Aufgrund einer seit Anfang des Jahres gültige neue Berechnung des Elterngeldes erhalten viele Mütter oder Väter weniger Geld, als sie früher erhalten hätten. Das Elterngeld beträgt zwar weiter 65 bis 67 Prozent, in Ausnahmefällen sogar bis zu 100 Prozent des bisher erzielten Netto-Erwerbseinkommens, höchstens 1800 Euro im Monat. Wesentliche Änderung ab 2013 ist jedoch die Berechnungsbasis für das Elterngeld.
Bisher war bei Arbeitnehmern das tatsächliche Nettogehalt maßgeblich. Für Kinder, die vom 1. Januar 2013 an geboren werden, ist nun ein „fiktives“ Nettoeinkommen entscheidend. Davon werden jetzt pauschal 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, hat Steuerexperte Thorsten Koch von Ernst & Young für die F.A.S. dargelegt. Die tatsächlichen Abzüge spielten anders als bisher keine Rolle mehr.
Die „Süddeutsche Zeitung“ beruft sich auf Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner. Nach seinen Angaben ergebe sich eine Differenz von 40 Euro für eine verheiratete Mutter oder einen verheirateten Vater mit einem Bruttoeinkommen von 4100 Euro im Monat, schreibt die Zeitung weiter. Doch auch für Leute, die nur die Hälfte verdienten, sei der Ausfall nicht unbeträchtlich. Bei einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro falle das Elterngeld monatlich um 10,18 Euro niedriger aus als bei der bisher gültigen Kalkulation.
Familien werden in Deutschland mit mehr als 150 familienpolitischen Leistungen gefördert - viele davon sind kaum bekannt
Statt die Gelder
Otto Kaldrack (otto-jomtien)
- 27.02.2013, 02:26 Uhr
Anhebung statt Kürzung
Marion Ansbacher (mary1401)
- 26.02.2013, 11:48 Uhr
Super Sache
Markus Höppner (MarHop)
- 26.02.2013, 10:33 Uhr
Eine gerechte, zukunftsfähige Lösung
Henk Wilbert (H.Wilbert)
- 26.02.2013, 10:17 Uhr
Na und ?
Thomas Gerlach (sogehts)
- 26.02.2013, 10:10 Uhr
