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Energieeinsparverordnung Regierung verschont Hausbesitzer

16.05.2008 ·  Werden Eigentümer von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern künftig zu Dämm- oder anderen Sanierungsmaßnahmen gezwungen? Das war eigentlich so geplant. Doch nach Informationen der F.A.Z. ist nun nicht mehr von einer „Nachrüstungsverpflichtung“, sondern nur noch von einer „Nachrüstempfehlung“ die Rede.

Von Andreas Mihm
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Eigentümer von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern sollen auch künftig nicht zu Dämm- oder anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen gezwungen werden. Darauf hat sich die Bundesregierung in der Abstimmung für ihr Energie- und Klimaprogramm verständigt, das das Kabinett am 27. Mai verabschieden will. Die ursprünglich mit der Energieeinsparverordnung geplante Nachrüstungsverpflichtung für diese Eigentümer sei wieder vom Tisch; sie werde durch eine Nachrüstungsempfehlung der Schornsteinfeger ersetzt, erfuhr die F.A.Z. am Donnerstag aus Regierungskreisen.

Verbände der Immobilienbesitzer hatten gegen Überlegungen für eine verpflichtende Sanierung protestiert, weil die Kosten für Umbau- und Sanierungsarbeiten - auch wenn sie sich auf lange Sicht rentierten - viele Eigentümer der mehr als 12 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser finanziell überfordern würden. Ob diese Regelung aber lange Bestand haben wird, ist unklar. Die SPD-geführten Ministerien für Umwelt und Bau wollen das Thema mit der 2012 geplanten Novelle der Energieeinsparverordnung neu auf die Tagesordnung setzen.

Fürs Erste ist auch der Plan vom Tisch, wonach Mieter ihre Miete dann kürzen dürfen, wenn der Vermieter gegen die Energieeinsparverordnung verstößt. Allerdings könnte das Thema 2009 mit neuen Regelungen zum Mietrecht wiederaufgenommen werden.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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