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Finanzierungslücke Hartz IV wird für den Bund noch teurer

02.06.2006 ·  Die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird den Bund im kommenden Jahr 5,5 Milliarden Euro mehr kosten. Das macht der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages im Gespräch mit der F.A.Z. deutlich.

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Die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) wird den Bund im kommenden Jahr 5,5 Milliarden Euro mehr kosten. Denn zusätzlich zum Arbeitslosengeld II muß der Bund dann auch die Unterkunftskosten zahlen, um die Kommunen wie versprochen um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, im Gespräch mit der F.A.Z. hingewiesen.

Hierfür habe Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Bundeshaushalt für 2007 Vorsorge zu treffen, der am 5. Juli vom Kabinett beschlossen und zuvor in der Bundesregierung abgestimmt werden soll. "Wir sind auf Seiten Steinbrücks. Wir wollen einen verfassungsgemäßen Haushalt."

Kommunen müssen nicht alles zahlen

Henneke erinnert daran, daß die Zahlungsverpflichtung der Kommunen im Sozialgesetzbuch (SGB) II auf 8,5 Milliarden Euro begrenzt worden sei. Dieser Betrag müsse auch für 2007 und die Folgejahre gesetzlich festgeschrieben und auf die einzelnen Länder heruntergebrochen werden. Mit der Fixierung des von den Kommunen zu zahlenden Betrags aber verlagere sich das Ausgabenrisiko von 2007 an vollständig auf den Bund. Gingen die Unterkunftskosten zurück, profitiere dieser; stiegen sie, kämen auf ihn Mehrausgaben zu. "Das muß den Haushältern bewußt sein", sagte Henneke.

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages unterstützt daher ausdrücklich den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), die Heizkosten zu begrenzen. "Es geht nicht ohne Einschnitte." Da 2007 die Maastricht-Kriterien wieder eingehalten werden müßten, scheide eine höhere Neuverschuldung zur Finanzierung der absehbaren Mehrkosten aus. Die fehlenden Mittel müßten im Arbeitsetat oder anderen Ressorts eingespart werden. Henneke warnte Steinbrück davor, die Kommunen zu Haushaltsdefiziten zu nötigen, um die Neuverschuldungsgrenze des Bundes (Artikel 115 Grundgesetz) einhalten zu können. Die Kommunen würden dann "mit der verfassungsrechtlichen Keule in den Ruin" getrieben.

Neue Zahlen heißt mehr zahlen

Union und SPD hatten sich im Dezember vergangenen Jahres im Koalitionsausschuß geeinigt, daß sich der Bund in den Jahren 2005 und 2006 mit einer festen, auch nachträglich nicht mehr revidierbaren Quote von 29,1 Prozent an den Miet- und Heizkosten der Arbeitslosengeld-II-Empfänger beteiligt; den Rest tragen die Kommunen. Von 2007 an sollen die Bundesbeteiligung neu geregelt werden und die bisherigen Revisionsregeln entfallen.

Da die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steige, entspreche der 29,1-Prozent-Anteil des Bundes nicht mehr den ursprünglich angesetzten 3,55 Milliarden, sondern bereits 3,92 Milliarden Euro, erläutert Henneke: "Schon für 2006 muß der Bund also 400 Millionen Euro mehr auf den Tisch legen." Noch größere Mehrausgaben kämen in diesem Jahr aber auf die Kommunen zu. Um die zugesagte Entlastung von 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen, hätte der Bund eigentlich einen Zuschuß von 5,61 Milliarden Euro leisten müssen, was einer Quote von 41,6 Prozent entspräche. Da die Quote aber für 2006 bei 29,1 Prozent gedeckelt sei, blieben die Kommunen im laufenden Jahr auf Mehrkosten von rund 1,7 Milliarden Euro sitzen. "Dieses Geld können wir nicht nachfordern", stellt Henneke klar. "Das geht auf unsere Kappe, weil wir uns auf die Festschreibung eingelassen haben." Der Deutsche Städtetag bezifferte am Freitag die erwartete Mehrbelastung der Kommunen im laufenden Jahr auf mindestens 1,5 Milliarden Euro.

2007 aber gehe dieses Finanzrisiko gänzlich auf den Bund über, betonte Henneke. Da die Zahl der Bedarfsgemeinschaften durch das SGB-II-Fortentwicklungsgesetz leicht zurückgehen werde, dürften sich 2007 auch die vom Bund zu zahlenden Unterkunftskosten leicht von 5,61 auf 5,43 Milliarden Euro verringern. Hierfür müsse Vorsorge getroffen werden, so lange man handeln könne.

Quelle: nf., F.A.Z., 3. Juni 2006
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