07.08.2006 · Der Energiekonzern Endesa hat Beschwerde gegen die Auflagen von CNE eingelegt. Der Stromversorger will die Bedingungen nicht akzeptieren, die der Regulierer an die Übernahme durch Eon geknüpft hat.
Die Endesa SA wird die Entscheidung des spanischen Energiemarktregulierers CNE zur Übernahmeofferte der Eon AG anfechten. Dies habe die Konzernleitung des spanischen Versorgers einstimmig beschlossen, teilte Endesa am Montag mit. Der Einspruch werde an das Industrieministerium gerichtet. Zu einer Verzögerung der Übernahme durch Eon führe der Schritt nicht.
Der spanische Energieversorger geht damit gegen die Auflagen vor, die die nationale Energiebehörde für den Fall einer Übernahme durch den deutschen Eon-Konzern verhängt hat. Eon konkurriert mit der spanischen Gas Natural SDG SA um Endesa.
Aktionärsinteressen verteidigen
In einer Mitteilung an die Börsenaufsicht schreibt Endesa, sie lege Einspruch gegen die Entscheidung ein, um „den Wert des Unternehmens und die Interessen der Aktionäre zu verteidigen“. Nähere Erläuterungen dazu gab der Stromkonzern nicht ab. Eon hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, ebenfalls Beschwerde gegen die Auflagen der CNE zur Endesa-Übernahme einzulegen. Der Düsseldorfer Konzern bietet knapp 27 Milliarden Euro für Endesa.
Früheren Äußerungen zufolge hält Endesa die Auflagen der CNE, die die Sicherheit der Stromversorgung garantieren sollen, schon deshalb für überflüssig, weil es in Gestalt der CNE eine Behörde gebe, die die Stromsicherheit ohnehin ständig überprüfe.
Auflagen in sich widersprüchlich
Außerdem seien einzelne Auflagen in sich widersprüchlich. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Eon einerseits ein Atomkraftwerk vollständig abgeben müsse, die Beteiligungen an anderen Atomkraftwerken aber behalten dürfe. Die Endesa-Führung kann darüber hinaus nicht verstehen, daß Eon zwar beteiligt bleiben darf, sich aber aus der Betriebsführung zurückziehen muß.
Auch die Europäische Union hatte am Wochenende signalisiert, daß sie die spanische Regierung offenbar mit allen Mitteln davon abhalten will, die Übernahme von Endesa durch Eon zu behindern. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete, die Brüsseler Kommission habe ein selten angewandtes Eilverfahren eingeleitet, das Madrid nur eine Woche Zeit lasse, die von der EU geäußerten Vorbehalte auszuräumen.
Kroes: Willkürliche Diskriminierung
Medienberichten zufolge verdeutlichte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in einem zwölfseitigen Schreiben an Ministerpräsident José Luis Rodrigues Zapatero, daß sie nicht gewillt sei, den spanischen Protektionismus bei der Endesa-Übernahme zu dulden.
Die von der spanischen CNE erlassenen Auflagen, wie etwa die Abgabe von Atom- und Kohlekraftwerken, seien „nach vorläufiger Prüfung“ kaum mit den Prinzipien der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung auf dem EU-Markt in Einklang zu bringen. Vielmehr habe es laut Kroes den Anschein, daß es sich bei den meisten Auflagen um eine willkürliche Diskriminierung oder eine versteckte Behinderung des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit handele.
Schadenersatzklagen drohen
Das gelte auch für den von der CNE verlangten Verzicht von Versorgungsgebieten spanischer Inseln wie Mallorca. Auch die von Spanien geltend gemachten Sicherheitsinteressen läßt Kroes offenbar nicht gelten. Sollte die spanische Regierung die Zweifel der EU-Kommission nicht ausräumen können, könne Kroes die Spanier in einem nächsten Schritt anweisen, die umstrittenen Auflagen auszusetzen.
Sollte sich Zapatero darüber hinwegsetzen, könnte das erhebliche Konsequenzen haben. Die EU-Kommission könnte dann nicht nur laufende Zahlungen an Spanien einbehalten. Nach Einschätzung von Experten drohen dann auch milliardenschwere Schadensersatzklagen von Eon und Endesa-Aktionären.
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