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Europäische Union Kommission klagt gegen Gehaltsbeschluss

23.12.2009 ·  Der Streit über ein 3,7 Prozent höheres Gehalt für rund 44.000 EU-Beamte kommt vor den Europäischen Gerichtshof. Der Ministerrat hatte beschlossen, den Beamten wegen der Finanzkrise lediglich 1,85 Prozent mehr Gehalt zu gewähren. Rechtswidrig - behauptet Kommissionspräsident Barroso.

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Im Streit um ein 3,7 Prozent höheres Gehalt für rund 44.000 Beamte der Europäischen Union zieht die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof. Kommissionspräsident José Manuel Barroso wird den Kommissaren am 6. Januar vorschlagen, beim EuGH die Annullierung einer Entscheidung des EU-Ministerrates vom Mittwoch einzuklagen. Dies sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel.

Der Rat hatte entschieden, den rund 44.000 EU-Beamten wegen der Finanzkrise lediglich eine Gehaltserhöhung von 1,85 Prozent zu gewähren. Dies sei eindeutig rechtswidrig, sagte der Sprecher.

Mitgliedstaaten nickten bisher alle Gehaltserhöhungen ab

Die Gehälter der EU-Beamten werden eigentlich jährlich ohne großes Aufsehen nach einer im Beamtenstatut der EU festgeschriebenen Formel angepasst. Darin gehen die Entwicklung der Löhne der Beamten in acht Mitgliedstaaten sowie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten ein. Die Kommission schlägt die Erhöhung vor, die Mitgliedstaaten nicken sie nur ab.

In diesem Jahr aber hatten 15 EU-Staaten ihre Zustimmung verweigert, da eine Erhöhung von 3,7 Prozent angesichts der globalen Wirtschaftskrise unangemessen sei. In der Tat gibt es im Beamtenstatut eine schwer zu interpretierende Regel, die in solchen Zeiten eine Abweichung von der Gehaltsformel erlaubt.

Beamte könnten sich auf objektive Berechnungsformel berufen

Die Europäische Kommission hatte aber argumentiert, dass ihr Vorschlag von 3,7 Prozent viel höher erscheine, als er tatsächlich sei. Da die „objektive Formel des Beamtenstatuts“ auf der Entwicklung in den EU-Staaten im Vorjahr fuße, schlügen sich damit die Folgen der Wirtschaftskrise verzögert nieder. Im nächsten Jahr würde die Lohnerhöhung so wohl entsprechend niedriger ausfallen.

Wegen des Streits hatten am vergangenen Donnerstag Beamte im Ministerrat der EU gestreikt. Vor dem Europäischen Gerichtshof könnten sie sich nun darauf berufen, dass die Staaten der Gehaltsanpassung, die auf Grundlage einer objektiven Formel berechnet wird, nur aus formalen Gründen zustimmen müssen und deshalb kein Recht haben, daran etwas zu ändern. Die EU hatte die Formel zur Entwicklung der Gehälter bei der letzten Reform des europäischen Beamtenstatuts von 2004 im Text verankert. Sie sollte vermeiden, dass es Jahr für Jahr Streit oder Streiks wegen der Lohnerhöhung gibt. Die Staaten haben allerdings schon bald die Möglichkeit, die Formel zu ändern. 2012 soll das Statut überprüft werden.

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