05.03.2009 · Die Bezüge von Vorständen sollen künftig nach strengeren Regeln festgelegt werden. Doch der Koalitionsausschuss konnte sich nur auf einen Minimalkonsens einigen. Wirtschaftsverbände und Experten reagierten zwiegespalten.
Von Manfred Schäfers, Joachim Jahn und Julia LöhrGleichzeitig zum Gesetzgebungsverfahren soll nun eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Fraktionsvorsitzenden klären, ob die Regeln zu den Managerbezügen noch verschärft oder ergänzt werden können. Grundlage dafür sind weitergehende Vorschläge von Union und SPD. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hält über den jetzt verabredeten Minimalkonsens hinaus weitere Schritte für möglich. Kauder wies aber ausdrücklich die Forderung der SPD zurück, die Gehälter und Abfindungen je Vorstandsmitglieder nur bis eine Million Euro im Jahr voll steuermindernd anzuerkennen.
Die Unionsfraktion will sogar erreichen, dass die bestehende Beschränkung bei Aufsichtsratsbezügen wegfällt und diese steuerlich voll anerkannt werden. Außerdem hat sie eine Verkleinerung der Aufsichtsräte, eine Beschränkung der gleichzeitig wahrnehmbaren Kontrollmandate und eine größere Transparenz für Vergütungen in Unternehmen der öffentlichen Hand gefordert. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) meinte, einige Vorschläge der Union seien „sehr prüfungswürdig“, ohne jedoch zu sagen, welche er meint.
Die Wirtschaft ist gespalten
Die Wirtschaft reagiert zwiespältig. „Wir halten eine grundsätzliche Ausrichtung vom Vergütungssystem an der langfristigen Unternehmensentwicklung für richtig“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Werner Schnappauf. Das strikte Wechselverbot für Vorstände in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sei jedoch nicht akzeptabel. „Ehemalige Vorstände bringen wichtiges Wissen über das Unternehmen und seine Strukturen mit, die dann nicht mehr zu dessen Gunsten verwendet werden dürften.“ Die Mindestschadensersatzregel für Aufsichtsräte lehnte er ebenfalls ab. „Ein solcher Strafschadensersatz ist unserem kontinentaleuropäischen Rechtssystem fremd und sollte ihm auch fremd bleiben.“
Joachim Poß, Vizevorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, konterte prompt. Dem BDI wären offenbar weiterhin Verabredungen über Millionen-Boni für weniger erfolgreiche Manager lieber, sagte er. Auch verschleiere der Verband gezielt, dass schon das geltende Recht eine Haftung für Aufsichtsräte vorsehe, die überhöhte Managergehälter durchwinkten. „Diese Regeln sollen nur verdeutlicht werden.“ Die Gehaltsexzesse in Chefetagen forderten den Gesetzgeber heraus, die Verantwortung der Aufsichtsräte klarzustellen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bedauerte, dass im Aktiengesetz keine Verpflichtung verankert werden solle, Unternehmen „auch im Interesse des Gemeinwohls und der Arbeitnehmer zu führen“.
„Kleine Schritte in die richtige Richtung“
Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Theodor Baums hält die Maßnahmen für „kleine Schritte in die richtige Richtung“. So sei die Verdoppelung der Haltefrist für Aktienoptionen an sich vernünftig, um Nachhaltigkeit und Langfristigkeit zu stärken, sagte er dieser Zeitung. Doch verbreiteter seien heutzutage „virtuelle Optionspläne“, bei denen die realen Kurse nur noch rechnerisch nachgebildet würden. „Dort greift das Aktiengesetz gar nicht.“ Auch die erleichterte Möglichkeit, die Vergütung von Vorstandsbezügen nachträglich herabzusetzen, werde wohl „keine riesige Rolle“ spielen. Schon jetzt sehe das Aktiengesetz dies grundsätzlich vor. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, hält der Juraprofessor es für sinnvoller, entsprechende Klauseln von vornherein im Anstellungsvertrag zu vereinbaren.
Als Fortschritt sieht Baums strengere Vorgaben für die Veröffentlichung sämtlicher Vorstandsbezüge. So werde bislang manches verschleiert als „Altersvorsorge“ ausgewiesen, weil dann nur eine Gesamtsumme für das Vorstandsgremium und nicht für jedes einzelne Mitglied veröffentlicht werden müsse. Dass die Vertragskonditionen fortan im Plenum des Aufsichtsrats beschlossen werden sollen, bezeichnete der Aktienrechtler als richtig. Wie im „Fall Mannesmann“ geschehe dies derzeit meist nur durch einen kleinen Ausschuss, dem zudem oft der frühere Vorstandschef vorstehe und dessen Stellvertreter der Betriebsratsvorsitzende sei; beide hätten Sonderinteressen. „Doch wäre es eine Illusion, zu glauben, dass nunmehr der komplette Aufsichtsrat die Verhandlungen führt.“ Baums fürchtet von diesen Verfahrensänderungen eine „Aufwärtsspirale“, weil die Aufsichtsräte aus Angst vor Haftung vermehrt Personalberater einschalten würden – und sich deren Vergütung nach dem Gehalt der Vorstände richte.
Aber auch Unternehmensberater halten den Nutzen der Reform für begrenzt. „Die Mehrheit der Unternehmen verwendet schon lange keine Aktienoptionen mehr“, sagte Michael Kramarsch, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Towers Perrin. Die Regelungen des Koalitionsausschusses werden nach seiner Einschätzung nicht einmal 10 Prozent der großen Unternehmen betreffen. Zudem bezweifelt Kramarsch, „dass es hilfreich ist, in einem Plenum mit 20 Aufsichtsräten über die Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds zu diskutieren“.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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