31.03.2010 · Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber jeden Monat Lohn und Gehalt ihrer Beschäftigten elektronisch an die Sozialversicherungen melden. Datenschützer haben jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die staatliche Zentral-Datenbank zur Erfassung von Einkommensdaten („Elena“) eingereicht.
Datenschützer wollen die umstrittene elektronische Sammlung von Arbeitnehmerdaten (Elektronischer Entgeltnachweis – „Elena“) zu Fall bringen. Dazu reichte das Aktionsbündnis „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“ (FoeBuD) am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde von rund 21 000 Beschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Nach Ansicht der Initiatoren verstößt die Datenspeicherung gegen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. „Sie ist so überflüssig wie ein Kropf“, meint etwa der Berliner Rechtsanwalt Michael Starostik. Da der Arbeitgeber ohnehin bei Bedarf die erforderlichen Daten elektronisch melden müsse, hätte es ausgereicht, diese Daten jeweils im Bedarfsfall abzufragen. Drei weitere Verfassungsbeschwerden gegen die Regelung liegen schon vor.
Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber jeden Monat Lohn und Gehalt ihrer Beschäftigten elektronisch an die Sozialversicherungen melden. Doch kaum trat das neue Verfahren in Kraft, brach ein Streit um den Umfang der weiterzuleitenden Informationen los. Anfänglich sollten sogar Streiktage und Abmahnungen im Computer gespeichert werden – und das auf Vorrat. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen knickte sofort ein: Wer im Tarifstreit die Arbeit niederlegt, werde nun doch nicht ausdrücklich als Streikteilnehmer gespeichert, versicherte die CDU-Politikerin.
Auch Kritiker räumen allerdings ein, dass Elena durchaus Vorteile hat. So erfahren Arbeitgeber künftig nicht mehr, wenn Arbeitnehmer so knapp bei Kasse sind, dass sie etwa Wohngeld beantragen müssen. Bisher müssen sie ihre Firma darum bitten, ihnen eine Gehaltsbescheinigung auszustellen. Künftig kann sich der Sachbearbeiter in der Behörde über eine Chipkarte, die der Antragsteller ihm vorlegt, unmittelbar Zugang zu den erforderlichen Informationen verschaffen. Die Angaben sind mit einem Algorithmus verschlüsselt, den als Treuhänder Deutschlands oberster Datenschützer, Peter Schaar, verwahrt. Rund 3 Millionen Arbeitgeber mussten bislang jedes Jahr etwa 60 Millionen Formulare für die unterschiedlichsten Sozialbehörden ausstellen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |