01.07.2010 · Patente sollen in der EU deutlich billiger werden. Das neue EU-Patent soll nur noch in Englisch, Französisch oder Deutsch erteilt werden. Damit können sich Unternehmen teure Übersetzungen sparen.
Von Hendrik Kafsack, BrüsselDas hat der zuständige Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Donnerstag in Brüssel vorgeschlagen. Weitere Übersetzungen sollen nicht mehr nötig sein, um einen umfassenden Patentschutz in der EU zu erhalten. Nur die Patentansprüche, in denen der Kern der geschützten Erfindung erläutert wird, müssten sowohl in Englisch, als auch in Französisch und Deutsch vorliegen. Die Kosten für die Industrie sänken so drastisch, sagte Barnier. Das helfe vor allem kleinen innovativen Unternehmen. Der Schutz einer Erfindung in allen 27 Mitgliedstaaten würde nach Kommissionsangaben nur noch 6200 Euro kosten. Davon entfielen rund 10 Prozent auf die Übersetzungen.
Unternehmen aus Mitgliedstaaten, in denen keine der „Patentsprachen“ gesprochen werden, will Barnier die Kosten für die nötigen Übersetzungen erstatten. Letztlich müsse das aber das Europäische Patentamt (EPA ) in München entscheiden. Das seit rund 33 Jahren existierende, von der EU unabhängige EPA soll die neuen EU-Patente erteilen. Die Übersetzungsregeln sind der letzte, aber auch entscheidende offene Baustein in dem seit Jahren schwelenden Streit über die Einführung des in der gesamten EU geltenden „Gemeinschaftspatents“.
Das bisher schon vom EPA vergebene „europäische Patent“ gilt nur dann in allen 37 Mitgliedstaaten - den 27 EU-Staaten und weiteren zehn europäischen Ländern -, wenn es in alle Sprachen übersetzt worden ist. Zudem müssen Unternehmen ihre Ansprüche im Streitfall in jedem Land wieder neu durchsetzen.
Die Kommission hatte deshalb schon 2000 vorgeschlagen, ein einheitliches EU-Patent zu schaffen, das nicht mehr in alle EU-Sprachen übersetzt werden sollte und zudem ein zentrales Gericht für Streitigkeiten zu etablieren. Beides stieß auf heftigen Widerstand der EU-Staaten. Deutschland sperrte sich gegen eine zentrale EU-Gerichtsbarkeit. Andere Staaten, darunter vor allem Spanien und Italien, wollten nicht auf Übersetzungen der Patente in ihre Sprache verzichten. Da Patentregelungen einstimmig verabschiedet werden müssen, gab es deshalb lange keine Bewegung im Ministerrat. Im Streit über die Gerichtsbarkeit erzielten die Staaten schließlich Ende 2009 einen Kompromiss. Ein EU-Patentgericht soll künftig letzte Instanz auf europäischer Ebene sein. Es wird allerdings noch geprüft, ob der Kompromiss mit EU-Recht vereinbar ist.
Die Chancen für eine Durchsetzung der neuen Übersetzungsregelung sind nach Ansicht von Barnier gut. Die Skepsis von Ländern wie Spanien oder Italien soll dadurch gedämpft werden, dass der Inhaber im Streitfall sein Patent nach dem neuen Kommissionsvorschlag doch noch etwa ins Spanische übersetzen muss, falls ein spanisches Unternehmen beteiligt ist. Das wiederum könnte die Kosten abermals in die Höhe treiben, fürchten Kritiker.
Ein guter Anfang ..
K Zinser (klaus_zinser)
- 02.07.2010, 02:20 Uhr
Sehr schön!
Michael Beste (MichaelBeste)
- 02.07.2010, 09:56 Uhr
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