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„Evidenzzentrale“ Finanzamt muß Kontokontrolle melden

11.02.2005 ·  Die SPD reagiert auf die Kritik an den künftigen Konto-Kontrollen: Bankkunden sollen wenigstens im Nachhinein informiert werden, eine Gesetzesänderung werde es nicht geben. Anwälte warnen vor „Staatshacking“.

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Bankkunden sollen wenigstens im Nachhinein verständigt werden, wenn ihre Konten oder Depots vom Finanzamt oder einer anderen Behörde überprüft werden. Das gab der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß am Freitag bekannt. Damit will die rot-grüne Bundestagskoalition der Kritik an den künftigen Kontrollen begegnen.

Am 1. April - dem Tag nach dem Auslaufen der Möglichkeit zur Steueramnestie - tritt das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft. Danach kann jeder Finanzbeamte und jeder Beschäftigte, der in irgendeiner Behörde über Sozialleistungen entscheidet, eine Computerabfrage bei der „Kontenevidenzzentrale“ veranlassen.

Einrichtung technischer Schnittstellen

Diese wird beim Bundesamt für Finanzen eingerichtet. Dort stehen die Stammdaten sämtlicher in Deutschland geführten Konten bereit, also etwa Name und Geburtstag des Inhabers. Kontostände oder Geldbewegungen können nicht abgefragt werden. Sämtliche Geldinstitute müssen technische Schnittstellen einrichten, damit die Ämter die Daten jederzeit selbständig und heimlich abrufen können.

Der SPD-Finanzfachmann Poß unterstrich allerdings, zur Einführung der nachträglichen Bekanntgabe werde nicht das Gesetz geändert. Vielmehr werde Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) durch eine Verwaltungsanweisung sicherstellen, „daß die Finanzverwaltung die von einer Kontenabfrage betroffenen Steuerpflichtigen über eine erfolgte Abfrage nachträglich informiert“. Damit werde einem Wunsch des Bundesdatenschutzbeauftragten Rechnung getragen, der die Möglichkeit zu Kontenabrufen als Alternative zu flächendeckenden Kontrollmitteilungen der Kreditinstitute vorgeschlagen habe. Poß verteidigte die Kontrollen mit dem vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen „Verifikationsgebot“. Danach müsse der Fiskus im Einzelfall in der Lage sein, die Angaben der Steuerpflichtigen zu überprüfen.

Opposition: Regelung ist das Mindeste

Der Bundestags-Innenausschuß hatte eine solche Verwaltungsanweisung verlangt. Der Karlsruher Rechtsanwalt Gunter Widmaier, der für die Volksbank Raesfeld eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingeleitet hat, sieht nun die „Reparaturbedürftigkeit“ des Gesetzes bestätigt. In einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht, das dieser Zeitung vorliegt, hält er an seinem Antrag fest, das Inkrafttreten der Kontrollen durch eine einstweilige Anordnung zu stoppen. Eine verfassungswidrige Gesetzesvorschrift könne nicht durch eine bloße Verwaltungsanweisung aus der Welt geschafft werden.

Für die Opposition ist die Regelung das Mindeste, was getan werden sollte. „Solange die Bundesregierung nicht bereit ist, das Steuerrecht einfach und gerecht auszugestalten, und die Menschen daher von ihrer Steuerlast nicht überzeugt sind, wird die Besteuerungsgerechtigkeit nur mit erheblichen Kontrollen hergestellt werden können“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Meister, dieser Zeitung. „Dann müssen aber die Betroffenen von der Kontrolle wenigstens informiert werden.“

DAV gegen staatliche Einsicht

Der FDP-Finanzpolitiker Carl-Ludwig Thiele meinte, dennoch drohe ein bürokratisches Monstrum. Hunderte Millionen von Konten könnten betroffen sein, dies schwäche den Finanzplatz Deutschland. „Wir plädieren daher für eine Abgeltungssteuer.“ Damit löste man das Problem. „Sie ist leider an der Union gescheitert“, sagte Thiele.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wandte sich gegen staatliche Einsicht in Bankkonten. „Damit erhalten wir den gläsernen Steuerzahler“, sagte DAV-Präsident Hartmut Kilger. Der Bürger sei hilflos einem „Staatshacking“ ausgeliefert. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), Max Schön, warnte vor einer nie dagewesenen Datenerfassung und -vernetzung.

Vom 1.April an bekommt jeder Finanzbeamte und jegliche Behörde, die Sozialleistungen zahlt, Zugriff auf die Stammdaten aller Konten.

2002 wurde eine solche „Evidenzzentrale“ gegen Terroristen und Geldwäscher eingerichtet. Auch Steuerfahnder haben Einsicht.

Seit 1.Januar müssen Banken ihren Kunden eine Jahresaufstellung über Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne erstellen.

Jeder Steuerzahler erhält eine Identifikationsnummer.

Voraussichtlich am 1.Juli tritt der Datenaustausch in der EU über Zinserträge in Kraft.

Quelle: jja./mas. / F.A.Z., 12.02.2005, Nr. 36 / Seite 11
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