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EU EU-Übernahmekodex vor dem Scheitern

 ·  Die Regierungen der Mitgliedstaaten beraten zwar über Optionen für die Übernahme einheitlicher Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union, grundlegende Barrieren bleiben aber bestehen.

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Auch der zweite Anlauf der Europäischen Union, die Hürden für die Übernahme von Unternehmen zu beseitigen, steht offenbar vor dem Scheitern. Zwar stritten die Minister und Staatssekretäre aus den Mitgliedstaaten bis in den Montagabend hinein über diverse "Optionen" für einen neuen Übernahmekodex. Sie liefen indes allesamt darauf hinaus, die bestehenden Barrieren für Unternehmenskäufe entweder gar nicht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Unternehmen anzutasten.

Dem seit 1985 verfolgten Ziel, einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die Übernahme von Unternehmen in Europa zu schaffen, würde die EU damit keinen Schritt näher kommen. "Wir haben heute keine Einigung erzielt", sagte eine EU-Diplomatin.

Sondersitzung des Ministerrates

Am Abend war davon die Rede, daß noch unter griechischer EU-Präsidentschaft im Juni eine Sondersitzung des Ministerrates einberufen werden könne. Voraussetzung sei, daß sich bei den Vorarbeiten auf Arbeitsebene eine echte Chance auf einen Kompromiß herauskristallisiere. Die zuvor erörterte "große Lösung" mit der Beseitigung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Verteidigungsmittel - von den deutschen Vorratsbeschlüssen bis zu den Mehrfachstimmrechten in Skandinavien - stößt auf massiven Widerstand aller betroffenen EU-Länder.

Als Ersatz hatten sie ein Modell ins Gespräch gebracht, das die EU-Regelung auf die Harmonisierung von Verfahrensregeln und einen besseren Schutz von Minderheitsaktionären beschränken würde. Diese "kleine Lösung" wurde von Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Irland zurückgewiesen. Auch der EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein wandte sich gegen jede Verwässerung seiner Vorschläge. Ohne seine Zustimmung können die Regierungen über Alternativkonzepte nur einstimmig entscheiden. Der niederländische Liberale fürchtet um die Glaubwürdigkeit seines Vorschlages, sollten die Unternehmen ihre Verteidigungsmittel uneingeschränkt behalten können.

Keinen Fortschritt beim Gemeinschaftspatent

Als Kompromiß brachte die portugiesische Regierung ein auch von der Bundesregierung unterstütztes Optionsmodell ins Gespräch. Dieses sieht vor, daß die Unternehmen selbst wählen können, ob sie auf gesellschaftsrechtliche Übernahmehindernisse verzichten. Mit anderen Worten: nur Unternehmen, die bereit sind, ihre Mehrfachstimmrechte oder Stimmrechtsbeschränkungen auszusetzen, sollen Unternehmen übernehmen dürfen, die sich gleichfalls bei Abstimmungen in der Hauptversammlung dem Grundsatz "eine Aktie, eine Stimme" unterwerfen würden.

Keinen Fortschritt gab es auf dem Ratstreffen auch bei anderen von der Wirtschaft geforderten Gesetzesvorhaben zur Vollendung des Binnenmarkts - zum Beispiel dem Gemeinschaftspatent. Bei den Kommissionsvorschlägen zur Verkaufsförderung und zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen versuchten viele Regierungen und einflußreiche Verbände sogar das Rad zurückzudrehen. Aus Angst vor ausländischer Konkurrenz versuchten sie immer unverfrorener zentrale Binnenmarktgebote - wie die gegenseitige Anerkennung - aufzuheben, warnte ein hochrangiger EU-Beamter.

Quelle: fri. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.05.2003, Nr. 116 / Seite 11
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