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Energiewirtschaft Koalition einig über neues Energierecht

25.07.2004 ·  Das Kabinett soll am Mittwoch die Reform des Energiewirtschaftsrechts beschließen. Das überfällige Gesetz soll für mehr Wettbewerb am Strommarkt sorgen. Die Länder sind dabei gegen nachträgliche Kontrollen.

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Dem Kabinettsbeschluß über die Reform des Energiewirtschaftsrechts steht nichts mehr im Weg. Schon an diesem Mittwoch soll die Ministerrunde das überfällige Gesetz für mehr Wettbewerb am Strommarkt beschließen. Das haben Sprecher der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt am Sonntag dieser Zeitung bestätigt. Nach ihren Angaben haben sich die Staatssekretäre der beiden Ressorts, Georg Wilhelm Adamowitsch und Rainer Baake, unmittelbar vor dem Wochenende über die letzten strittigen Fragen verständigt. Die parlamentarische Beratung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes samt ergänzenden Verordnungen kann damit nach der Sommerpause beginnen.

Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, wird eine Einigung erst im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat erwartet, denn die Neuregelung stößt in einem wesentlichen Punkt auf den Widerstand mehrerer Länder. Ihnen reichen die von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vorgesehenen nachträglichen Preiskontrollen bei der Durchleitung von Strom und Gas nicht aus. Nach den Richtlinien der Europäischen Union hätte eigentlich schon zum 1. Juli eine nationale Regulierungsbehörde den diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen und Erdgaspipelines sichern sollen.

Trittin spricht von einem fairen Kompromiß

Clement will die Einzelheiten der Verständigung erst Mitte der Woche erläutern. Die Neuregelung sehe die Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde vor, die den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen für Strom und Gas in Deutschland gewährleisten werde, berichtete seine Sprecherin. Die Novelle sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Versorgung. Sie diene auch dem Verbraucherschutz, da die neue Regulierungsbehörde darüber wachen werde, daß nur angemessene Preise verlangt würden.

Die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Netze für Strom und Gas wird mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz als neue Aufgabe der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angegliedert; das wird sich auch in ihrem Namen niederschlagen (Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post/REGTP).

Ein Sprecher von Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) wertete die Ressortvereinbarung als einen fairen Kompromiß, der für mehr Wettbewerb am Strommarkt sorge und damit nicht nur der Umwelt, sondern auch den Stromkunden zugute komme. Trittins Grundanliegen war, daß die erneuerbaren Energien angemessen im Gesetz berücksichtigt werden.

Länder wollen keine nachträgliche Kontrolle

Künftig werden die Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach dem Gesetzentwurf verpflichtet sein, in den Rechnungen den Anteil der einzelnen Energiequellen (Kernkraft, Kohle, Erdgas, erneuerbare Energien) anzugeben. Der Paragraph 37 des neuen Energiewirtschaftsgesetzes schreibt darüber hinaus vor, daß auf bestehende Quellen zu verweisen ist, die über die Umweltauswirkungen aus dem Energieträgermix des betreffenden Unternehmens informieren. Dies schließt Angaben über die Kohlendioxyd-Emissionen und die radioaktiven Abfälle ein.

Große Länder wie Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen haben bis zuletzt gedrängt, die Regulierung auf Landesebene zu gestalten, was den kommunalen Stadtwerken entgegenkäme. Auf Kritik stößt zudem das Konzept der nachträglichen Kontrolle. Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) hatte vor einer Woche gegenüber dieser Zeitung (F.A.Z. vom 19. Juli) seine Ablehnung mit den Worten zu Protokoll gegeben: „Wer Wettbewerb bei der Produktion, im Handel und im Vertrieb von Strom will, muß die Monopole bei den Stromnetzen wirksam aufbrechen."

Die Vorschläge der Bundesregierung dazu seien völlig unzureichend. Statt einer nachgelagerten Kontrolle verlangte Rhiel eine vorherige Genehmigung. Ähnlich hat sich nach seinen Angaben der Wirtschaftsminister des Saarlands, Hanspeter Georgi (CDU), geäußert. Auch Bayern soll Vorbehalte gegen eine nachträgliche Kontrolle der Durchleitungskonditionen haben.

Das neue Energiewirtschaftsgesetz liegt schon seit Monaten vor. Allerdings verzögert sich die Fertigstellung der begleitenden Verordnungen von Monat zu Monat. Sie sollen dem Regulierer Handlungsanweisungen geben. In den Verordnungen sollen Kriterien für Netzzugang und Preisfindung beim Energietransport festgelegt werden. Strittig war unter anderem, auf welchen Grundlagen die Netzbetreiber die Preise für die Durchleitung berechnen dürfen. Die Stromnetzbetreiber verlangen als Basis eine Kapitalverzinsung von mindestens 6,4 Prozent über 40 Jahre, die Gaswirtschaft von 7,8 Prozent.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.07.2004, Nr. 171 / Seite 11
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