09.10.2006 · Der Staat raubt den Menschen ihr Geld. Erlaubt ist das nur, wenn er die Bedürfnisse der Bürger befriedigt. Für die Bevölkerung sind Steuern also Preise für öffentliche Leistungen. Doch nach welchen Grundsätzen soll der Staat seine Bürger besteuern?
Von Rainer HankDer Staat langt zu, wo er nur kann: An einem Liter Benzin, den der Autofahrer für 1,20 Euro an der Tankstelle zapft, verdient der Fiskus 75 Cent. Von einem neuen Mercedes, der den Bürger beim Händler 30.000 Euro kostet, nimmt sich der Staat demnächst 5.700 Euro. Und wenn dieser Bürger, der ohnehin schon 42 Prozent seiner nächsten Lohnerhöhung dem Staat überläßt, mit ein bißchen Glück an der Börse 500 Euro Kursgewinne einstreicht? Dann muß er davon abermals 125 Euro an den Finanzminister überweisen.
„Nichts lernt eine Regierung so rasch von einer anderen wie die Kunst, Geld aus den Taschen der Leute zu ziehen“, schrieb der Ökonom und Moralphilosoph Adam Smith vor über 200 Jahren. Der Staat verhält sich wie ein Dieb. Und schämt sich dafür noch nicht einmal. Er raubt den Bürgern ihr Eigentum. Das nennen wir Steuer. Zwar ärgern sich viele Menschen über die Höhe der Abgaben und ersinnen Auswegstrategien. Sie tragen ihr Geld über die deutsche Grenze ins Kleinwalsertal und investieren in steuersparende Filmfonds. Doch woher nimmt der Staat überhaupt das Recht, Steuern einzuziehen?
Steuern: „Zwangsabgaben ohne Gegenleistung“
Thomas von Aquin (1225 bis 1274), der große Theologe des Mittelalters, hat die Legitimationsfrage gestellt. „Kann Raub ohne Sünde geschehen?“ Die Antwort ist klassisch: „Wenn die Fürsten von ihren Untergebenen verlangen, was ihnen gemäß der Gerechtigkeit geschuldet ist, um das Gemeinwohl zu erhalten, so ist das kein Raub, selbst wenn Gewalt angewendet wird. Wenn aber die Fürsten etwas, was ihnen nicht geschuldet ist, mit Gewalt erpressen, so ist das Raub, genau wie jede andere Räuberei.“
Der Staat braucht Geld. Aber brauchen wir einen Staat? Ja, meint Thomas von Aquin: Denn der Staat hat einen Gemeinwohlauftrag, welcher der Gerechtigkeit gehorchen muß. Das bedeutet: Der Staat muß die Einnahmen aus seinen Aufgaben begründen. Er muß nachweisen, daß nur er diese Aufgaben erfüllen kann. Alles andere ist sündhafte Abzockerei. Wenn die deutsche Abgabenordnung Steuern aber als „Zwangsabgaben ohne Gegenleistung“ definiert, dann läßt sich damit jeder Griff in die Tasche der Bürger rechtfertigen.
Bürger zahlen für ihre Sicherheit
Besser ist es, Steuern als Preise für öffentliche Leistungen zu betrachten. Diese Leistungen werden von den Bürgern nachgefragt. Öffentliche Güter und Dienstleistungen (die moderne Übersetzung der Gemeinwohlverpflichtung) sind immer dann geboten, wenn alle Menschen von einem Gut profitieren und niemand von dessen Nutzen ausgeschlossen werden kann - auch wenn er nicht dafür bezahlt hat. Würden Soldaten und Polizei nicht durch staatliche Zwangssteuern finanziert, genössen Trittbrettfahrer den gleichen Schutz wie die ehrlichen Zahler, weil die Panzer schwerlich nur das Leben der freiwillig zahlenden Bürger verteidigen können. Neben der inneren und äußeren Sicherheit und einem stabilen Rechtssystems, welches Privateigentum und Vertragsfreiheit schützt, scheint offenbar auch die Umverteilung von Reich zu Arm ein öffentliches Gut zu sein.
Alle Menschen möchten gerne, daß die Gesellschaft ihnen finanziell unter die Arme greift, wenn sie in Not geraten. Da sie sich aber nicht sicher sind, ob sie selbst freiwillig zum barmherzigen Samariter taugen, wenn ein anderer in Not gerät, billigen sie dem Staat bei den Verteilungsgefechten einen Zwangszugriff zu. So gesehen sind Steuern (und Abgaben) eine Art Schicksalsversicherung: Wer weiß, auf welche Seite das Leben mich einmal spülen wird?
Staat muß Bürgern etwas lassen
Im Notfall habe ich mit meinen Steuern Anrechte auf Hilfe erworben. Doch hier wird es heikel. Denn wie jede Versicherung verführt ein Steuersystem zu Mitnahmeeffekten. Rationale Bürger kalkulieren nüchtern, ob sie sich nicht besser arm stellen, um in den Genuß steuerlicher Transfers zu kommen. Je leistungsfeindlicher ein Steuersystem ist, um so mehr Arme wird es in diesem Staat geben. Mehr noch: Die Leistungsträger werden alles daransetzen, dem Zwangszugriff des Staates zu entwischen und auswandern, während es für Arme (und alle, die sich dafür halten) attraktiv ist, in einen großzügig umverteilenden Staat einzuwandern.
Das stranguliert den Staat. Noch der blutsaugendste diktatorische Staat muß es sich dreimal überlegen, wieviel Eigentumsanteile seiner leistungsfähigen Bürger er konfiszieren will. „Wann die Hüner gar geschlacht werden, so legen sie nimmer Eyer", wußte der Kaiserliche Rat und Ökonom Jacob Bornitz schon 1612. Irgend etwas muß der Staat seinen Bürgern schon lassen, wenn er ihnen künftig noch etwas nehmen will.
Kein Paradies für die Massen
Das ist, im übrigen, auch ein Argument dafür, weshalb staatliche Leistungen, die sich nicht aus Steuern finanzieren (sondern wie im Orient aus den Einnahmen sprudelnder Ölquellen), gegen den ersten Anschein nicht das Paradies für die Bürger sind. Denn in solchen Staaten hat die Regierung kein Eigeninteresse am wirtschaftlichen Wohlergehen der Menschen, und den Eliten macht die Armut der Massen wenig zu schaffen. Die Frage, welches das optimale Besteuerungsniveau ist, wurde historisch sehr unterschiedlich beantwortet. Der französische Ökonom Paul Leroy-Beaulieu nannte Ende des 19. Jahrhunderts ein Besteuerungsniveau von fünf bis sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts „moderat“, alles über 12 Prozent dagegen „exorbitant“.
Die Staatsausgaben (zu denen neben den Steuern noch Schulden und Sozialabgaben zählen) betrugen bis zum Ersten Weltkrieg in Deutschland nicht mehr als 15 Prozent des Bruttosozialprodukts. Erst in der Nachkriegszeit des 20. Jahrhunderts schnellte die Staatsquote auf 50 Prozent. Das kann man, je nach Standpunkt, als konfiskatorisch geißeln oder als Erfolg des Sozialstaats preisen. Doch nach welchen Grundsätzen soll der Staat seine Bürger besteuern? Auf diese Fragen haben demokratische Gesellschaften keine vorgeprägten Antworten.
Kopfsteuer ist am effizientesten
Unter Effizienzgesichtspunkten spräche alles für eine Pauschale (Kopfsteuer) für alle: Diese Steuer unterdrückt weder die Leistungsmotivation, noch provoziert sie Umgehungsstrategien. Steuerberater wären überflüssig, die Finanzämter könnten durch Computer ersetzt werden. Bloß gerecht fänden eine solche Kopfsteuer die wenigsten, vermutlich noch nicht einmal die Reichen. Preise für öffentliche Leistungen können durchaus unterschiedlich für unterschiedliche Bürgergruppen ausfallen. Bildung und Kultur konsumieren die Reichen bekanntlich intensiver als die Armen, Polizeischutz wahrscheinlich auch. Steuern können folglich proportional oder progressiv ausfallen. Und beides kann gerecht sein. Darüber müssen die Bürger befinden.
Doch ist es alles andere als ausgemacht, daß Mehrheitsentscheidungen zu gerechten Ergebnissen führen. Denn zahlenmäßig große Mittelschichten neigen dazu, die kleine Minderheit der Reichen zu schröpfen und ihren eigenen Neid als politische Gerechtigkeitsentscheidung zu tarnen. Politiker wollen sich gerne mit Steuergeschenken und Subventionen wahlentscheidende Minderheiten gefügig machen. Die „Tyrannei der zufälligen Majorität“ (Knut Wicksel) ist deshalb kein Garant für ein gerechtes Steuersystem.
Ich hatte mich schon gewundert
Paul Schächterle (paulimausi)
- 10.10.2006, 00:42 Uhr
Mehrheit
Daniel Weber (DanielWeber)
- 10.10.2006, 16:32 Uhr
Rainer Hank Jahrgang 1953, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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