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EU-Gipfel Auf Wiedervorlage

09.12.2011 ·  Das Ergebnis des EU-Gipfels lässt sich nicht mehr als „17-Plus“-Beschluss interpretieren, es ist vielmehr ein „27-Minus-Eins“-Beschluss. Juristisch ist der aber unbefriedigend.

Von Werner Mussler, Brüssel
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Die Ergebnisse des Brüsseler EU-Gipfeltreffens sind in zweierlei Hinsicht überraschend. Zum einen hatte zu Gipfelbeginn kaum jemand geglaubt, dass die Staats- und Regierungschefs nur eine Nachtsitzung brauchen würden, um zu Resultaten zu kommen. Zum anderen war eine so totale Isolation des britischen Premierministers David Cameron kaum vorherzusehen. Die Einigung lässt sich nicht mehr als „17-Plus“-Beschluss interpretieren, sie ist vielmehr ein „27-Minus-Eins“-Beschluss. Für die Zukunft der Briten in der EU lassen sich daraus noch keine endgültigen Schlüsse ziehen. Einiges spricht dafür, dass beide Seiten - Cameron und die anderen Europäer - noch rechtzeitig erkennen, dass eine komplette Isolation für Großbritannien und die restliche EU gleichermaßen fatal wäre. Eine integrationspolitische Zäsur ist das Gipfelergebnis zumindest in dieser Hinsicht aber allemal.

Ansonsten war dies trotz einiger bemerkenswerter Ergebnisse kein historischer Gipfel. Die Bundeskanzlerin wusste, warum sie schon zu Beginn vor überzogenen Erwartungen warnte. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die riesigen Probleme der Euro-Krise nicht auf einmal lösen lassen. Was nun beschlossen wurde, bewegt sich zum wiederholten Mal im Rahmen des politisch Möglichen. Viele Themen werden spätestens auf dem nächsten Gipfeltreffen (spätestens) im März wieder auf der Tagesordnung stehen, weil etliche Konflikte jetzt übertüncht oder ausgespart wurden. Die Erwartungen vieler Finanzmarktakteure, der Euroraum könne die Krise mit einer Art „Big Bang“ von Beschlüssen lösen, werden sich weiterhin nicht erfüllen. Es wird noch länger bei Trippelschritten bleiben.

Der Vertrag franst weiter aus

Hat sich Angela Merkel mit ihrer Forderung nach einer Vertragsänderung zugunsten einer Fiskalunion durchgesetzt? Formal betrachtet, ist das nicht der Fall: Die von ihr angestrebte Änderung des Vertragsartikels zum Defizitverfahren kommt nun nicht. An ihre Stelle soll ein zwischenstaatlicher Vertrag treten, der inhaltlich das von Berlin Gewünschte regelt. Die Defizitverfahren sollen halbwegs automatisch funktionieren, die Staaten sollen die Verfahren nur noch schwer abwehren können, Sünder sollen nicht mehr über Sünder richten dürfen. Auch die schon beschlossene Pflicht zum Schuldenabbau ist als Teil dieses Vertrags vorgesehen.

All das ist erfreulich. Gemessen an Merkels Anspruch, künftig solle die strikte Verpflichtung zu Haushaltsdisziplin im Euroraum auch juristisch in Stein gemeißelt werden, lässt das Ergebnis aber sehr zu wünschen übrig. Zum einen sind etliche haushaltspolitische Selbstverpflichtungen - speziell die nationalen Schuldenbremsen und deren Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof - derzeit nur politische Willenserklärungen und nicht in einem Vertrag festgehalten. Ob und wie sie sich justitiabel durchsetzen lassen, steht noch nicht fest. In Stein gemeißelt sind sie jedenfalls nicht. Zum anderen wird zu prüfen sein, ob die im zwischenstaatlichen Vertrag festgehaltenen Haushaltsregeln überhaupt durchsetzbar sind, wenn ihnen die weiter bestehenden Regeln des EU-Vertrags entgegenstehen.

Mehrere Gipfelteilnehmer haben eingeräumt, dass die gefundene Lösung juristisch unbefriedigend ist. Der Vertrag franst weiter aus. Gerade wer wie die Kanzlerin das Ziel verfolgt hat, klare und eindeutige Regeln für mehr Haushaltsdisziplin zu schaffen, kann darüber nicht glücklich sein. Wie schnell die neuen Regeln greifen können, ist derzeit offen. Ob sie im Ernstfall wirklich greifen und zu einer dauerhaft stabilitätsorientierten Finanzpolitik führen werden, kann erst recht niemand sagen.

Es bleiben genügend Konflikte übrig

Schon aus juristischen Gründen müssen sich die Chefs mit den Haushaltsregeln bald wieder beschäftigen. Auf Wiedervorlage befinden sich auch andere Themen. Die Kanzlerin hat die von anderen Staaten in den vergangenen Wochen wieder vorgebrachten Forderungen nach zusätzlichen Hilfsinstrumenten zunächst abgewehrt. Von Eurobonds und einer Banklizenz für den Krisenfonds ESM ist bis auf weiteres nicht die Rede, und eine Aufstockung des Fonds wurde zumindest nicht ausdrücklich beschlossen. Die Staats- und Regierungschefs hielten aber fest, dass die Deckelung des Kreditvolumens von 500 Milliarden Euro im März wieder „geprüft“ wird. Weil mit dem Vorziehen des ESM wohl auch dessen Kapital schneller wachsen muss, könnte das zu früheren deutschen Zahlungsverpflichtungen führen. Auch die jetzt anvisierten Kredite aus dem Euroraum an den Internationalen Währungsfonds standen bislang nicht auf dem Berliner Wunschzettel.

Eine andere Forderung, die die Bundesregierung seit dem Frühjahr wie ein Mantra vor sich her getragen hatte, ist schon vor dem Gipfel de facto beerdigt worden. Eine Beteiligung privater Gläubiger bei einem Schuldenschnitt, welche die Europäische Zentralbank für den griechischen Fall immer abgelehnt hatte, wird es so nicht mehr geben. Von einem Triumph der Kanzlerin in Brüssel sollte man deshalb nicht reden. Allenthalben sind Fronten begradigt worden. Es bleiben genügend Konflikte übrig.

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Jahrgang 1966, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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