung von Regierungskreisen jedoch nur geringe Steuerausfälle im Vergleich zur Maischätzung, die dem Etatentwurf zugrundegelegt wurde, ans Licht bringen. Im Oppositionslager hält man es für wahrscheinlich, daß der Bund 2005 weitere Forderungen verkaufen will, etwa gegenüber Rußland oder gegenüber die den Post-Nachfolgeunternehmen Deutsche Post und Deutsche Telekom. Das könnte helfen, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen - allerdings hilft das nicht bei den Maastricht-Kriterien.

Quelle: mas., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Oktober 2004
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