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Drogerie versus Apotheke Rösler kann Arzneiversand nicht abschaffen

23.06.2010 ·  Patienten können derzeit Rezepte bei Drogerien abgeben und die von einer Versandapotheke zugestellten Arzneimittel dort abholen. Das wurmt die Apotheken. Und so waren sie hoch erfreut, dass Gesundheitsminister Rösler diese Praxis künftig verbieten wollte. Aber aus dem Verbot wird jetzt doch nichts.

Von Andreas Mihm
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Die von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geplanten Einschränkungen des Versandhandels von Arzneimitteln wird es vorerst nicht geben. Das geplante Verbot sogenannter „Pick-up-Stellen“ sei verfassungswidrig, heißt es in Stellungnahmen des Innen- (CDU) und Justizministeriums (FDP) zu einem Referentenentwurf Röslers. Patienten können also weiter Rezepte bei Drogeriemärkten abgeben und die von einer Versandapotheke zugestellten Arzneimittel dort abholen.

Gegen dieses unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eingeführte System der „Pick-up-Stellen“ laufen die Apotheker Sturm. Bayern aber auch CDU-geführte Länder hatten schon in der großen Koalition auf eine Änderung gedrungen. Rösler wollte diese Forderungen nun in der Novelle des Arzneimittelmarktes umsetzen. In dem Entwurf heißt es, im Arzneimittelversandhandel hätten sich „Auswüchse mit den sogenannten Pick-up-Stellen entwickelt, die eine Gefahr für die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln bilden“.

Innenministerium: Nur die Apotheker profitieren

Das weisen Innen- und Justizministerium nun zurück. Von der Änderung profitierten nur die Apotheker schreibt das Innenministerium. „Eine Einsparung von Arzneimittelkosten ist hier nicht erkennbar, ganz im Gegenteil.“ Das Argument, dass eine sichere Versorgung gefährdet sei, erscheine „zweifelhaft“.

Das Justizministerium urteilt, es seien „keine triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Versandhandel mit Arzneien zu beschränken“. Eine weitere Prüfung sei „mangels hinreichend plausibler Gründe“ nicht notwendig. Die vom Bundesverwaltungsgericht geäußerten Zweifel, wonach ein Pick-up-Verbot gegen die vom Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit verstoße, bestünden fort.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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