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Energie Kartellamt setzt Gasunternehmen Ultimatum

13.09.2005 ·  Der Druck auf die Gasversorger wächst: Die Kartellwächter fordern eine Änderung der langfristigen Lieferverträge - spätestens bis 21. September. Der Marktführer Eon-Ruhrgas droht mit rechtlichen Schritten.

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Das Bundeskartellamt hat 15 Gasunternehmen ultimativ zur Änderung ihrer langfristigen Lieferverträge für Stadtwerke aufgefordert.

Die Behörde habe den Ferngasgesellschaften ein entsprechendes Abmahnschreiben gesandt, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Betroffen sind alle wichtigen Branchenunternehmen mit dem Marktführer Eon-Ruhrgas.

Böge droht mit Verbot langfristiger Verträge

In dem Schreiben würden die Unternehmen aufgefordert, kurzfristig bis zum 21. September die Vorschläge des Kartellamts zur Öffnung der langfristigen Verträge mit einer Verpflichtungserklärung anzunehmen, erläuterte Böge. Ansonsten drohe ihnen durch das Kartellamt ein Verbot solcher Verträge.

Mit der Öffnung der Verträge solle in einen bislang weitgehend abgeschotteten Markt mit zu viel Bindung für Stadtwerke mehr Wettbewerb kommen, sagte Böge. Dadurch werde es auch mehr Preisdruck geben, von dem auch der Privatkunde mit niedrigeren Gaspreisen profitieren könne.

Kartellamt fordert mehr Transparenz

Das Kartellamt werde sich auch um mehr Transparenz bei den Gasendpreisen von Stadtwerken kümmern, kündigte Böge an. Es genüge nicht, wenn Stadtwerke ihren Kunden einfach erklärten, ein höherer Gaspreis sei auf höhere Ölpreise zurückzuführen.

Der Chef des größten deutschen Gasimporteurs Eon-Ruhrgas, Burckhard Bergmann, hatte mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Kartellamt bei seiner Ablehnung der langfristigen Lieferverträge bleibe.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa und Reuters
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