19.06.2006 · Die EU-Kommission will die Strukturförderung transparenter machen. Das Europaparlament begrüßt die Initiative, deutsche Diplomaten halten sie für kontraproduktiv. Sie fürchten einen neuen Berg an Bürokratie.
Die Europäische Kommission rückt einem gravierenden Informationsdefizit zu Leibe. Sie will die EU-Mitgliedstaaten zwingen, die Empfänger von Strukturhilfen künftig detailliert offenzulegen. Das geht aus einem internen Papier der Behörde hervor. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, ein Verzeichnis der Begünstigten der verschiedenen Fonds, der Bezeichnung der Vorhaben und des Betrags der für diese Programme bereitgestellten öffentlichen Mittel zu veröffentlichen.
Das soll möglichst auf elektronischem Wege geschehen. Die Daten sollen zudem an die Kommission in Brüssel übermittelt werden. Die Namen der Teilnehmer an Projekten des Europäischen Sozialfonds, mit dem die Mitgliedstaaten Fortbildungsprogramme für Arbeitslose finanzieren können, sollen von der Offenlegung ausgenommen sein. Künftig müßten Begünstigte einwilligen, daß sie mit der Veröffentlichung der Daten einverstanden sind, um einen Anspruch auf Strukturmittel der EU zu haben.
Widerstand gegen Offenlegung der Hilfen
Die Strukturmittel machen rund ein Drittel des europäischen Haushalts aus. Nach der Einigung zu den EU-Finanzen für 2007 bis 2013 steigen sie in den kommenden sieben Jahren auf insgesamt 308 Milliarden Euro. Deutschland erhält in diesem Zeitraum davon rund 23 Milliarden Euro. Insgesamt liegt die Obergrenze für die EU-Ausgaben bis 2013 bei 864,4 Milliarden Euro.
Die Europäische Kommission dringt seit einiger Zeit darauf, die Verteilung von EU-Fördergeldern für die Landwirtschaft und Strukturprogramme offenzulegen. Darauf zielt auch die jüngst von Kommissar Siim Kallas vorgelegte Transparenzinitiative der Kommission ab. Das interne Papier der Kommission ist ein Entwurf für eine Durchführungsregelung zur Strukturverordnung für die Vergabe der Mittel in der Finanzperiode 2007 bis 2013. Da diese neue Regelung im sogenannten Ausschußverfahren und nicht im normalen Gesetzgebungsverfahren von der Behörde erlassen wird, können die EU-Staaten den Vorschlag nur mit qualifizierter Mehrheit blockieren.
Dem Vernehmen nach regt sich in den Mitgliedstaaten allerdings bereits Widerstand gegen den Vorschlag. Die meisten Staaten der Union weigern sich bisher, die Verteilung der EU-Fördergelder für die Landwirte und die Strukturprojekte aufzudecken. Großbritannien, Dänemark und einige andere EU-Mitgliedstaaten legen inzwischen die Verteilung der Agrarbeihilfen teilweise offen. Deutschland beruft sich hingegen darauf, daß dies gegen den Datenschutz verstoßen würde. Die nun von der Kommission vorgesehene Veröffentlichung der Empfänger von EU-Strukturmitteln stößt in der Bundesregierung ebenfalls auf Widerstand. Aus Diplomatenkreisen verlautete, damit werde nur ein riesiger Datenfriedhof geschaffen. Es sei nicht einzusehen, warum die Staaten all diese Informationen sammeln sollten. Die Kommission könne nicht auf der einen Seite dauernd davon sprechen, Bürokratie abzubauen, und dann auf der anderen Seite verlangen, daß die Staaten Listen mit allen Empfängern bereitstellen müßten.
Die Bundesregierung kann sich nicht sperren
Im Europaparlament stößt der Vorschlag der EU-Kommission hingegen auf eine positive Resonanz. Die jüngste Diskussion über die vermeintliche Förderung der Verlagerung von Unternehmensstandorten in Europa durch EU-Strukturmittel habe gezeigt, daß die Kommission keine ausreichenden Daten über die tatsächliche Verteilung der Mittel aus den verschiedenen Fonds habe, sagte der Europaabgeordnete Markus Pieper (CDU). Die EU-Kommission hatte in der Diskussion, die von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) angestoßen worden war, erklärt, es gebe keine Belege dafür, daß Standortverlagerungen von der EU mit Strukturmitteln gefördert worden seien. Die Länder müssen die Kommission bisher aber nur über die Förderung von Großprojekten informieren, das bedeutet in der Regel von einer Schwelle von 50 Millionen Euro an.
Die Bundesregierung könne sich, nachdem sie die Diskussion maßgeblich vorangetrieben habe, nicht gegen die Offenlegung sperren, sagte Pieper. Allerdings müsse man darüber nachdenken, ob es nötig sei, daß die Staaten vorab alle Informationen über die Vergabe sammelten und veröffentlichten. Um die Kontrolle zu verbessern, genüge es, wenn die Staaten die Daten auf Anfrage der EU-Kommission stichprobenartig lieferten. Die aktuelle Situation, in der weder die Staaten noch die Kommission verpflichtet seien, Informationen zu liefern, sei absolut unbefriedigend, sagte Pieper.
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