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Energie Politik will Marktmacht der Stromkonzerne bekämpfen

08.09.2006 ·  Wirtschaftsminister Michael Glos will Energiekonzerne schärfer kontrollieren. Im Wettbewerbsrecht soll es neue Sonderregelungen geben, um die Kartellbehörden in die Lage zu versetzen, besser gegen die Marktmacht der Energieriesen vorzugehen.

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Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will durch eine schärfere Preisaufsicht die Marktmacht der Energiekonzerne begrenzen. Dazu sollen in das Wettbewerbsrecht neue Sonderregelungen eingeführt werden. Die Kartellbehörden sollen in die Lage versetzt werden, in der Branche für mehr Wettbewerb und damit für Preissenkungen bei Strom und Gas zu sorgen.

Der Minister sagte am Freitag im Bundestag, es sei ihm zwar nicht recht, wenn immer mehr regulierende Maßnahmen gebraucht würden. „Aber wenn Oligopole ihre Marktmacht ausnutzen, dann muß der Staat dagegen vorgehen.“

Branche reagiert mit Unverständnis

Die Branche reagierte darauf mit Unverständnis. Die Politik habe immer erklärt, sie wolle auch in der Energieversorgung marktwirtschaftliche Beziehung, sagte der Vorstandsvorsitzende von Vattenfall Europe, Klaus Rauscher, dieser Zeitung.

Wenn das gelte, dann müsse die Politik auch akzeptieren, daß sich die Preise nach Angebot und Nachfrage bildeten. Das solle jetzt wohl nicht mehr gelten. „Wir sind schon auf dem Weg von der Marktwirtschaft zur Planwirtschaft“, sagte der Vorstandschef des drittgrößten deutschen Stromversorgers.

SPD und Opposition stimmen zu

Glos geht mit seinen Plänen über die in den vergangenen Jahren ausgestaltete Netzregulierung hinaus. Schärfer überprüft werden soll nun auch die Erzeuger- und Vertriebsebene. Anlaß für Glos’ Initiative ist das Vorhaben der Energiekonzerne, die Strompreise unter Hinweis auf steigende Großhandelspreise zu erhöhen. Nach Glos’ Einschätzung sind jedoch diese viel mehr gestiegen als die Stromerzeugungskosten. Er will daher den Preisbildungsmechanismus an der Strombörse überprüfen. Die Börsenpreise spiegelten nicht die stark differenzierten Erzeugungskosten in deutschen Kraftwerken wider.

Der Koalitionspartner SPD und die Opposition ließ Zustimmung zu dieser Ankündigung erkennen. Der SPD-Abgeordnete Ulrich Kelber sagte: „Wir müssen das Oligopol brechen.“ Die Konzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall dürften höchsten 50 Prozent des Erzeugungsmarktes kontrollieren. Derzeit entfallen auf sie 90 Prozent der deutschen Kraftwerkskapazitäten. Das Kartellamt schätzt die Konzerne als marktbeherrschend ein.

Den Kartellbehörden die Arbeit erleichtern

Bei Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung setzen auch die Sonderregeln an, an denen das Ministerium arbeitet. Den Kartellbehörden soll der Nachweis des Mißbrauchs dieser Marktmacht erleichtert werden. Zu diesem Zweck soll es Beweislastverschärfungen zu Lasten der Unternehmen geben, wie sie bis vor einigen Jahren im Energiekartellrecht galten. Außerdem wird erwogen, einen Sondertatbestand einzuführen, nach dem ein zu großer Abstand zwischen Entgelt und Erzeugungskosten als Mißbrauch anzusehen wäre.

In der europäischen Rechtsprechung ist diese Art der „Gewinnbegrenzung“ bekannt. Üblicherweise stellen die Gerichte aber hohe Anforderungen an einen „Mißbrauch“. So müssen die Preise „erheblich“ über denen strukturell vergleichbarer Unternehmen liegen; zuweilen wird ein Aufschlag von bis zu zehn Prozent als annehmbar betrachtet. Das Kartellamt soll einzelne Preiskomponenten überprüfen können.

Glos fordert Energiekonzerne zu Investitionen auf

Amtspräsident Ulf Böge hieß eine schärfere Preisaufsicht gut. Seine Behörde prüft, ob die Konzerne ihre Marktmacht mißbrauchen, wenn sie kostenlos zugeteilte Kohlendioxid-Emissionsrechte in den Strompreis einkalkulieren. Die Verfahren sollen bis Jahresende beendet sein.

Glos forderte die Energiekonzerne überdies auf, mehr zu investieren. Die Kapazitäten hierzulande würden nur ungenügend genutzt. Ferner sollten Engpässe im europäischen Stromhandel verschwinden; Übergänge ins Ausland sollten erleichtert werden. Außerdem sollten neue Anbieter neue Kraftwerke leichter an das Netz anschließen können. Das Ministerium bereitet hier eine Verordnung für den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz vor.

Preisaufsicht für Tarifkunden beibehalten

Das Ministerium spricht sich auch dafür aus, die Preisaufsicht für Tarifkunden beizubehalten, die eigentlich Mitte 2007 auslaufen sollte. Zwar seien die Gestaltungsmöglichkeit der Aufsichtsbehörden stark eingeschränkt, weil die Tarifkunden zu drei Viertel auf Netznutzungsengelt und staatlichen Sonderlasten bestünden, aber es wäre „politisch das falsche Signal, in der gegenwärtigen Preissituation ein Instrument aus der Hand zu geben“, heißt es im Papier des Ministeriums. Für eine Verlängerung wirbt auch Nordrhein-Westfalen in einer Bundesratsinitative. Der Bund will einen Gesetzesvorschlag präsentieren, wenn die Länder mitziehen.

Die FDP wandte sich gegen die Verlängerung von Preisgenehmigungen. Dies schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern. Eine staatlich verfügte Senkung von Preisen reduziere genau die Margen, die den Markteintritt neuer Anbieter erst lukrativ mache. Dies könne nicht der Weg zu mehr Wettbewerb sein, sagte die FDP-Abgeordnete Gudrun Kopp. Sie verlangte mehr Personal für das Kartellamt.

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