10.07.2005 · Der oberste Finanzrichter Wolfgang Spindler verteidigt die Finanzämter, bemängelt die Gesetze und will nur eine moderate Steuerreform. Um der Steuergerechtigkeit willen dürfe es kein Bankgeheimnis beim Fiskus geben.
Der oberste Finanzrichter Wolfgang Spindler verteidigt die Finanzämter, bemängelt die Gesetze als Investitionshemmnis und will nur eine moderate Steuerreform. Um der Steuergerechtigkeit willen dürfe es kein Bankgeheimnis beim Fiskus geben.
Herr Spindler, haben Sie einen Steuerberater?
Nein. Noch habe ich einen guten Überblick über meine Finanzen. Und ein bißchen Ahnung vom Steuerrecht habe ich ja auch. Aber ich kann die Bürger verstehen, die ohne Berater nicht mehr auskommen.
Warum?
Das Steuerrecht ist viel zu kompliziert. Selbst Steuerexperten verstehen nicht mehr alles.
Wie konnte es soweit kommen?
Ich denke, eines der Hauptprobleme ist, daß die Gesetze es jedem recht machen sollen. Dadurch werden sie so kompliziert.
Woran hapert es denn am meisten?
Komplex sind fast alle Steuerarten. Das Einkommensteuergesetz definiert zum Beispiel allein in Paragraph drei mehr als 60 Sachverhalte, die steuerfrei sind. Bei der Umsatzsteuer passen nationales und EU-Recht nicht immer zusammen. Und schließlich ist im Körperschaftsteuerrecht etwa mit der Gesellschafterfremdfinanzierung und der verdeckten Gewinnausschüttung vieles komplex und unklar geregelt.
Allein die Begriffe versteht schon niemand. Was muß sich ändern?
Das Steuerrecht muß auf möglichst wenige Grundprinzipien zurückgeführt werden. Alle sachwidrigen Ausnahmen sollten abgeschafft und die Unternehmen unabhängig von der Rechtsform gleich besteuert werden.
Sind die Parteien mit ihren Reformentwürfen dabei auf dem richtigen Weg?
Sie streben zum Teil nach Vereinfachung, aber sie haben das Problem, daß Lobbygruppen Einfluß nehmen und dadurch die Qualität der Steuermodelle wieder verwässern, etwa indem manche Ausnahmen erhalten bleiben. Ein guter Ansatz ist das überparteiliche Steuerprojekt der Stiftung Marktwirtschaft, das in der Einkommensteuer teilweise auf den Vorschlägen des Kölner Entwurfs mehrerer unabhängiger Steuerrechtler aufbaut und eine rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung schaffen will.
Mit fünf Steuerstufen zwischen 15 und 35 Prozent.
Ob mit Stufen oder progressiven Steuersätzen wie derzeit, das ist eigentlich egal.
Was halten Sie von einem Einheitssatz von 15 Prozent, wie es das Modell des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof vorsieht?
Das ist politisch nicht durchsetzbar und wäre auch nicht wünschenswert. Wir sind geprägt von der Sozialen Marktwirtschaft. Und das heißt auch: Eine Steuerbelastung muß sich an der Leistungsfähigkeit orientieren. Also Gutverdienende zahlen überdurchschnittlich mehr, Geringverdiener entsprechend weniger.
Diskutiert wird ja schon lange über ein einfacheres Steuerrecht, passiert ist das Gegenteil. Sind wir in Deutschland überhaupt dazu fähig?
Das Steuerrecht ist mittlerweile zu einem großen Investitionshemmnis für Deutschland geworden. Durch den verschärften internationalen Wettbewerb ist der Druck jetzt so groß, daß der Gesetzgeber nicht mehr anders kann, als zu handeln. Ich bin optimistisch, daß wir recht bald entscheidende Fortschritte sehen werden.
Kommt dann eine radikale Steuerreform?
Das wird gern gefordert, doch einige Vorschläge sind schon zu radikal. Wir können keine Reform machen, die alles auf den Kopf stellt. Wir sind nicht in einer postrevolutionären Phase wie in Osteuropa. Die Slowakei oder die baltischen Länder hatten es da mit ihren Steuerreformen einfacher. In Deutschland haben wir ein etabliertes System. Das dürfen wir schon aus Gründen der Praktikabilität nicht komplett aufgeben, sondern müssen es weiterentwickeln.
Die komplizierten Regelungen im Steuerrecht sind nur eines der Probleme. Wie steht es mit der Qualität der Gesetzgebung?
Noch nie war der Bundesfinanzhof bei so vielen Gesetzen von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt wie derzeit. Seit 1999 hat er neun Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt - soviel wie noch nie.
Warum?
Gesetze werden rückwirkend beschlossen, die Bürger können dadurch nicht mehr richtig planen. Gleiche Sachverhalte werden verschieden besteuert. Und höchst kritisch ist auch das Zustandekommen mancher Gesetze im kleinen Kreis des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat, ohne daß die Beschlüsse ordnungsgemäß im Parlament diskutiert wurden.
Das gab es doch früher auch schon manchmal.
Das ist richtig. Aber man muß auch sagen, daß das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber früher einen weitreichenden Gestaltungsspielraum im Steuerrecht gegeben hat, heute sind die Ansprüche strenger.
Ein Grund für manche Verfassungswidrigkeit ist doch wohl auch die zunehmende Kontrollwut des Staates, der zum Stopfen von Haushaltslöchern immer mehr in die Privatsphäre der Bürger eingreift, um Steuersünder zu entlarven.
Ich sehe derzeit überhaupt keinen Anlaß, von Kontrollwut zu sprechen. Der Fiskus muß intensiv überprüfen, ob die Bürger ordnungsgemäß Steuern zahlen. Sonst zahlen am Ende nur noch die Ehrlichen Steuern. Kleinstbetriebe werden derzeit statistisch alle 50 Jahre überprüft, also eigentlich gar nicht. Und vergessen wir nicht, daß das Verfassungsgericht sein Urteil zur Nichtigkeit der Spekulationssteuer damit begründet hat, daß der Staat zuwenig kontrolliert und daher nur die Aufrichtigen die Steuer überhaupt bezahlen. Von "Dummensteuer" war die Rede.
Das darf doch aber nicht so weit gehen, daß der Fiskus - wie seit 1.April erlaubt - automatisch und unbemerkt die Computer der Banken anzapft, um herauszufinden, wo die Bürger überall ein Konto haben.
Natürlich müssen Kontrollen verhältnismäßig sein. Aber so wie die Kontoabfragen gesetzlich geregelt sind, sehe ich keinen Grund, von zu starken Eingriffsmöglichkeiten zu sprechen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Abfragen ja vorläufig erlaubt.
Aber das ist doch eine viel zu große Einschränkung des Bankgeheimnisses.
Dieser Vorwurf basiert auf einem weitverbreiteten Vorurteil. Das Bankgeheimnis wurde eingeführt, um die Bankdaten der Bürger und Unternehmen vor Dritten, also dem Nachbarn oder einer Konkurrenzfirma, zu schützen, nicht aber vor dem Fiskus. In der öffentlichen Debatte wird das gerne vergessen.
Sie würden also das Bankgeheimnis gegenüber dem Fiskus ganz aufheben?
Um es klar zu sagen: Es steht im Konflikt mit dem Steuerrecht. Ein Bankgeheimnis darf es gegenüber dem Fiskus nicht geben. Wie sonst soll er gerecht besteuern?
In der Schweiz oder in Luxemburg sieht man das bürgerfreundlicher.
Sehen Sie nach Amerika, da laufen die Zinseinkünfte direkt in die Computer des Finanzamtes, und keinen regt das auf. In Skandinavien wird sogar veröffentlicht, wer wieviel Steuern zahlt, und die Leute sind zum Teil sogar stolz, wenn sie oben in der Liste stehen. So weit allerdings sollten wir in Deutschland nicht gehen.
Zum Schluß: Können Sie uns Hoffnung machen, daß die relativ lange Dauer der Verfahren am BFH kürzer wird?
Dies haben wir im Vergleich zu früheren Jahren schon erreicht, wir wollen dies aber weiter verbessern.
Mit zusätzlichem Personal?
Nein. Wir sind hinreichend ausgestattet.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.738,47 | +0,68% |
| FAZ-INDEX | 1.504,02 | +0,59% |
| TecDAX | 775,33 | +0,71% |
| MDAX | 10.290,00 | +0,40% |
| SDAX | 5.011,74 | +0,53% |
| REX | 421,76 | +0,17% |
| Eurostoxx 50 | 2.491,54 | +0,43% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,48 | +0,59% |
| Dow Jones | 12.874,00 | +0,57% |
| Nasdaq 100 | 2.569,49 | +0,87% |
| S&P500 | 1.351,77 | +0,68% |
| Nikkei225 | 8.999,18 | +0,58% |
| EUR/USD | 1,3153 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 117,28 $ | −0,43% |
| Gold | 1.727,00 $ | +0,91% |
| Bund Future | 138,32 € | −0,22% |