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Finanzmärkte Spekulative Leerverkäufe vor dem Aus

03.03.2010 ·  Finanzminister Wolfgang Schäuble will bestimmte Formen von Leerverkäufen verbieten. In solchen Fällen verkaufen Finanzmarktakteure geliehene Papiere in der Hoffnung, sie nach fallenden Kursen billiger zurückerwerben zu können.

Von Manfred Schäfers
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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will bestimmte Formen von Leerverkäufen verbieten. In solchen Fällen verkaufen Finanzmarktakteure geliehene Papiere in der Hoffnung, sie nach fallenden Kursen billiger zurückerwerben zu können. In der verschärften Version der ungedeckten Leerverkäufe verzichten die Investoren darauf, sich die veräußerten Wertpapiere zu leihen. „Um den mit Leerverkäufen verbundenen Risiken für die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes effektiver entgegenzuwirken, werden ungedeckte Leerverkäufe künftig gesetzlich untersagt“, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Leerverkäufe haben zum Fall der Investmentbank Lehman Brothers beigetragen. Anschließend hatten die Aufsichtsbehörden in mehreren Ländern zeitweilig Leerverkäufe von Finanzaktien verboten.

Schäuble kündigte einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ an. Privatanleger sollen so besser informiert werden. Auch sollen Aufsicht, Unternehmen und professionelle Marktteilnehmer ein zutreffendes Bild über das Marktgeschehen erhalten. Nicht zuletzt sollen Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden.

Wie Schäuble mitteilte, will er Transparenzvorschriften für gedeckte Leerverkäufe schaffen. Sie sollen sich auf alle an einem regulierten Markt gehandelten Aktien erstrecken. Die Durchsetzung der Meldepflichten soll durch effektive Sanktionsmechanismen sichergestellt werden. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums soll zudem vorsehen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auch bei Falschberatung oder der fehlenden Offenlegung von Provisionen durch die Institute Bußgelder verhängen kann. Auch soll sie die Anlageberater und Personen, die in den Instituten Einfluss auf Vertriebsvorgaben nehmen, registrieren. Bei wiederholten und nachhaltigen Verstößen soll die Bafin dem Institut aufgeben können, die Personen für einen begrenzten Zeitraum nicht mehr im Zusammenhang mit der Anlageberatung einsetzen zu dürfen. Darüber hinaus sind strengere Anlegerschutzbestimmungen für Produkte des grauen Kapitalmarktes geplant. Dazu gehört die Pflicht zur anlegergerechten Beratung, zum Führen eines Beratungsprotokolls und zur Offenlegung von Provisionen. Auch sollen für Prospekte von Anlagen auf dem weitestgehend unregulierten Graumarkt künftig schärfere Regeln gelten. Zudem kündigte Schäuble eine Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds an. Für sie sollen auch neue Liquiditätsanforderungen geschaffen werden.

Um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern, plant Schäuble zusätzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten. Bestimmte Finanzinstrumente hätten die Liquidität an den Märkten verringert, was zu erheblichen Marktverwerfungen führte, argumentiert sein Ministerium. „Zur Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz sollen in das Wertpapierhandelsgesetz neue Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für auf Zahlungsausgleich gerichtete Finanzinstrumente sowie Geschäfte mit ähnlicher Wirkung (zum Beispiel Wertpapierleihgeschäfte) eingefügt werden.“

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