29.07.2009 · Die EU-Staaten müssen ihre Ausgaben für die Bankenrettung künftig nur noch teilweise in der Statistik ausweisen. In bestimmten Fällen können sie so die Angaben zum Schuldenstand drücken und die tatsächliche Verschuldung verschleiern. Damit beugt sich das Statistikamt politischem Druck aus Frankreich.
Von Werner Mussler, BrüsselDie EU-Staaten müssen ihre Ausgaben für die Bankenrettung künftig nur noch begrenzt in der Statistik ausweisen. In bestimmten Fällen können sie so die statistischen Angaben zum Schuldenstand nach der Maastricht-Abgrenzung nach unten drücken und so die tatsächliche Verschuldung verschleiern. Mit dieser umstrittenen Entscheidung beugt sich das EU-Statistikamt Eurostat nach Angaben von Statistikern starkem französischem Druck. Nach dem Urteil von Fachleuten ist die Entscheidung, die im zuständigen EU-Statistikausschuss vorab auf erhebliche Kritik gestoßen ist, auf die französischen Verhältnisse zugeschnitten. „Es handelt sich um eine Lex Frankreich“, hieß es in Brüssel.
Gegenstand der Entscheidung sind die Zweckgesellschaften, die viele EU-Staaten im Zuge der Bankenrettung gegründet haben. Die Zweckgesellschaften sollen den angeschlagenen Instituten Risiken abnehmen, indem sie ihre „faulen“ Wertpapiere übernehmen. In Deutschland wurden solche Zweckgesellschaften vor allem für die Landesbanken gegründet. Da der Staat für die Risiken der Zweckgesellschaften haftet, wurden sie bislang in der Schuldenstatistik beim Staat ausgewiesen und erhöhen mithin die Staatsschuld.
In Frankreich war das nationale Statistikamt Insee bei der Verbuchung der Anleihen, die die zentrale Refinanzierungsgesellschaft für Banken (SFEF) bislang begeben hat, ähnlich vorgegangen. Die SFEF nimmt am Markt Mittel auf, die sie - mit einer staatlichen Bürgschaft - als Kredite an die Banken weiterreicht. Die französische Regierung begann im Frühjahr, bei Eurostat und Insee gegen die Verbuchung dieser Anleihen als Staatsschuld zu protestieren. Im Mai drohte sie den Banken damit, die SFEF zu privatisieren. Damit wären die Schulden automatisch mitprivatisiert worden.
EU-Behörde rechnet mit rapiden Anstieg des Schuldenstands
Mit der vor knapp zwei Wochen getroffenen Eurostat-Entscheidung wird dies nun unnötig. Sie ermöglicht es Frankreich, bereits registrierte Anleihen der SFEF in Höhe von rund 75 Milliarden Euro, das entspricht etwa 4 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP), aus der Staatsschuld herauszurechnen. Insgesamt beträgt der Schuldenrahmen der SFEF 265 Milliarden Euro. Der staatliche Schuldenstand betrug in Frankreich nach Angaben der EU-Kommission Ende 2008 68 Prozent des BIP.
Wegen der hohen staatlichen Neuverschuldung rechnet die EU-Behörde mit einem rapiden Anstieg des Schuldenstands auf 79,7 Prozent des BIP in diesem und 86 Prozent im kommenden Jahr. Dem Maastrichter Referenzwert von 60 Prozent des BIP wird in jüngster Vergangenheit zunehmend Bedeutung beigemessen, weil er Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit eines Staates zulässt und dessen Einstufung durch die Rating-Agenturen beeinflusst (siehe auch: Euro-Raum: Zehn Staaten brechen 2010 die Schuldenregeln).
Mehrere Mitglieder äußern „ernste Bedenken“
Die französische Regierung, die schon im Kreis der EU-Finanzminister auf einen gesonderten Ausweis der durch die Finanzkrise verursachten Neuverschuldung im Rahmen von Defizitverfahren gedrungen hatte, hat nach Angaben von Statistikern vor der Entscheidung großen Druck auf Eurostat ausgeübt. Als der Generaldirektor des EU-Statistikamts, Walter Radermacher, Anfang Juli einem europäischen Expertenausschuss, dem Committee on Monetary, Financial and Balance of Payment Statistics (CMFB), den Beschluss mitteilte, äußerten mehrere Mitglieder „ernste Bedenken“. Eine Sprecherin der Kommission wies Vermutungen zurück, Frankreich habe die Entscheidung auch über Brüssel zu beeinflussen versucht. Von solchen Kontakten sei ihr nichts bekannt, sagte sie. Die EU-Kommission ist die Eurostat übergeordnete Instanz.
Das Statistikamt hatte die Entscheidung nur allgemein mitgeteilt, ohne auf die Bedeutung für Frankreich oder die geäußerten Bedenken einzugehen. Das Amt verteidigt die Entscheidung mit der Begründung, sie sorge für mehr Transparenz. Die Luxemburger Behörde will die durch die Zweckgesellschaften verursachten Schulden im Herbst in gesonderten Tabellen darstellen. Sie argumentiert, dass sie nach der Maastrichter Abgrenzung erst auszuweisen seien, wenn der Staat für diese nicht nur hafte, sondern wenn damit auch Zahlungsvorgänge verbunden seien.
Der „Skandal“ der Entscheidung
Radermacher sagt, so sei es möglich, die „implizite“ Staatsschuld, die noch nicht zu einer „tatsächlichen“ geworden sei, extra darzustellen. Kritiker entgegnen, der „Skandal“ der Entscheidung bestehe darin, dass Eurostat mitten in der Krise die Bewertungsprinzipien ändere - und dies auch noch auf politischen Druck. Die Politik habe die Banken dafür kritisiert, dass sie ihre Risiken nicht in der Bilanz auswiesen. Jetzt tue sie genau dasselbe.
Offen ist, was die Entscheidung für die Schulden bedeutet, die aus den Zweckgesellschaften der deutschen Landesbanken entstanden sind, die sich auf etwa 40 Milliarden Euro belaufen. Nach Angaben von Eurostat können sie ebenfalls aus der Staatsschuld herausgerechnet werden.
Wunderbar!
Max Bernard (maxbernard)
- 29.07.2009, 09:05 Uhr
Wunderbar!
Max Bernard (maxbernard)
- 29.07.2009, 09:06 Uhr
Was für eine Farce
Los Närgli (lma666)
- 29.07.2009, 09:46 Uhr
Der Wahrheit guckt man eben ungerne...
Alfons Crocusé (ALCR)
- 29.07.2009, 11:20 Uhr
Wann platzt eigentlich dem Volk endlich der Kragen...
Ted Butler (TedButler)
- 29.07.2009, 12:09 Uhr
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