Der Splittingvorteil spaltet mehr denn je die Gesellschaft. Verfechtern des bestehenden Systems der Besteuerung von Ehepaaren stehen glühende Gegner entgegen. Finanzpolitische Argumente gehen in dem Dauerkonflikt unter. Familienpolitische Positionskämpfe dominieren. Wer für das Ehegattensplitting eintritt, gerät schnell in den Verdacht, einer konservativen Lebensform anzuhängen: mit einem Mann, der das Geld heranschafft, und einer Frau, die sich ganz um das Heim zum Wohle der Kinder zu kümmern hat. Doch das Bild wackelt, nicht zuletzt weil derzeit intensiv über eine Ausweitung des Systems auf eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften gestritten wird. Wenn einmal Schwule und Lesben vom Splitting profitieren, wird das Klischee des mit dem Steuersystem gepäppelten Heimchens nicht mehr zu halten sein.
Die Frage spaltet die Koalition, ob man eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer verwehren kann, was sie bei der Grunderwerbsteuer und zuletzt auch in der Beamtenbesoldung erreicht haben: die Gleichstellung mit klassischen Eheleuten. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), die CSU und andere konservative Abgeordnete lehnen dies ab. Aus der FDP, aber auch von einer kleinen Gruppe der Unionsfraktion kommt dagegen Druck, nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu warten, sondern vorher zu handeln.
Es klingt komplizierter, als es ist
Als das Splitting eingeführt wurde, ging es darum, eine klare Benachteiligung von Ehepaaren zu beenden. Sie wurden wie ein Steuerpflichtiger behandelt. Noch heute werden die meisten Eheleute gemeinsam besteuert. Doch in den frühen Jahren der Bundesrepublik hat das Finanzamt einfach ihre Einkommen addiert und darauf den normalen Tarif angelegt. Das Ergebnis war im progressiven Steuertarif, bei dem die Abgabelast mit steigendem Einkommen steigt, fatal: Zwei verheiratete Verdiener hatten netto weniger als zwei gleich viel verdienende Singles, die separat besteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1957, dass dies eine unzulässige Benachteiligung der Ehe sei, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Es erwähnte das Splittingverfahren als eine Möglichkeit für eine verfassungskonforme Besteuerung. Dieses wurde darauf Ende der fünfziger Jahre eingeführt.
Das Splitting klingt komplizierter, als es ist. Eigentlich wird nur das gemeinsame Einkommen der Eheleute aufgeteilt, eben gesplittet. Gedanklich werden dem Mann und der Frau die Hälfte des Einkommens zugerechnet. Darauf wird jeweils der Steuertarif angelegt. Schließlich werden die beiden Steuerbeträge zur Gesamtschuld addiert. Je größer der Verdienstunterschied zwischen den Eheleuten und je höher das Einkommen ist, umso größer ist ihr Splitting-Vorteil. Am stärksten wirkt er sich aus, wenn einer von beiden nicht arbeitet. Sobald der Zweitverdiener mehr als einen 400-Euro-Job hat, schmilzt der Splittingvorteil sehr schnell dahin.
Den größtmöglichen Splittingvorteil von rund 16.500 Euro einschließlich Solidaritätszuschlag werden die allerwenigsten erreichen. So viel kann ein Ehepaar im Vergleich zu einem unverheirateten Lebenstandem höchstens mehr haben, doch dafür muss es gut 500.000 Euro verdienen. Der Vorteil ist auch dann nur so groß, wenn einer von beiden gar nichts zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Wenn beide gleich viel besteuern, ist der Splittingvorteil gleich null. Ist die Ehe deswegen ein Steuersparmodell? Ja und nein, man spart Steuern, aber das Bundesverfassungsgericht sagt auch, dass es sich nicht um eine Steuervergünstigung handelt.
SPD und Grüne, aber auch einige Liberale wollen das Splitting beerdigen, das angeblich „Hausfrauenehen“ zementiert. Sie wollen Frauen zur Aufnahme einer bezahlten Arbeit motivieren. Zudem verweisen sie auf die hohen Kosten des Splittings für den Fiskus. Auch einige Konservative halten das Splitting für überholt, sie wollen es aber nicht einfach abschaffen, sondern zugunsten von Eltern umbauen.
Was nach der Ehe geteilt wird, kann auch darin geteilt werden
Doch einfach ist die radikale Abkehr vom bestehenden System nicht. Die funktionierende Ehe darf nicht schlechter gestellt werden als die gescheiterte. Auch darf sich der Staat nicht in die Belange der Familie zu sehr einmischen. Ohne Splittingverfahren würde die Alleinverdienerehen gegenüber zwei halbtags arbeitenden Eheleuten mit demselben Gesamteinkommen diskriminiert. Auf jeden Fall müssen Unterhaltsleistungen in der Ehe wie bei Geschiedenen steuermindernd berücksichtigt werden. Untersuchungen zeigten, dass so aus rechnerisch vielleicht möglichen Mehreinnahmen in der Größenordnung von 20 Milliarden Euro nur etwa 1,5 Milliarden Euro werden.
Auch ist die Ehe mehr als die Erfüllung von Unterhaltspflichten. Sie ist eben nicht nur eine Lebensgemeinschaft, sondern auch eine Erwerbsgemeinschaft. Auch das zeigt sich besonders deutlich, wenn sie scheitert: Falls kein anderslautender Ehevertrag abgeschlossen wurde, wird das gemeinsam gebildete Vermögen aufgeteilt und werden die Rentenansprüche gesplittet. „Der Gestaltungsanspruch des Steuergesetzgebers bewegt sich im Rahmen des gesetzlichen Eherechts“, heißt es im Standardwerk Steuerrecht von Klaus Tipke und Joachim Lang. Entsprechend eng ist er. Was nach der Ehe geteilt wird, sollte auch in der Ehe geteilt werden können.
Ausweitung auf eingetragene Partnerschaften
Doch heißt das, dass man nichts ändern kann? Wer zusammen wohnt, lebt billiger. Das wäre ein Argument, den Splittingfaktor niedriger anzusetzen. Das gemeinsame Einkommen würde dann nicht durch 2, sondern beispielsweise durch 1,8 geteilt, darauf würde dann der Tarif angelegt und anschließend der Steuerbetrag wieder mit 1,8 multipliziert. Damit wäre die Steuerersparnis etwas geringer als im bestehenden System. Auch kann man fragen, ob Eheleute in den Genuss des Splittings kommen sollen, die in einem Ehevertrag klar sagen, dass sie keine Erwerbsgemeinschaft eingehen wollen. Doch solche Ausnahmen bringen finanziell wenig und machen das Leben für alle - Bürger, Steuerberater, Finanzämter - komplizierter.
Ein Umbau zum Familiensplitting ist technisch möglich, indem man die Kinder berücksichtigt. Denkbar wäre es, das Einkommen bei einem Ehepaar mit zwei Kindern gedanklich auf drei Verdiener zu verteilen, um so die Steuerlast zu ermitteln. Für einen gesonderten Kinderfreibetrag wäre darin kein Platz. Ein Ausbau in Richtung Familiensplittings würde gleichwohl Gutverdiener weiter begünstigen. Wem das zu weit geht, müsste wiederum den Vorteil des Familiensplittings deckeln, wie es im zuweilen als Vorbild gepriesenen Frankreich üblich ist. Im Ergebnis wäre der Unterschied zum deutschen System - Ehegattensplitting plus Kindergeld oder Kinderfreibetrag - letztlich gering.
Die wahrscheinlichste Änderung in der nächsten Zeit ist die Ausweitung des Splittingverfahrens auf eingetragene Partnerschaften. Das würde dem Fiskus Steuermindereinnahmen von jährlich rund 30 Millionen Euro verursachen.
Der Spaltfaktor /endlich ein sehr informativer Artikel über die
Situation zum Thema Splitting.
günther reichert (g.reichert)
- 22.08.2012, 11:18 Uhr
Abschaffen
Carsten Zimmermann (Maltegreif)
- 22.08.2012, 11:02 Uhr
Erst einmal gleiche Behandlung für alle Ehepaare
Kurt Jordan (kurjor)
- 22.08.2012, 10:54 Uhr
Gleichstellung des Einkommenssteuerrecht ist richtig
Gerd Lübbers (Marc40)
- 22.08.2012, 09:25 Uhr
verkehrte Welt...
Andreas Hohenstein (Staatsbuerger_BY)
- 22.08.2012, 09:17 Uhr
