Gegen Angst ist schwer zu argumentieren. Die Demonstranten, die gegen die Öffnung der Dienstleistungsmärkte protestieren, weil sie die Konkurrenz aus den neuen Ländern fürchten, sind mit dem Hinweis auf erwartete Wachstumsgewinne nicht zu beruhigen. Das ist Zukunftsmusik, die die Marschierer mit ihren Pfeifen übertönen. Eine sachliche Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie haben die Politiker da offenkundig verloren gegeben.
Der französische Staatspräsident Jacques Chirac ruft "Non" aus Sorge, sein Volk könnte sonst gegen die Verfassung stimmen. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder folgt seinem Machtinstinkt, wenn er nun "Nein" sagt: Die SPD soll nicht auch noch Nordrhein-Westfalen verlieren.
Feuer statt Argumente
Die Nervosität der Politiker kann man nachvollziehen, nicht aber das Verhalten der Europäischen Kommission. Statt die Richtlinie mit sachlichen Argumenten zu stützen, hat sie das Feuer angefacht. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy ließ gar durchblicken, daß er das Werk seines Vorgängers Frits Bolkestein nicht schätzt. Kaum geschickter agiert Präsident Jose Manuel Barroso. Mit den in vorauseilendem Gehorsam gegenüber Chirac und Schröder gemachten Zusagen, die Richtlinie zu ändern, hat er viele Wünsche erst geweckt.
Die handfesten Argumente für den Entwurf, etwa die einheitlichen Anlaufstellen für Unternehmen in der Verwaltung, geraten über diesem Hickhack zusehends in den Hintergrund. Zudem hat sich durch die Debatte über die knapp 30 Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip - dem Hebel zum Abbau von Marktschranken - die Idee verfestigt, das ganze Prinzip sei unpraktikabel. Doch gilt: Der Verbraucherschutz, das Gesundheitswesen, die Berufsqualifikationen, der Schutz von Mindeststandards und -löhnen im Bau wie anderswo, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Verbote von bestimmten Putzmitteln und Asbest werden durch die Richtlinie nicht verändert.
Nüchtern betrachtet ändert sich wenig
Nüchtern betrachtet ändert sich in der EU auch darüber hinaus eher wenig. Schließlich ist das Herkunftslandprinzip nicht kürzlich von neoliberalen Geistern ersonnen worden, um den braven Arbeiter zu plagen, sondern Kern des Binnenmarkts. Das Prinzip wurde für den freien Warenverkehr entwickelt, es folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte 1979 geurteilt, daß die Behörden die Einfuhr eines Likörs aus einem anderen EU-Land nicht verbieten dürfen, da das den ausländischen Hersteller diskriminiere. Das nach dem Likör auch Cassis de Dijon genannte Urteil beruht auf der Idee, daß die Harmonisierung der Standards in der EU schwer zu bewältigen und zudem unnötig ist, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Demgemäß akzeptierten alle Staaten nun die Einfuhr von Gütern anderer EU-Länder ohne weitere Kontrollen.
Das Herkunftslandprinzip gilt rechtlich gesehen schon heute auch für Dienstleister. Der Gerichtshof hat mehrfach entsprechend entschieden, doch halten sich die Staaten, allen voran Italien, Deutschland und Frankreich, nicht daran. Das zwingt die Kommission, die bestehende Rechtslage nun in einer Richtlinie zu verankern.
Rechtliche Unsicherheit im Ausland
Bisher werden Dienstleister durch die rechtliche Unsicherheit, die sie im Ausland erwartet, häufig davon abgehalten, den Schritt über die Grenze zu wagen. Das gilt für polnische wie für deutsche Anbieter, vor allem aber gilt das für den Mittelstand. Kleine Unternehmen haben meist nicht die Expertise, sich mit den rechtlichen Hürden im Ausland auseinanderzusetzen. Wenn sie sicher sein könnten, daß sie sich - von überschaubaren Ausnahmen abgesehen - auch im Ausland auf bekanntem rechtlichem Boden befänden, fiele die Expansion leichter.
Eine Ausnahmeliste kann jeder Anbieter überblicken, sofern sie nicht maßlos ergänzt wird. Verwirft man hingegen den universellen Ansatz, würde der positive Effekt verpuffen. Das wäre auch der Fall, wenn man eine Liste mit Feldern zusammenstellt, bei denen das Herkunftslandprinzip greift. Der Charme des Ansatzes besteht gerade darin, daß man nicht zuvor jede einzelne Dienstleister betreffende Regel benennen muß. Das wäre auch unmöglich. Somit liefen die Unternehmer bei einer solchen Variante wieder Gefahr, jenseits der Liste gegen nationales Recht zu verstoßen.
Einwand überzeugt nicht
Daß der Richtlinienentwurf auch Mängel hat, ist kaum zu bestreiten. Es gibt an einigen Stellen Bedarf zur Klarstellung. Auch sollte man den Behörden erlauben, Unternehmen aus dem Ausland auch ohne die Bitte um Amtshilfe von der Heimatbehörde kontrollieren zu dürfen. Das wäre kein Verstoß gegen das Herkunftslandprinzip und würde die Angst mindern, daß die EU-Anbieter wie in dem berüchtigten Fleischer-Fall unkontrolliert gegen Recht verstoßen können. Der Einwand, kein Richter könne 25 Rechtsordnungen parallel beherrschen, überzeugt hingegen nicht. Deutsche Richter müssen sich auch bisher schon mit ausländischem Recht befassen, gibt es doch bei Verträgen zwischen EU-Unternehmen schon jetzt die Möglichkeit der Rechtswahl. Hier sollte die Zusammenarbeit zwischen den Staaten verbessert werden - ein Grund, das Herkunftslandprinzip zu kippen, sind diese Schwierigkeiten jedoch nicht. Es handelt sich um technische Korrekturen, die den Kern der Richtlinie nicht berühren.
Die Gegner der Marktöffnung wird das nicht überzeugen. Sie sehen nur die Verlierer, die im schärferen Wettbewerb nicht bestehen. Daß es diese gibt, bestreitet niemand. Letztlich wird aber nicht nur der Verbraucher durch die größere Auswahl profitieren. Der EU-Güterbinnenmarkt hat gezeigt, daß billigere Angebote aus dem Ausland zwar Anbieter verdrängen können, die Wirtschaft insgesamt aber an Dynamik gewinnt. Chirac und Schröder sollten wissen, daß auch der Schutz von Besitzständen seinen Preis hat. Er geht zu Lasten von Millionen in Stagnation gefangenen Arbeitslosen.