25.09.2007 · Kunden der Bahn sollen mehr Rechte erhalten. Die EU und die Bundesregierung liefern sich dabei jetzt einen Wettlauf. Bei Verspätungen winken Geld und Getränke, notfalls auch ein Taxi oder ein Bett in einem Hotelzimmer.
Von Michael Stabenow und Joachim JahnBahnreisende in den 27 EU-Staaten kommen von 2009 an in den Genuss einheitlicher Mindestansprüche auf Entschädigung bei verspäteten Fernverbindungen. Eine entsprechende, im Vermittlungsausschuss von EU-Regierungen und Europaabgeordneten ausgehandelte Regelung hat das Europäische Parlament jetzt gebilligt. 25 Prozent des Fahrpreises müssen demnach künftig zurückerstattet werden, wenn es bei einer Fernverbindung zu einer Verspätung von ein bis zwei Stunden kommt. Bei einer noch größeren Verspätung hat der Fahrgast sogar Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises. Die Neuregelung, die grundsätzlich auch für inländische Fernverbindungen gilt, erfordert entsprechende Anpassungen der deutschen Praxis. Die Deutsche Bahn erstattet derzeit bei Verbindungen mit ICE-, EC- oder Eurocity-Zügen 20 Prozent des Fahrpreises zurück, wenn die Verspätung mindestens eine Stunde beträgt.
Die im EU-Parlament verabschiedete Regelung umfasst auch zusätzliche Informationspflichten für die Bahnunternehmen gegenüber den Kunden, ferner Vorschriften für den grenzüberschreitenden Wettbewerb im Personenschienenverkehr (von Anfang 2010 an) sowie einheitliche Mindestvorschriften für die berufliche Qualifikation von Lokomotivführern. Die Anbieter sind außerdem künftig verpflichtet, Reisende über die zeitlich und preislich günstigste Verbindung informieren. Mindeststandards enthalten die neuen Vorschriften auch für die Zugänglichkeit der Züge für körperlich behinderte Menschen.
„Schlupfloch“ beim Fahrradtransport kritisiert
Der zuständige Berichterstatter des Parlaments, Georg Jarzembowski (CDU), sagte, durch die neuen Regelungen werde es mehr Wettbewerb und zusätzliche Wahlmöglichkeiten für Reisende im grenzüberschreitenden Bahnverkehr geben. Lokführerwechsel an den Grenzen seien künftig überflüssig. Die Neuregelung eröffnet den Bahngesellschaften auch erweiterte Möglichkeiten, Lokführer aus anderen EU-Ländern anzuwerben. Der Grünen-Abgeordnete Michael Cramer beklagte hingegen, dass die Möglichkeit zur Mitnahme von Fahrrädern in Hochgeschwindigkeitszügen aufgrund eines „Schlupflochs“ der Regelung nicht verbindlich geregelt worden sei. In der Vorschrift heißt es, der Zweiradtransport müsse „leicht zu handhaben“ sein. Die Deutsche Bahn blamiere sich, weil sie - anders als die französische Bahngesellschaft SNCF - keine Fahrräder in Hochgeschwindigkeitszügen zwischen Frankreich und Deutschland transportiere. Ein Sprecher der Deutschen Bahn verwies darauf, dass diese vor allem auf den Verleih von Rädern sowie deren Transport in Regionalzügen setze.
Damit liefern sich nun die EU und Deutschland einen Wettlauf um die Stärkung der Fahrgastrechte. Erst Anfang des Monats hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt, der auf Absprachen in Brüssel fußt. Er sieht dieselben Erstattungsquoten bei Verspätungen vor. Fahrgäste haben auch Anspruch auf Auszahlung der Erstattung in bar. Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten den Betroffenen eine Erfrischung im Zug oder, wenn eine Übernachtung erforderlich wird, eine Hotelunterkunft anbieten.
Nachts auf ein Taxi umsteigen
Wenn sich eine mehr als einstündige Verzögerung abzeichnet, können Reisende auch von einer Fahrt absehen und Rückerstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt durchführen - auch mit anderer Streckenführung. Das Unternehmen haftet allerdings nicht, wenn die Verspätung durch außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände verursacht wird, die trotz der gebotenen Sorgfalt nicht zu vermeiden waren. Im Nahverkehr kann ein Fahrgast bei Verspätung oder Ausfall eines Zuges alternative Verkehrsmittel verwenden. So kann er bei einer mindestens 20-minütigen Verspätung ein anderes Schienenverkehrsmittel nutzen, sofern dieses vom Beförderer selbst oder innerhalb seiner Tarifgemeinschaft betrieben wird. Wenn sich ein Zug nachts verspätet, kann der Reisende auf ein Taxi umsteigen, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen, um den Zielort zu erreichen.
was soll das denn????
M. Krcmar (absolvent2)
- 25.09.2007, 16:30 Uhr
Panne mit ICE von Zürich nach Hamburg
K.M. Kommikion (Kommikion)
- 25.09.2007, 17:28 Uhr
die worte hör ich wohl, allein ...
markus wagner (mrttt)
- 26.09.2007, 01:19 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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