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Energie Industrie kann auf niedrigere Energiesteuern hoffen

21.09.2006 ·  SPD-Politiker wollen die „Ökosteuer“ wieder zurückdrehen, die sie 1998 eingeführt hatten. Die Belastungen seien so hoch, daß sich für viele deutsche Unternehmer die Standortfrage stelle, so die SPD-Vertreter. Für die Grünen ist der rote Sinneswandel „ein schlechter Witz“.

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Unternehmen können auf geringere Energiesteuern hoffen. Schon kommenden Donnerstag soll der Bundestag ein Gesetz behandeln, mit dem offenbar die Ausnahmen für die Industrie von der „Ökosteuer“ stark ausweitet werden sollen. In welcher Höhe die Wirtschaft dadurch entlastet wird, ist allerdings noch unklar. Dies läßt sich dem Gesetzentwurf nicht entnehmen. Die Änderungen sind Teil des geplanten Biokraftstoffquotengesetzes, das eigentlich einem anderen Zweck dient: Mit ihm soll die neue Beimischungspflicht für Biokraftstoffe zu Benzin und Diesel gesetzlich verankert werden. Die Grünen, die die Energiesteuererhöhung unter dem Namen „Ökosteuer“ einst mit der SPD durchgesetzt hatten, kritisierten die geplante Entlastung der Industrie.

Daß es einen Sinnenswandel in der SPD gibt, belegen Äußerungen ihres Energiepolitikers Reinhard Schultz. Er bezeichnete jüngst die Ökosteuer-Schraube für die Wirtschaft als überdreht: „Teilweise wirken in Deutschland Ökosteuer, Erneuerbares Energie Gesetz, die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung, Konzessionsabgaben, Mehrwertsteuer und Preise für Kohlendioxyd-Zertifikate so kumulativ, daß sich für manche Unternehmen die Standortfrage stellt.“

Energiesteuern bald auf dem Stand von 1998?

Der SPD-Politiker hat die Konsequenzen genannt, die daraus gezogen werden sollen: „Deswegen werden wir die Höhe der Energiesteuern für das Produzierende Gewerbe wieder auf den Stand von 1998 - also vor Einführung der Ökosteuer - zurückführen.“ Diese politisch brisante Position soll er mit den übrigen Energiepolitikern der Fraktion abgestimmt haben. Für Unternehmen, die am Handel mit Emissionsrechten teilnehmen, soll es nach seinen Angaben schon vom nächsten Jahr an in der Regel keine Energiebesteuerung geben. Dies gelte für Stromerzeuger, Stahlindustrie und Zementproduzenten.

Die Ökosteuer hatte die Regierung Schröder 1998 eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Steuer, sondern um Erhöhungen der Mineralölsteuer und der damals neu geschaffenen Stromsteuer. Die Einnahmen wurden zum großen Teil verwendet, um die Rentenbeiträge zu senken. Um die Wirtschaft durch die Steuer nicht zu überfordern, wurden zudem Ausnahmen beschlossen. Nach dem jüngsten Subventionsbericht wird die Industrie durch diese um 5,4 Milliarden Euro im Jahr entlastet. Wie hoch die Wirtschaft durch die „Ökosteuer“ belastet wird, findet sich dort indessen nicht.

Gesetzesentwurf ist kaum zu verstehen

Ohne die Aussagen von Schultz ist der Gesetzentwurf „zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften“ kaum zu verstehen. Er ist so kompliziert wie sein Name. Für die Energiesteuern und Stromsteuer, die Unternehmen künftig zahlen müssen, sind drei Änderungen von Bedeutung. Zwei wirken entlastend, eine jedoch belastend. Aussagen, welche Mehr- und Mindereinnahmen jeweils erwartet werden, finden sich im Gesetzentwurf nicht.

Die Unternehmen tragen bisher nur 60 Prozent der Erhöhungen der Energiesteuern, die seit 1998 in Kraft gesetzt worden sind. Der geplante Abschlag soll aber nicht nur für die seit 1998 beschlossenen Belastungen gelten, sondern für die gesamten Energiesteuern. „Die Vorschrift tritt vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission der europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die allgemein ermäßigten Steuersätze betragen dann für Heizöl 36,81 Euro, für Erdgas 3,30 Euro und für Flüssiggas 36,36 Euro.

Entwurf sieht nicht nur Steuergeschenke vor

Darüber hinaus soll ein neuer Sondertatbestand für die Herstellung von Industriegasen eingeführt werden: Übersteigen die Stromkosten deren gesamte Herstellungskosten um die Hälfte, soll dem Unternehmen die Steuer komplett erlassen werden. Ziel sei es, die „internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produzierenden Gewerbes zu verbessern“, heißt es zur Begründung der geplanten Neuregelung im Gesetzentwurf.

Die dritte Änderung begrenzt indessen die Entlastung der Wirtschaft. So soll der sogenannte „Spitzenausgleich“ zwar beibehalten, aber dauerhaft gedeckelt werden. Bisher erhalten Unternehmen, deren Belastung aus der Energiesteuer die Entlastungen aus der Senkung der Rentenbeiträge übersteigt, die Differenz zu 95 Prozent erstattet. Künftig sollen sich Beitragsänderungen nicht mehr auswirken. So findet sich der in dieser Hinsicht eindeutige Satz in der Gesetzesbegründung: „Andernfalls würden mit steigenden Beitragssätzen in der Rentenversicherung auch die zu gewährenden Steuervergütungen und der Kreis der berechtigten Unternehmen immer mehr ansteigen.“

Grüne Kritik: Änderungen sind „ein schlechter Witz“

Bei den Grünen, die die „Ökosteuer“ stets besonders befördert hatten, stößt der Sinnenswandel der Sozialdemokraten auf Kritik. „Es ist ein schlechter Witz, daß die Bundesregierung der Industrie im Rahmen der Ökosteuerreform weitere Steuergeschenke machen will“, sagte der Umweltpolitiker Reinhard Loske. „Statt Sonderregelungen abzubauen werden neue geschaffen“, kritisierte er. Umweltpolitisch sei der Gesetzentwurf ein „Widersinn erster Güte“: Anreize für den Klimaschutz fehlten völlig, eine Verzahnung mit dem Emissionshandel finde nicht statt.

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Von Heike Göbel

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