In dem von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) entfachten Streit um die möglicherweise milliardenschwere Haftung für Betreiber von Meeres-Windparks wird jetzt eine Kompromisslinie debattiert. In Regierungskreisen hieß es am Donnerstag, die neue Umlage auf die Verbraucherstrompreise soll höchsten 0,25 Cent je Kilowattstunde betragen, im Gespräch waren zuvor 0,3 Cent. Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt beliefen sich die auf den Strompreis umgelegten Mehrkosten auf etwa 10 Euro im Jahr. Ist der Schaden größer als von der Umlage gedeckt, sollten die Ansprüche, wie schon bisher geplant, auf das nächste Jahr fortgeschrieben werden.
Großverbraucher sollen die Umlage bis zu einer Stromabnahme von einer Millionen Kilowattstunden voll zahlen, also bis zur Schwelle von 2500 Euro. Das wäre der zehnfache Wert des im Referentenentwurf des Wirtschaft- und Umweltministeriums vorgesehenen Schwellenwertes. Für jede darüber hinaus abgenommene Kilowattstunde Strom betrüge die Umlage 0,05 Cent.
Netzbetreiber sollen stärker haften
Allerdings werden, einigt sich die Regierung auf diese Linie, auch die Netzbetreiber wieder stärker in Haftung genommen. Sie sollen nicht nur für von ihnen verursachte Sachschäden an Windparks mit bis zu 100 Millionen Euro haften, sondern in gleicher Höhe jetzt auch für Vermögensschäden, die durch fahrlässig verursachte Leitungsausfälle verursacht wurden. Zuletzt waren hier niedrigere Werte angesetzt. Nach dem Gesetzentwurf können die Netzbetreiber - das Gesetz zielt nur auf Tennet und 50Hertz - solche Schäden versichern. Die Prämien dafür dürften sie wiederum auf den Strompreis umlegen. Bessere Planung von Windpark- und Netzausbau soll zudem dazu führen, dass Schadenfälle wie in der Vergangenheit nicht mehr vorkommen, als Windparkbetreiber monatelang auf einen Netzanschluss warten mussten.
Die offensichtliche Einigungsbereitschaft der beteiligten Ressorts lässt erwarten, das der Gesetzentwurf doch wie geplant am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden kann.
Ein rechtswidriger Vertrag zulasten Dritter?
Umweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte die geplante Haftungsübertragung von den Netzbetreibern auf die Verbraucher zuvor verteidigt. Es gehe nicht darum, Risiken zu verallgemeinern, sondern darum, sie zu überbrücken. Die Regelung solle für die ersten Monate gelten und nur für Probleme, die nicht der Netzbetreiber zu verantworten habe.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband machte rechtliche Bedenken gegen die Überwälzung von Millionenkosten auf die Stromverbraucher geltend. Vorstand Gerd Billen appellierte an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das geplante Gesetz noch einmal gründlich zu überprüfen. Die Regelung erwecke den Eindruck eines rechtswidrigen „Vertrages zulasten Dritter“.
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