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Finanzminister-Treffen EU erlaubt niedrigere Mehrwertsteuersätze

11.03.2009 ·  Nach langem Ringen haben sich die EU-Finanzminister geeinigt: Die EU-Staaten dürfen den Mehrwertsteuersatz deutlich öfter senken. Das gilt etwa für Fahrradreparaturen, Haarschnitte und fürs Putzen. In Deutschland wird sich aber nichts ändern. Finanzminister Steinbrück schloss Steuersenkungen kategorisch aus.

Von Werner Mussler, Brüssel
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Die EU-Mitgliedstaaten können künftig auf deutlich mehr Güter und Dienstleistungen einen reduzierten Mehrwertsteuersatz erheben als bisher. Die EU-Finanzminister haben sich am Dienstag in Brüssel nach mehrere Jahre dauernden Verhandlungen darauf geeinigt, die Liste möglicher Ausnahmen vom für die ganze EU prinzipiell geltenden Mindestsatz von 15 Prozent zu verlängern. Sie umfasst nun auch größere Teile der sogenannten arbeitsintensiven Dienstleistungen. Dazu zählen besonders alle Dienstleistungen im Gaststättengewerbe sowie Renovierungen in privaten Haushalten und Haarschnitte, außerdem Fahrrad- und Schuhreparaturen.

Um die für Entscheidungen in Steuerfragen notwendige Einstimmigkeit zu erzielen, wurden auch Einzelwünsche bestimmter Mitgliedstaaten berücksichtigt. So können nun beispielsweise auch Hörbücher und Mautgebühren über Brücken niedriger besteuert werden. Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) sagte, es handle sich um eine nicht verpflichtende Liste. Deutschland werde davon keinen Gebrauch machen.

Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Der einheitliche Mindestsatz gilt in der EU grundsätzlich, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Ausnahmen davon müssen immer einstimmig von den Finanzministern beschlossen werden. Der ermäßigte Satz muss mindestens fünf Prozent betragen, in Deutschland beträgt er sieben Prozent und wird auf Lebensmittel, Bücher und Getränke erhoben.

Steinbrück hatte sich lange Zeit gegen eine Ausweitung der Ausnahmenliste gewehrt, weil er befürchtete, dass diese in Deutschland Forderungen nach weiteren Steuersenkungen zur Folge haben würden. Aus dem Bau- und dem Gaststättengewerbe sind solche Forderungen bereits laut geworden. Auch Bayerns Europaministerin Emilia Müller (CSU) hat sich für reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Gastronomie in Deutschland ausgesprochen.

Steinbrück: Keine Steuersenkungen in Deutschland

Die Blockadehaltung Steinbrücks hatte zu Verstimmungen im deutsch-französischen Verhältnis geführt, weil ermäßigte Sätze vor allem für das Gaststättengewerbe seit langem ein zentrales französisches Anliegen sind. Grundsätzlich geklärt wurde dieser Streit indes schon beim Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs im Dezember, als Deutschland zusagte, der Pariser Forderung nicht mehr im Wege zu stehen.

Steinbrück hob hervor, dass mit der jetzigen Vereinbarung die Frage reduzierter Mehrwertsteuersätze endgültig abgeschlossen sei. „Wir haben in einigen Punkten nachgegeben, aber jetzt ist endgültig Ende der Debatte.“ Der Minister schloss Steuersenkungen in Deutschland kategorisch aus. „Das ist nicht bezahlbar“, sagte er.

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