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Ende der Tarifautonomie Der zweite Weg zum Mindestlohn

19.08.2009 ·  Der frühere Hamburger Bürgermeister und SPD-Politiker Klaus von Dohnanyi soll jenen Ausschuss der Bundesregierung leiten, der über Mindestlöhne in Branchen mit geringer Tarifbindung entscheiden soll. Christliche Gewerkschaften sind nicht vertreten.

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Der frühere Hamburger Bürgermeister und SPD-Politiker Klaus von Dohnanyi soll jenen Ausschuss der Bundesregierung leiten, der über Mindestlöhne in Branchen mit geringer Tarifbindung entscheiden soll. Über den Vorschlag von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch entscheiden. Insgesamt wird das Mindestlohngremium sieben Mitglieder haben; neben Dohnanyi noch Wissenschaftler sowie Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, denen jeweils ein ständiger Vertreter zugeordnet ist.

Neben dem Vorsitzenden wird die Bundesregierung die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, in den Ausschuss berufen; ebenso den Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wolfgang Franz. Hinzu kommen zwei Vertreter aus der Wirtschaft: Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und Handwerkspräsident Otto Kentzler. Auf Gewerkschaftsseite wird neben dem Präsidenten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, auch der Arbeitsrechtler Otto Ernst Kempen vertreten sein.

Guttenberg scheitert: Keine christlichen Gewerkschaften

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) gelang es nicht, neben DGB-Chef Michael Sommer auch ein Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) in den Ausschuss zu bringen. Der Spitzenverband, der 16 christliche Gewerkschaften mit etwa 280 000 Mitgliedern vereint, wird lediglich ständiger Gast sein. Am Dienstag forderte der CGB-Vorsitzende Matthäus Strebl Arbeitsminister Scholz dazu auf, bei der Besetzung des Ausschusses nicht parteipolitische Interessen in den Vordergrund zu stellen. Angesichts der Bedeutung des Ausschusses dürften die SPD und der ihr nahestehende DGB nicht das alleinige Sagen haben, kritisierte Strebl und verlangte "Sitz und Stimme" für seinen Verband.

Die christlichen Gewerkschaften sind dem Deutschen Gewerkschaftsbund schon länger ein Dorn im Auge. Der DGB wirft ihnen vor, arbeitgeberfreundliche Gefälligkeitstarifverträge abzuschließen. CGB-Chef Strebl betonte dagegen am Dienstag, die christlichen Gewerkschaften seien in den vergangenen Jahren zu einem anerkannten Tarifpartner geworden. Der "SPD-Genosse Scholz" dürfe sich die Unterstützung des DGB im Wahlkampf nicht erkaufen, indem er ihm ein Alleinvertretungsrecht im Ausschuss einräume.

Wo lauern „soziale Verwerfungen“?

Der Hauptausschuss soll künftig prüfen, ob es in einem Wirtschaftszweig mit einer Tarifbindung von weniger als 50 Prozent soziale Verwerfungen gibt. Die Mitglieder entscheiden dann, ob Mindestlöhne festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden sollen. Ein Fachausschuss kann die Höhe des jeweiligen Mindestlohns festlegen. Auf Vorschlag des Arbeitsministers kann die Bundesregierung die vom Fachausschuss beschlossenen Entgelte mit Hilfe einer Rechtsverordnung für verbindlich erklären. Alle sieben Mitglieder haben jeweils einen Stellvertreter, der in allen Sitzungen anwesend ist, aber nur abstimmt, wenn die Hauptperson abwesend ist. So wird Dohnanyi von Prälat Stephan Reimers vertreten, der seit einigen Jahren als Bevollmächtigter die Interessen der evangelischen Kirche gegenüber der Bundesregierung wahrnimmt.

Seit die schwarz-rote Bundesregierung die Mindestlohngesetze novelliert hat, führen in Deutschland zwei Wege zum Mindestlohn. Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können in Branchen mit hoher Tarifbindung bestehende Tarifverträge für alle Beschäftigten dieser Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden - dann müssen auch nicht tarifgebundene Unternehmen diese Löhne zahlen. Die zweite Möglichkeit ist das Mindestarbeitsbedingungengesetz, das die Berufung des Mindestlohnausschusses vorsieht. Dieser Weg zielt auf Wirtschaftszweige ab, in denen die tarifgebundenen Betriebe weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmer der Branche beschäftigen.

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Von Johannes Ritter

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