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Erklär mir die Welt (10) Warum ist mit 67 Jahren schon Schluß?

21.08.2006 ·  Der Staat schickt uns mit 67 in Rente. Doch die Starrheit der Altersgrenze bröckelt in Deutschland. Angesichts der Ebbe in den Rentenkassen ist Bewegung in die Diskussion gekommen.

Von Heike Göbel
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Der Papst bleibt Papst. Die Kirche vertraut ihm das hohe Amt lebenslang an. Konrad Adenauer wurde mit 73 Jahren erster deutscher Bundeskanzler. Mit 87 trat er zurück. Mit 83 Jahren führt Hans Riegel seinen Süßigkeitenkonzern Haribo.

Altersgrenzen gibt es für Politiker, Päpste und Unternehmer nicht, obwohl sie äußerst anstrengende Berufe ausüben. Unternehmer bleiben im Chefsessel, solange sie sich der Aufgabe gewachsen sehen und ihnen der Erfolg recht gibt. Politiker bleiben im Amt, solange die Wähler mit ihrer Leistung zufrieden sind. Warum gilt diese Regel nicht auch für Arbeitnehmer? Warum nicht arbeiten, solange die Arbeit einträglich ist, Freude macht und sich der Chef zufrieden zeigt?

Bröckelnde Generationenverträge

Bevor der Staat im Frühkapitalismus die Alterssicherung zu seiner Aufgabe machte, gab es keine feste Grenze für den Ruhestand. Der Bauer arbeitete auf seiner Scholle, der Handwerker in seinem Betrieb, solange es die Kräfte zuließen. Über Jahrhunderte funktionierte der Generationenvertrag in den Familien: Jeder machte sich nach Kräften nützlich und wurde dafür bis zum Tod mitversorgt.

Mit der Industrialisierung lösten sich die familiären Bindungen, die Fabriklöhne reichten oft nicht, um für das Alter zu sparen. Zugleich verlängerten bessere Medizin und Hygiene die Spanne zwischen dem Ende des Berufslebens und dem Tod. Alt zu sein hieß im 19. Jahrhundert vielfach auch arm sein. Zwar existierten auch schon genossenschaftliche oder gewerkschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen. Aber dennoch war in Deutschland die Politik bemüht, dem Bürger die Verantwortung für das Alter abzunehmen.

Sozialgesetze mit Nutzen für die Politik

Nicht ohne Eigennutz: Mit der Einrichtung einer kollektiven Invaliditäts- und Altersversicherung als Schlußpunkt seiner Sozialgesetzgebung wollte Reichskanzler Bismarck 1889 verhindern, daß politische Gegner aus sozialem Elend Kapital schlagen.

Das Konzept der bismarckschen Rentenversicherung hat bis heute Bestand. Der deutsche Staat begnügt sich nicht damit, den Bürgern den Abschluß einer Mindestvorsorge - in Höhe der staatlichen Sozialhilfe - auf dem privaten Versicherungsmarkt vorzuschreiben. Er zwingt alle Bürger, die er für schutzbedürftig hält, in ein umfassendes Vorsorgesystem.

Keine Versicherung nach Risiko-Gesichtspunkten

Leistungsumfang und Beitragshöhe legt der Staat fest, Wahlmöglichkeiten gibt es nicht: In Deutschland müssen alle in der Privatwirtschaft Beschäftigten zusammen mit ihren Arbeitgebern an die gesetzliche Rentenversicherung steuerähnliche Beiträge vom Lohn abführen. Das Geld kommt nicht auf ein Sparkonto, sondern wird sofort ausgegeben, um diejenigen, die schon in Rente sind, zu unterhalten.

Mit einer echten Versicherung hat dieses System wenig zu tun. Die Beiträge bemessen sich nicht nach den Risiken der Alterung. Sie werden so festgesetzt, daß sie auch sozialpolitische Zwecke erfüllen. Der Staat nutzt die Versicherung, um Einkommensunterschiede zu verringern, Familien zu fördern und Beschäftigungspolitik zu betreiben.

Altersgrenze greift in die Gesellschaft ein

Der Anker einer kollektiven Zwangsversicherung ist die Altersgrenze, von der an die Rente ausgezahlt wird. Je später der Rentenbeginn, desto länger fließen Beitragsgelder und desto geringer ist die Zeit, in der die Rente gezahlt werden muß.

Die Altersgrenze ist aber nicht nur ein wichtiges Regulativ für die Rentenkasse. Sie greift auch tief in die Gesellschaft ein, weil sie definiert, wer als alt wahrgenommen wird. In den meisten Ländern müssen Männer regulär spätestens mit 65 Jahren in Rente gehen, Frauen oft noch mit 60 Jahren. Norwegen etwa hat das gesetzliche Rentenalter auf 67 angehoben. Auch in Deutschland wird die Altersgrenze demnächst schrittweise auf 67 Jahre steigen.

Der Arbeitsmarkt ist kein Nullsummenspiel

Dies geschieht nicht etwa, weil der Staat einsieht, daß die heute 67jährigen im Schnitt viel gesünder und leistungsfähiger sind als früher und eine deutlich höhere Lebenserwartung haben. Die Altersgrenze wird nach politischen Kriterien festgesetzt. Über Jahrzehnte galt die gesetzliche Ruhestandsgrenze der deutschen Politik als wichtige Steuerungsgröße für den Arbeitsmarkt.

Das Kalkül: Je länger die Arbeitsplätze von den Alten besetzt sind, desto länger stehen die Jungen auf der Straße. Doch der Arbeitsmarkt ist kein Nullsummenspiel. Nicht jeder Arbeitsplatz, den ein Älterer räumt, wird mit Jungen wiederbesetzt.

Früher in Rente, später sterben

Dennoch hat die deutsche Politik von den siebziger bis in die neunziger Jahre versucht, das Rentenalter zur Beschäftigungsförderung einzusetzen und die Arbeitslosenstatistik zu schönen, indem ältere Arbeitslose vorzeitig in die Rente geschoben wurden. Zeitweilig lockte der Staat mit einer Vorruhestandsregelung schon 55jährige aufs Altenteil. Die Folge: Der durchschnittliche Rentenbeginn sank auf 59 Jahre.

Erst vor wenigen Jahren wurden die Anreize zur Frühverrentung erheblich vermindert. Früher in Rente, später sterben - beides zusammen hat erheblich dazu beigetragen, daß das Rentensystem finanziell außer Balance geraten ist. Die Lebenserwartung der 65jährigen in Deutschland hat sich seit 1960 um drei Jahre bei Männern und viereinhalb Jahre bei Frauen erhöht. Renten werden heute im Schnitt zwei Drittel länger gezahlt als 1960. Das läßt die Ausgaben nicht nur bedrohlich steigen, zugleich müssen die Kosten auch von immer weniger Beitragszahlern getragen werden.

Freiwillig länger arbeiten

Die Politik schaut daher mit neuen Augen auf die Altersgrenze. Angesichts der Ebbe in der Rentenkasse rückt das Arbeitsmarktargument endlich in den Hintergrund. Eine höhere Altersgrenze soll die Rentenfinanzen ins Lot bringen, verspricht sie doch eine doppelte Dividende: mehr Einnahmen und geringere Ausgaben.

Künftig soll also erst mit 67 Feierabend sein. Das Rentenrecht läßt aber - auch jetzt schon - die Möglichkeit, freiwillig länger zu arbeiten und dadurch höhere Rentenansprüche zu erwerben. Doch ist das eine eher theoretische Möglichkeit, von der kaum jemand Gebrauch macht.

Ergraute Eminenzen forschen in Amerika

Denn in der Praxis hat der Beschäftigte meist keine Wahl: In Tarif- und Arbeitsverträgen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber festgeschrieben, daß mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters tatsächlich Schluß ist. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch. Daher sind in Deutschland nur noch vier Prozent der Männer über 65 erwerbstätig.

Diese Verschwendung von Erfahrung und Tatkraft läßt findige amerikanische Universitäten nicht ruhen: Sie locken deutsche Professoren, denen eine starre Pensionsgrenze die Ausübung ihres Berufs nach dem 65. Lebensjahr meist versperrt, über den Atlantik. Dort dürfen die ergrauten Eminenzen weiterforschen, zum Nutzen des amerikanischen Wissenschaftsbetriebs.

Einzelne Bundesländer haben Altersgrenzen angehoben

Das hat Unruhe ausgelöst. Einzelne Bundesländer haben die Altersgrenzen angehoben. Und die Bundesbildungsministerin fordert, mittelfristig solle allein die Leistung, nicht ein bestimmtes Alter entscheiden, ob jemand an einer Universität arbeite.

Ein erstes, schönes Beispiel. Es räumt auf mit der Mär, Ältere seien weder leistungsfähig genug, um am Arbeitsmarkt gefragt zu sein, noch wollten sie länger arbeiten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 20.08.2006, Nr. 33 / Seite 50
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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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