11.01.2007 · Es wäre zu wünschen, dass sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem „harten“ Kommissionsvorschlag der Entflechtung der Energieriesen anfreunden. Zu dieser wettbewerbspolitischen Ultima Ratio wird es aber vermutlich gar nicht erst kommen.
Von Werner MusslerDer Vorschlag der EU-Kommission, der europäischen Energiewirtschaft die eigentumsrechtliche Trennung von Produktion und Netzbetrieb verpflichtend vorzuschreiben, ist politisch betrachtet wohl kaum die Aufregung wert, die er verursacht hat.
Die Kommission hat zwar klargemacht, dass sie diese „harte“ Version der Entflechtung für die richtige hält, um endlich zu mehr Wettbewerb, zu günstigeren Preisen und besserem Angebot für die Verbraucher zu kommen. Dennoch stellt sie sie den Mitgliedstaaten nur zur Diskussion – im Wissen, dass diese sie nicht verwirklichen wollen. Kurzum: Die harte Version hat kaum Chancen.
Die Vokabel „Zerschlagung“ führt in die Irre
Wäre es nach Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gegangen, hätte die EU-Behörde keine zweite, „weichere“ Option vorgeschlagen, die letztlich kaum über die geltenden Regeln hinausgeht. Die von Kroes favorisierte radikale Lösung mag man „Zerschlagung“ nennen. Doch schon diese Vokabel, die die Energiekonzerne gerne mit dem Vorwurf der Enteignung kombinieren, führt in die Irre.
Es stand nie zur Debatte, die Konzerne zu zerschlagen, die vor allem in Deutschland durch mehrere, teilweise kartellrechtlich fragwürdige Fusionen zusammengewachsen sind. Der Entkopplungsvorschlag zielt nicht auf die horizontale, sondern auf die vertikale Integration der Konzerne, die den Netzbetrieb und die Produktion in einer Hand haben. Die Netze stellen in der Regel – auch in anderen Sektoren wie der Eisenbahn oder der Telekommunikation – ein natürliches Monopol dar, sie können also nicht im Wettbewerb betrieben werden.
Entflechtung hat positive Auswirkungen auf die Preise
Es ist wahrlich keine neue Erkenntnis: Bleiben die Netze in der Hand der Ex-Monopolisten, bleibt der Netzzugang Dritter beschränkt oder ist nur gegen überhöhte Entgelte möglich. Das bestehende wettbewerbs- und regulierungspolitische Instrumentarium hat an diesen Verhältnissen offenkundig nichts geändert. Und die britischen Erfahrungen zeigen, dass die Entflechtung positive Auswirkungen auf die Preise hat. Eine verpflichtende eigentumsrechtliche Trennung von Produktion und Netzbetrieb wäre zweifellos ein weitreichender, in die Eigentumsrechte der Konzerne eingreifender Schritt. Sie scheint aber die einzige Möglichkeit, um für mehr Wettbewerb zu sorgen.
Das Verhalten der Konzerne hat in der Vergangenheit hinreichend belegt, dass ihnen anders nicht beizukommen ist. Dass eine Entflechtung in deren Eigentumsrechte eingriffe, darf als Argument nicht verabsolutiert werden. Derartige Eingriffe lassen sich rechtfertigen, wenn sie zu spürbar mehr Wettbewerb führen. Der Vorwurf der Enteignung führt ohnehin in die Irre. Die Verpflichtung, ein Netz zu veräußern, ist etwas anderes. Auch wenn es derzeit nicht danach aussieht: Es wäre zu wünschen, dass sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem „harten“ Kommissionsvorschlag als wettbewerbspolitischer Ultima Ratio anfreunden.
Absolut korrekte Darstellung des Sachverhaltes
Martin Hahn (mhh3)
- 10.01.2007, 18:51 Uhr
Weitgehend Unsinn!
Mark Mühlbradt (muehlbradt7)
- 10.01.2007, 20:06 Uhr
Enteignung als Schutz gegen Diebstahl
Bernhard Sporkmann (bsfaz)
- 10.01.2007, 20:13 Uhr
Trennung von Netz und Produkt auf welcher Ebene?
Jürgen Meyer (uk21632V)
- 10.01.2007, 21:34 Uhr
Besser hart
Harald Borbe (harald.borbe)
- 11.01.2007, 00:23 Uhr
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