21.12.2006 · Der Stromkonzern EnBW hat bei der Bundesregierung beantragt, die Laufzeit seines Atomkraftwerkes Neckarwestheim zu verlängern. Der Bundesumweltminister muß dem Vorhaben aber noch zustimmen.
Der Energiekonzern EnBW will einen Block seines Kernkraftwerks Neckarwestheim länger betreiben und dafür Strommengen von einem zweiten Block am gleichen Standort übertragen. Einen entsprechenden Antrag hat das Unternehmen am Donnerstag beim Bundesumweltministerium in Berlin eingereicht. EnBW möchte beide Reaktoren bis 2017 betreiben. Nach dem Atomgesetz müßte der erste, 1976 fertiggestellte Block im Jahr 2009 stillgelegt werden, der zweite, 1989 ans Netz gegangene Meiler könnte hingegen bis 2021 Strom produzieren.
Nach dem Atomgesetz muß der Bundesumweltminister zustimmen, wenn die aufnehmende Anlage älter ist als die abgebende Anlage. Das ist in Neckarwestheim der Fall, ebenso wie bei einem schon in Prüfung befindlichen Antrag des Energiekonzerns RWE, der den hessischen Meiler Biblis A länger als geplant betreiben will und dafür Reststrommengen von anderen Kernkraftwerken übertragen will.
Claassen hält sich den Klageweg offen
Ein ähnlicher Antrag wird auch vom Energiekonzern Vattenfall für das Kraftwerk Brunsbüttel erwartet. Der EnBW-Vorstandsvorsitzende Utz Claassen zeigte sich überzeugt, daß die Regierung dem Antrag aus rechtlichen, sachlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen zustimmen werde. Falls nicht, halte er sich den Klageweg offen. Bei dem Antrag gehe es nicht um eine grundsätzliche Verlängerung der Laufzeiten, auch wenn er diese aus Gründen des Klimaschutzes für unerläßlich halte, machte Claassen deutlich. Das in Karlsruhe ansässige Unternehmen wolle lediglich die von Rot-Grün im Atomgesetz eingeräumten Möglichkeiten nutzen.
Bundesumweltminister Gabriel (SPD) hatte in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, daß er sich eine Laufzeitenübertragung von jüngeren auf ältere Kraftwerke nicht vorstellen könne. Er kündigte an, den EnBW-Antrag nach Recht und Gesetz zu prüfen. Dies könne mehrere Monate dauern und hänge auch von der Qualität der vorgelegten Unterlagen ab.
„Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Vorteile“
Gabriel hob nochmals seine Position hervor, wonach er alleine über eine Ablehnung des Antrags entscheiden könne. Das Wirtschaftsministerium ist dagegen der Auffassung, das könne nur im Einvernehmen mit ihm und dem Kanzleramt geschehen. Hintergrund ist, daß die Union einer Übertragung und Laufzeitenverlängerung grundsätzlich positiver gegenübersteht als die SPD, die auf dem Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kernkraft bis 2021 beharrt. Der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) sagte, der Antrag der EnBW sei keine Aufkündigung des Atomkonsenses, mit der Übertragung von Strommengen seien „volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Vorteile“ verbunden.
Oettinger sagte: „Im jetzt vorliegenden Fall wird lediglich eine Übertragung der im Atomkonsens festgeschriebenen Strommengen beantragt.“ Die Grünen im baden-württembergischen Landtag kritisierten das Vorgehen der EnBW dagegen scharf. Eine Strommengenübertragung vom „neuesten und modernsten deutschen Atomkraftwerk“ auf den „bundesweit zweitältesten Reaktor“ widerspreche den Vereinbarungen des Atomausstiegsgesetzes. Sinnvoller sei es, Strommengen von Altkraftwerken auf neuere Anlagen zu übertragen. Der EnBW gehe es eigentlich nur ums Geld, denn abgeschriebene Atomkraftwerke wie Neckarwestheim I seien „de facto Gelddruckmaschinen“, sagte der stellvertretende grüne Fraktionsvorsitzende Untersteller. Die Laufzeitverlängerung von Neckarwestheim I bringe jährliche Mehreinnahmen von bis zu 200 Millionen Euro mit sich.
„Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern“
Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) sagte, die Strommengenübertragung für Neckarwestheim könne den „Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern“, weil dann der „Umstieg von der Kernenergie“ ohne das Einschalten neuer Kohlekraftwerke geschehen könne. Ein Teil der Gewinne, die das Unternehmen EnBW aus der Übertragung von Strommengen erziele, könnten in einen „Fonds für erneuerbare Energien“ gezahlt werden, sagte Frau Gönner. Nach Ansicht der Ministerin würde dies die Glaubwürdigkeit der Energieunternehmen stärken. Bislang hatte die Landesregierung Zahlungen der Stromunternehmen zur Stärkung der erneuerbaren Energien nur bei einer realen Laufzeitverlängerung verlangt. Nach Einschätzung des Ministeriums würde schon ein dreistelliger Millionenbetrag helfen, erneuerbare Energien sinnvoll zu fördern.
Mit dem Atomausstiegsgesetz 2001 war jedem der damals 19 Kernkraftwerke eine noch zu produzierende Strommenge zugerechnet worden. Aus der errechnet sich dann die erwartete Lebensdauer jeder Anlage. Demnach müßten bis 2009, dem Ende dieser Wahlperiode, von den noch 17 betrieben Kraftwerken die drei Anlagen Biblis A, Kornwestheim 1 und Brunsbüttel vom Netz gehen. Um die Stillegung von Kornwestheim zu verhindern, hat EnBW nun die Übertragung von insgesamt 46,9 Milliarden Kilowattstunden aus dem Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks Neckarwestheim II beantragt. Claassen sagte, die gesamte Anlage mit zwei Reaktoren könne bei einem gemeinsamen Endtermin 2017 sicherer und wirtschaftlicher betrieben werden.
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