16.10.2007 · Wer im europäischen Ausland zum Arzt muss, soll künftig die Kosten erstattet bekommen. Dies fordert EU-Kommissar Markos Kyprianou in seinem Entwurf für eine EU-Richtlinie zu den Gesundheitsdiensten.
Mit dem Kauf einer Brille begann die Geschichte der seit Jahren von Patienten und Verbraucherberatern beklagten Hindernisse im Binnenmarkt der Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Anfang der neunziger Jahre kaufte der Luxemburger Nicolas Decker bei einem Optiker im belgischen Arlon eine von seinem Augenarzt verschriebene Sehhilfe.
Er reichte die Rechnung bei seiner Versicherung ein. Doch die Kasse lehnte es ab, die Kosten zu erstatten. Der Anwalt beschritt den Rechtsweg und trieb den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Die EU-Richter entschieden zugunsten der Versicherten
Im April 1998 entschieden die EU-Richter, die Kasse müsse die im EU-Ausland erworbene Brille bezahlen, auch wenn sie dem Kauf vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hatte. Denn der freie Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt gelte auch für die Gesundheitsbranche. Ähnlich urteilten die Richter im Fall Raymond Kohll.
Der Luxemburger hatte zunächst erfolglos bei seiner Krankenkasse beantragt, seiner Tochter eine Behandlung bei einem Zahnarzt in Trier zu genehmigen. Doch die EU-Richter verwiesen auf den freien Dienstleistungsverkehr und verwarfen die Haltung der Kasse, wonach diese Behandlung nicht dringend sei und auch in Luxemburg erbracht werden könne.
Patienten sollen schneller zu ihrem Recht kommen
Patienten sollten künftig nicht mehr auf solche mühsamen und langjährigen Gerichtsverfahren angewiesen sein, um ihr Recht zu bekommen. Mit diesem Vorsatz haben die Mitarbeiter von EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou jetzt einen Richtlinienvorschlag ausgearbeitet. Konkret bedeutet dies: Alle Patienten in der Europäischen Union, die sich im EU-Ausland behandeln lassen wollen oder müssen, sollen einen Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Dienstleistungen, auf genügend Informationen sowie auf Kostenerstattung erhalten.
Deren Höhe soll sich nach den im Heimatland geltenden Erstattungssätzen richten. Bei ambulanten Behandlungen im EU-Ausland soll keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Bei stationären Behandlungen hingegen muss die Kasse vorher zustimmen.
Behandlungen im Ausland fallen nicht ins Gewicht
Zwar machen Auslandsbehandlungen innerhalb der EU nach wie vor nur etwa ein Prozent der staatlich finanzierten Gesundheitsleistungen aus. Doch das entspreche immerhin einem Betrag von knapp zehn Milliarden Euro, heißt es in einer kommissionsinternen Analyse über die absehbaren wirtschaftlichen und sozialen Folgen der geforderten Gemeinschaftsregelung.
Nach dem von Kyprianou favorisierten Modell einer Richtlinie würden den Ländern durch die grenzüberschreitenden Behandlungen und den Verwaltungsaufwand zusätzliche Kosten von jährlich insgesamt etwa 400 Millionen Euro entstehen. Dem stünde der Analyse zufolge ein volkswirtschaftlicher Nutzen von etwa 585 Millionen Euro gegenüber. Nach diesem Modell könnten sich mindestens 780 000 Patienten zusätzlich im EU-Ausland behandeln lassen.
Kyprianou will einheitliche Ansprechstellen
In Anlehnung an die im Vorjahr angenommene EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert Kyprianou in den Ländern, Ansprechstellen („One-Stop-Shops“) einzurichten. Sie sollten über das Leistungsangebot und die Qualität der Versorgung informieren und die Patienten unterstützen, den europäischen Krankenversorgungsdschungel zu lichten. Ferner sollten die Stellen die Patienten im Falle von Behandlungsfehlern bei Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen unterstützen. Ärzte und Zahnärzte will Kyprianou verpflichten, sich gegen solche Forderungen ausreichend abzusichern.
Die EU sollte künftig eine gewichtigere Rolle bei der Sicherstellung einer „qualitativ hochwertigen, sicheren und effizienten“ medizinischen Versorgung spielen, heißt es weiter. So soll zum Beispiel ein neues EU-Gremium in Abstimmung mit der Kommission nicht nur über die Verwirklichung der Richtlinie wachen, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessern sowie Modellvorhaben vorantreiben.
Ein Netz von Referenzzentren
Europäische Netze von Referenzzentren sollen sicherstellen, dass Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, mögliche Hilfe im Ausland erhalten. Nach dem Richtlinienentwurf sollen die EU-Länder stärker zusammenarbeiten, beispielsweise durch den regelmäßigen Austausch von Daten über die Dienstleistungserbringer, Behandlungskosten und die Qualität der Versorgung. Gefordert wird auch die gegenseitige Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen sowie der grenzüberschreitende Einsatz der Telemedizin.
Zwar betont die Kommission in dem Entwurf mehrfach, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung in der Hand der Mitgliedstaaten liegt. Dennoch lässt Kyprianou keinen Zweifel daran, dass gemeinschaftliches Handeln den Druck erhöhen könnte, die einzelstaatlichen Gesundheitssysteme zu modernisieren.
Die Kommission arbeitet an ihrem Vorschlag
An dem endgültigen Gesetzesvorschlag feilen gegenwärtig noch die Dienststellen der Kommission. Die für Sozialpolitik zuständige Abteilung hat schon erhebliche Kritik geäußert. Sie fürchtet höhere Kosten, mehr Verwaltungsaufwand und kaum Nutzen für die Patienten. Der Vorschlag soll am 20. November veröffentlicht und den beiden EU-Gesetzgebern - Europäisches Parlament und Europäischer Ministerrat - zur Beratung und Annahme übermittelt werden.
Ursprünglich sollten die Gesundheitsdienste im Rahmen der umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie geregelt werden. Doch aufgrund großen Widerstands wurden sie Anfang 2006 aus diesem Rechtstext herausgenommen. Parlament und EU-Gesundheitsminister beauftragten daraufhin die Kommission, eigenständig Initiative für die Branche zu ergreifen.
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