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Finanzpolitik Union stemmt sich gegen Steinbrücks Steuerpläne

01.06.2006 ·  Die Unionsfraktion geht gegen das Steuerkonzept von Finanzminister Steinbrück (SPD) auf die Barrikaden. Der Streit dreht sich nicht nur um die Gewerbesteuer, die Reichensteuer erscheint als willkommenes Druckmittel.

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Die Unionsfraktion geht gegen das Steuerkonzept von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf die Barrikaden. "Wenn sich die Pläne des Bundesfinanzministers auf die bekanntgewordenen Elemente beschränken würden, wäre dies für die Union zuwenig", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Meister, mit drohendem Unterton am Donnerstag der F.A.Z.. Er setzte hinzu: "Es wäre auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland zuwenig, der mit seinen Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb steht."

Kernelement einer durchgreifenden Unternehmensteuerreform muß nach Meisters Worten die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer im Rahmen einer kommunalen Finanzreform sein. "Steuerrechtsvereinfachung, Reduktion der Steuerentrichtungskosten für die Unternehmen und eine zukunftsfähige Steuerbasis sind ohne dieses Reformelement nicht zu bekommen." Wie er ergänzend deutlich machte, dürfte ein Konsens mit der SPD am Ausmaß einer Senkung der Körperschaftsteuerbelastung und an der Frage, wie Personenunternehmen rechtsformneutral entlastet werden könnten, ebensowenig scheitern wie an der Kapitalertragsbesteuerung.

Gewerbesteuer mit neuen Elementen?

Steinbrück will indessen anders als die Unionsfraktion nicht nur an der Gewerbesteuer festhalten, sondern sie noch verschärfen und ertragsunabhängige Elemente wie Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzentgelte stärker in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Auch der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) wirbt für ein solches Vorgehen. Anders als Steinbrück hält er es aber nicht für ausreichend, die Gesamtbelastung knapp unter 30 Prozent zu senken. Wenn man die Unternehmen dazu bringen wolle, daß sie mit Hilfe bestehender Gestaltungsmöglichkeiten nicht länger Kosten in Deutschland und Gewinne im Ausland anfallen ließen, müsse der Steuersatz "in Richtung 25 Prozent" gehen (siehe dazu auch Finanzminister Deubel: „Ideal wäre eine Gesamtbelastung von 25 Prozent“).

Neben jenem Anreizelement will er - wie auch Steinbrück - über die ertragsunabhängigen Elemente dafür sorgen, daß mehr "Steuersubstrat" in Deutschland anfällt. Präsident und Vizepräsidentin des Deutschen Städtetags, Christian Ude (SPD, München) und Petra Roth (CDU, Frankfurt) warben für einen solchen Weg mit den Worten: "Niedrigere Steuersätze können im Bereich der kommunalen Unternehmensteuer nur realisiert werden, wenn die Basis dieser Steuer verbreitert wird."

Junktim mit der Reichensteuer

Hingegen stemmt sich die Unionsfraktion gegen eine Ausweitung und Zementierung der Gewerbesteuer. Wie aus wohlinformierten Kreisen zu hören ist, macht sie ihre Zustimmung zur Einführung der Reichensteuer offenbar auch davon abhängig, ob die Koalition die bestehende Gewerbesteuer zu einer kommunalen Unternehmensteuer weiterentwickelt. Das hieße, ihre Bemessungsgrundlage würde der Körperschaftsteuer angeglichen, so daß auch die Kommunen nur noch Gewinne besteuerten. Bisher gehen Dauerschuldzinsen zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ein.

Die Eckpunkte einer durchgreifenden Unternehmensteuerreform haben die Finanzpolitiker der Unionsfraktion zusammengetragen. "Eine kleine, zaghafte Reform, die die Strukturen beibehält und lediglich einzelne Steuersätze variiert, wird dagegen den Erwartungen an eine durchgreifende Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland nicht gerecht", heißt es in dem Positionspapier von Meister, Otto Bernhardt und Georg Fahrenschon.

Die Kernforderungen

Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zur kommunalen Unternehmensteuer (mit Hebesatzrecht)

Entkopplung der Unternehmensteuerbelastung auf einbehaltene Gewinne von der Entwicklung der Einkommensteuer durch einen niedrigeren Satz für einbehaltene Gewinne

Abschaffung der Mindestbesteuerung und Reduzierung der Vorschrift zur Gesellschafterfremdfinanzierung auf ein Mindestmaß

Eigenständiges Steuerbilanzrecht zur Ablösung der Handelsbilanz-Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz

Erleichterung des Erbübergangs von Betriebsvermögen im Rahmen einer zehnjährigen Abarbeitungsregel zu Beginn nächsten Jahres.

International wettbewerbsfähige Kapitalertragsbesteuerung, die das Kontenabrufverfahren einschränkt

Besteuerung privater Veräußerungsgewinne für nicht selbstgenutzte Immobilien und Dividendenpapiere unter Wegfall von Spekulationsfrist und Wesentlichkeitsgrenze mit ermäßigtem Steuersatz; in der Vergangenheit erzielte Wertsteigerungen werden nicht berücksichtigt

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