15.10.2008 · Der Koalitionsstreit über die Reform der Erbschaftsteuer zieht sich weiter hin. Jetzt soll erst entschieden werden, wenn die Wahl von Horst Seehofer zum neuen CSU-Parteichef vollzogen ist. Derweil wachsen die Zweifel, ob die Steuer tatsächlich automatisch ausläuft, falls es nicht rechtzeitig zu einer Einigung kommt.
Der Koalitionsstreit über die Reform der Erbschaftsteuer zieht sich weiter hin. Wegen des Führungswechsels in der CSU werden die Verhandlungen erst Anfang November fortgesetzt, wie SPD-Fraktionschef Peter Struck am Mittwoch in der „Süddeutschen Zeitung“ ankündigte. Vor dem CSU-Parteitag am 25. Oktober mit der Wahl von Horst Seehofer zum neuen Parteichef „scheint die CSU nicht handlungsfähig zu sein“.
Gleichwohl soll die Reform nach SPD-Planungen bereits Anfang November vom Bundestag verabschiedet und am 28. November auch vom Bundesrat gebilligt werden. „Wir werden am 4. November das Gesetz im Bundestag haben“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, in Berlin.
Einigung scheiterte an der CSU
In der vorigen Woche war eine Einigung an der CSU gescheitert. Ursprünglich wollte sich die zuständige Koalitionsarbeitsgruppe in dieser Woche abermals treffen. Dies ist laut Struck nun erst für Anfang November geplant.
Finanzminister Peer Steinbrück warnte die CSU, die Reform der Erbschaftsteuer zu blockieren. Sollte es bis zum 31. Dezember 2008 keine Neuregelung geben, falle die Steuer nach seiner Überzeugung weg, sagte der SPD-Politiker der „Passauer Neuen Presse“. „Ein Land wie Bayern müsste dann in der Finanzkrise auf 800 Millionen Euro jährlich verzichten.“
„Die Zeit arbeitet für die Erbschaftsteuer“, sagte Oppermann. Für die Länder sei der Erlös von vier Milliarden Euro unverzichtbar. Die zuletzt von der CSU geforderten Steuer-Freibeträge von zwei Millionen Euro bei der Vererbung selbst genutzter Immobilien seien für die SPD nicht vorstellbar.
Zweifel am automatischen Auslaufen der Erbschaftsteuer
In der CSU waren am Dienstag allerdings Zweifel laut geworden, dass die Erbschaftsteuer ohne die Reform automatisch auslaufe. Nach einem Gutachten von Juristen des Bundestages gelte das bisherige Gesetz ohne eine Neuregelung möglicherweise doch weiter, sagte Landesgruppenchef Peter Ramsauer. Daher werde der Rechtsausschuss des Bundestages über diese Frage beraten.
In der Expertise werde zwar betont, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis zum Jahresende gefordert habe, heißt es in einem Bericht der „Bild“-Zeitung. Doch gingen die Verfassungsexperten der Bundestags- Verwaltung davon aus, dass im Falle einer nicht mehr fristgerechten Einigung von CDU/CSU und SPD über ein neues Gesetz übergangsweise das alte Recht weiter gelte und die Erbschaftsteuer nicht auslaufe.
Allerdings könne Karlsruhe den als verfassungswidrig angesehenen Paragraphen 19 des Erbschaftsteuergesetzes durch eine abermalige Entscheidung „ohne Vorbehalt einer Neuregelung“ außer Kraft setzen, heißt es dem Zeitungsbericht vom Mittwoch zufolge in dem Gutachten weiter. Eine solche Entscheidung könnte etwa ein betroffener Bürger einklagen.
Fünfter Grund
Lars Fringer (psilo1978)
- 15.10.2008, 17:39 Uhr
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