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Einzelhandel Verdi geht bei der Ladenöffnung in die Offensive

19.12.2006 ·  Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi rüstet sich zum Kampf gegen die Arbeitgeber im Einzelhandel. Im Visier hat der Arbeitnehmerverband die längeren Ladenöffnungszeiten. Vor allem gegen die Abschaffung der Spätöffnungs- und Nachtarbeitszuschläge zieht Verdi ins Feld.

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Die Dienstleistungs-gewerkschaft Verdi geht im Kampf gegen längere Ladenöffnungszeiten in die Offensive. „Wir werden nicht nur eine Abwehr-auseinandersetzung führen“, kündigte die Verdi-Vizechefin Margret Mönig-Raane an. In der kommenden Tarifrunde würden auch die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Handel thematisiert.

Denkbar seien Mindestvorgaben für die Personalstärke sowie Regelungen über einen Zeitausgleich für Spätarbeitszeiten und eine anlaß- oder situationsbezogene Befreiung von Abendarbeit. Die Forderung der Arbeitgeber nach Abschaffung der Spätöffnungs- und Nachtarbeitszuschläge weist die Gewerkschaftsführerin als „doppelte Zumutung“ zurück: Die Beschäftigten sollten offenbar nicht nur länger arbeiten, sondern dafür auch noch weniger Geld erhalten. Dies sei nicht akzeptabel.

„Wir wollen nicht nur zusehen“

In der kommenden Tarifrunde, die im Frühjahr beginnt, gehe es vor allem um eine deutliche Erhöhung der Löhne und Gehälter. „Wir wollen nicht nur zusehen, wie andere Branchen gute Abschlüsse machen. Diesmal müssen die Beschäftigten reale Euros auf ihrem Konto ankommen sehen.“ Das Argument, der scharfe Wettbewerb im Einzelhandel biete wenig Spielraum für Lohnsteigerungen, läßt die Funktionärin nicht gelten. „Jeder Cent, den wir nicht für die Beschäftigten herausholen, geht in den Preiskampf. Das ist eine Logik, der wir uns nicht beugen.“

Die ersten regionalen Tarifverträge laufen Ende März aus. Eine konkrete Lohn- und Gehaltsforderung werde Verdi erst Anfang 2007 erheben. Um den Verteilungsspielraum nicht unnötig einzuschränken, sollen die im zweiten Halbjahr anstehenden Verhandlungen über die Einführung eines einheitlichen Entgeltsystems für Arbeiter und Angestellte erst nach der Tarifrunde begonnen werden. Dagegen könnten die Verhandlungen über den von den Arbeitgebern gekündigten Manteltarifvertrag parallel zur Lohn- und Gehaltsrunde geführt werden, deutete sie an.

Direkter Klageweg ist verbaut

Inwieweit sich die Freigabe der Ladenöffnungszeiten in höheren Umsätzen niederschlage und zu mehr Beschäftigung führe, lasse sich noch nicht bilanzieren. Zu Jahresbeginn sei zwar noch einmal mit Verkaufsaktionen zu rechnen, „um gegen die Mehrwertsteuer-Flaute anzugehen“.

Nachdem Verdi auf politischem Wege gescheitert ist, den Ladenschluß zu verteidigen, will die Gewerkschaft nun erstmals in Berlin mit juristischen Mitteln die Freigabe der Öffnungszeiten insbesondere am Sonntag zu Fall bringen. Da ein direkter Klageweg verbaut sei und auch keine Möglichkeit zur Verbandsklage bestehe, leiste Verdi derzeit drei Klägern vor den Verwaltungsgerichten Rechtshilfe. Sie sind der Auffassung, die Berliner Behörden hätten die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durchsetzen und die Sonntagsöffnung untersagen müssen. Diese Fortsetzungsfeststellungsklage werde notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgt.

Arbeitgeber wollen Zuschläge streichen

Im Einzelhandel gilt derzeit eine Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden in den alten und 38 Stunden in den neuen Bundesländern; Berlin hat die 37-Stunden-Woche. Außerdem gilt das Arbeitszeitgesetz, das die Arbeitszeit am Tag auf zehn und in der Woche auf 48 Stunden begrenzt. Jede Änderung der Arbeitszeiten, zum Beispiel die Einführung neuer Schichtmodelle oder eine Verlagerung von den Morgen- in die Abendstunden, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.

Derzeit wird für eine Tätigkeit an Wochentagen nach 18.30 Uhr und samstags nach 14 oder 15.30 Uhr ein Spätöffnungszuschlag von 20 Prozent gezahlt, der vorrangig als Freizeitausgleich zu gewähren ist. Von 20 Uhr an gilt ein Nachtarbeitszuschlag von 50 bis 55 Prozent, der in Geld abgegolten wird. Überstunden werden mit einem Aufschlag von 25 Prozent vergütet. Fallen mehrere Zuschläge an, so gilt der jeweils höchste.

Die Arbeitgeber wollen die Zuschläge streichen und argumentieren, diese seien nur für zusätzliche Arbeitszeiten zu gewähren – nicht aber, wenn die Öffnungszeiten generell ausgeweitet würden. Verdi verweist erstens auf die geringen Kosten (eine gelernte Verkäuferin komme auf einen Bruttostundenlohn von etwa 14 Euro) und zweitens auf die Tatsache, daß auch in vielen anderen Branchen Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gezahlt würden.

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Von Heike Göbel

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