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EU prüft unzulässige Beihilfen im Nahverkehr Bahn droht Rückzahlung in dreistelliger Millionenhöhe

27.12.2007 ·  Vor fünf Jahren haben zwei Bundesländer mit der Bahn einen Vertrag mit zehnjähriger Laufzeit abgeschlossen. Die Länder bestellten Nahverkehr im Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro, ohne die Leistungen vorher auszuschreiben. Jetzt prüft die EU-Kommission.

Von Kerstin Schwenn
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Die Europäische Kommission hat ein Beihilfeverfahren wegen der Vergabe eines Verkehrsvertrages an die Deutsche Bahn AG eröffnet. Dies wurde jetzt in Berlin bekannt. In dem Verfahren geht es um den zehn Jahre laufenden Nahverkehrsvertrag im Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie der Nahverkehrs-Tochtergesellschaft der Bahn, DB Regio.

Sollte die Europäische Kommission sich am Ende in ihrer Vermutung bestätigt sehen, es handele sich bei der Vergabe um eine unzulässige staatliche Beihilfe der Länder Berlin und Brandenburg, könnten der Bahn Rückzahlungsforderungen in dreistelliger Millionenhöhe drohen. Eine Neuordnung der Vergabepraxis im gewinnbringenden Nahverkehr könnte die ohnehin ins Stocken geratenen Privatisierungspläne der Deutschen Bahn zusätzlich gefährden. Die Bahn bestreitet, dass es sich bei der Direktvergabe des Verkehrsvertrages um eine unzulässige Beihilfe handele.

„Zweifel an der Transparenz“

Die Europäische Kommission hatte schon Ende 2003 wegen der Beschwerden des Bahnkonkurrenten Veolia (damals Connex), einer Tochtergesellschaft des französischen Veolia-Konzerns, eine Vorprüfung des Verkehrsvertrags eingeleitet. Veolia ist der Auffassung, dass der von den Ländern Berlin und Brandenburg gezahlte Preis den Marktpreis für diese Verkehrsleistungen übersteigt ("Überkompensation"). Die beiden Länder hatten den Vertrag mit der Deutschen Bahn Ende 2002 mit zehnjähriger Laufzeit abgeschlossen, ohne die Leistungen vorher auszuschreiben. Im Vertrag ist festgelegt, welche Dienste die Bahn zu erbringen hat, so enthält er etwa eine Liste aller 42 Verbindungen, die angeboten werden sollen, sowie die Häufigkeit der Züge, ihre Qualität, Sauberkeit und Pünktlichkeit.

Nach dem Abschluss der Vorprüfung hält es die Kommission für möglich, dass die DB Regio für die geleisteten Dienste eine überhöhte Ausgleichszahlung erhalten haben könnte. So sehe der Vertrag zum Beispiel eine Ausgleichsleistung vor, die auf Grundlage eines festen Kilometersatzes berechnet werde. Der Vertrag enthalte keine Angaben, wie die Parteien den Preis für einen erbrachten Zugkilometer ermittelt hätten. Dieser Satz werde ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf (selbst bei Fahrpreiserhöhungen, wie sie in jüngster Zeit mehrfach vorgekommen seien) berechnet. Ferner sollten bestimmte Strecken bis zum Jahr 2012 aus dem Vertrag entfallen und ausgeschrieben werden, ohne dass die auf die Kilometer bezogene Ausgleichsleistung dann revidiert werde. Die Kommission habe daher „Zweifel an der Transparenz“, heißt es in dem Schreiben an die Bundesregierung.

Verdacht auf „Überkompensation“

Die Kommission müsse deshalb weiter prüfen, ob die Zahlungen nicht über die Deckung der Kosten sowie eine angemessene Rendite hinausgingen. Diese Zweifel würden durch Passagen in einem internen Bahnprotokoll bestärkt, in dem stehe, es müsse in den letzten Vertragsjahren das verdient werden, „was man heute noch mehr verbraucht“. Diese Passage sei inzwischen teilweise geschwärzt worden, bemerkt die Europäische Kommission ungehalten. Deutschland müsse nun für jede Eisenbahnlinie im Einzelnen Kosten und Erträge vorlegen.

Die Kommission betont in dem vertraulichen Papier, das dem Auswärtigen Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium kürzlich zugestellt wurde, einige Umstände legten ferner nahe, dass die Bahn bei den Verhandlungen mit den Bundesländern durch "Querangebote" versucht habe, vertragsfremde Aspekte ins Spiel zu bringen, etwa die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Instandhaltungswerken oder die Sanierung und den Neubau von Bahnhöfen. Die Indizien stützten den Verdacht, dass womöglich eine „Überkompensation“ vorliege. Um alle diese Fragen im Detail zu klären, hat die Kommission die Beteiligten sowie Dritte zu Stellungnahmen aufgefordert.

Quelle: F.A.Z., 27.12.2007, Nr. 300 / Seite 11
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