05.01.2007 · Nach der Veröffentlichung einer Übersicht zu den Gaspreisen in Deutschland durch das Bundeskartellamt fordern Verbraucherschützer Kunden auf, angesichts der Unterschiede ihre Gasrechnung zu kürzen. Die Politik kündigt härtere Preiskontrollen an.
Angesichts der zum Teil enormen Unterschiede bei den Gaspreisen in Deutschland haben Verbraucherschützer an die Kunden appelliert, ihre Rechnungen gegebenenfalls eigenmächtig zu kürzen. Die „riesigen“ Preisdifferenzen zeigten, dass die Versorger „den fehlenden Wettbewerb zu überhöhten Preissteigerungen missbraucht haben“, erklärte der Bund der Energieverbraucher. Verbraucherschützer warfen auch Länderbehörden vor, die Versorger nicht genügend an die Zügel genommen zu haben. „Viele Landeskartellbehörden haben einen langen Winterschlaf gehalten“, sagte der Experte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Holger Krawinkel.
Das Bundeskartellamt hatte am Mittwoch erstmals eine bundesweite Übersicht über die Gaspreise ins Internet gestellt (Zum Preisvergleich des Kartellamtes). Daraus geht hervor, dass die Preise je nach Region und Stadt stark variieren. So verlangen etwa die Stadtwerke im niedersächsischen Soltau für 7000 Kilowattstunden Gas im Jahr 381 Euro, die Stadtwerke im baden-württembergischen Völklingen hingegen 563,60 Euro. Der Bund der Energieverbraucher hob nun hervor, dass die Verbraucher bei einer eigenmächtigen Rechnungskürzung nicht fürchten müssen, dass ihnen der Gashahn abgedreht werde. Den Unternehmen sei es durch eine neue Verordnung verboten, in einem solchen Fall die Versorgung einzustellen oder damit auch nur zu drohen.
Hohe Preise vor allem in Sachsen
Der Bund der Energieverbraucher riet den Kunden, den Gasversorger vorab schriftlich über eine geplante Kürzung der Rechnung zu unterrichten. Zugleich hob die Organisation hervor, dass die Unternehmer keine Chance hätten, eigenmächtige gekürzte Rechnungsbeträge vor Gericht einzuklagen, solange sie ihre Preiskalkulation nicht offen legten. Der Verband verwies dazu auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das eine entsprechende Zahlungsklage abgelehnt habe.
Der vzbv-Experte Krawinkel kritisierte unterdessen, dass es besonders die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen versäumt hätten, gegen überhöhte Gaspreise vorzugehen. „Etwa die Hälfte der 50 teuersten Anbieter finden sich in Sachsen, ein weiteres Viertel in Baden-Württemberg“, sagte Krawinkel dem Berliner „Tagesspiegel“. Der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber kündigte unterdessen an, die Preise von 102 bayerischen Gasversorgern nach „harten Kriterien“ kartellrechtlich prüfen lassen zu wollen. Unabhängig von dem bundesweiten Vergleich durch das Bundeskartellamt stehe diese Prüfung derzeit ohnehin an, sagte der CSU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“.
Lob ans Kartellamt
Die CDU-Energiepolitikerin Katherina Reiche lobte die Aktion des Kartellamts als „ersten wichtigen Weg in die Liberalisierung“. Als Folge rechnet die Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit sinkenden Preisen. Wenn die Verbraucher nun ihre eigenen Gaspreise mit denen anderer Regionen vergleichen können, werde sich ein „natürlicher Druck“ auf die Versorger wie auch auf die Kommunen einstellen, die bei den Konzessionsabgaben zuviel Geld einnähmen und damit die Gaspreise hoch hielten, sagte die CDU-Politikerin dem „Tagesspiegel“.
Die EU-Kommission will am Mittwoch einen umfassenden Reformvorschlag für die europäische Energiewirtschaft vorlegen. Vorgesehen ist darin laut Presseberichten unter anderem, die Strom- und Gaskonzerne zum Verkauf ihrer Leitungsnetze zu verpflichten.
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