09.06.2010 · Vier Jahre nacheinander sollen die Ausgaben des Bundes sinken. Das gab es noch nie. 2014 dürften die Ausgaben mit knapp 300 Milliarden Euro das Niveau von 2009 erreichen. Das zeigt die Dimension der Aufgabe. Die Maßnahmen im Einzelnen.
Von Kerstin Schwenn, Manfred Schäfers, Sven Astheimer und Joachim Jahn- Weniger Geld für daheimbleibende Eltern
Junge Eltern müssen sich darauf einstellen, weniger Geld vom Staat zu bekommen. Die Leistung, mit der ihnen der Staat den Einkommensausfall nach der Geburt eines Kindes ausgleicht, beträgt bisher 67 Prozent des Einkommens, das nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt zur Verfügung stand. Für Eltern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von mehr als 1240 Euro im Monat soll der Satz jetzt auf 65 Prozent sinken. Um den Höchstbetrag zu bekommen, müssen Eltern künftig also ein höheres Nettoeinkommen haben. Der Höchstbetrag von maximal 1800 Euro im Monat soll dagegen nicht geändert werden. Dafür hatte sich Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingesetzt. Die FDP ist bereit, ihn zu kürzen. Das Elterngeld ist die Nachfolgeleistung für das frühere Erziehungsgeld, das unabhängig von der Berufstätigkeit gezahlt wurde. Zum Ausgleich bekamen die Hartz-IV-Empfänger 300 Euro im Monat. Die fallen nun weg – Hartz-IV-Empfängern soll das Elterngeld gestrichen werden. Bei ihnen sei der Grundbedarf durch die Regelleistung und die Zusatzleistung gesichert. (mas.)
- Mehr Spielraum für Arbeitsvermittler
Einen großen Konsolidierungsbeitrag soll die Arbeitsmarktpolitik leisten, indem Pflichtleistungen der Arbeitsagenturen zu Ermessensleistungen werden. Was bedeutet das? Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für dieses Jahr sind Ausgaben von 54 Milliarden Euro eingeplant. Mit 30 Milliarden entfällt davon der weitaus größte Teil auf Zahlungen für das Arbeitslosengeld I, dessen Höhe die Regierung nicht verändern will. Hinzu kommen mehr als 5 Milliarden Euro an Verwaltungsausgaben. Abzüglich einiger kleinerer Posten entfällt der große Rest auf die Arbeitsmarktpolitik. Davon sind wiederum rund 12,5 Milliarden Euro Pflichtleistungen, das heißt, der Arbeitssuchende hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dagegen gelten die rund 4,3 Milliarden Euro aus dem „Eingliederungstitel“ als Ermessensleistungen. Hier kann der Arbeitsvermittler selbst entscheiden, ob für den Arbeitssuchenden eher eine berufliche Weiterbildung sinnvoll ist oder vielleicht eine spezielle Maßnahme für Jüngere.
Der Vorstand der Arbeitsagentur hat wiederholt geäußert, dass ein größerer Ermessensspielraum der Vermittler sowohl die Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beschleunigen als auch Kosten sparen könne. Schließlich könnten die Vermittler teure, aber eventuell wirkungslose Pflicht-Instrumente vermeiden. Diese Instrumente sollen nun überprüft werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte dieser Zeitung kürzlich gesagt, dass Stichproben zufolge bis zu ein Fünftel der Maßnahmen überflüssig sein könnten. Allerdings gibt es bislang keine Angaben darüber, welche Pflichtleistungen zu Ermessensleistungen gemacht werden sollen, um auf ein Sparvolumen von 1,5 Milliarden Euro 2011 und 3 Milliarden Euro bis 2014 zu kommen. Bei vielen Pflichtleistungen handelt es sich um kleine Posten im Millionenbereich. Im Ministerium war am Dienstag auch noch unklar, ob und in welchem Umfang Gesetzesänderungen notwendig sein könnten. Dasselbe Prinzip soll neben der Arbeitslosenversicherung auch auf das Hartz-IV-System übertragen werden. Dort sind in diesem Jahr 6,6 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Davon sollen durch größere Ermessensspielräume im kommenden Jahr eine halbe Milliarde und bis 2014 gut 2 Milliarden Euro eingespart werden. (svs./enn.)
- Kein Heizzuschuss für Wohngeldempfänger
Die meisten Rentner kommen im Zuge des Sparpakets ungeschoren davon, denn für alle Ruheständler gilt weiter die Rentengarantie. Einige jedoch werden die Sparmaßnahmen zu spüren bekommen – wenn sie zu denen gehören, die derzeit noch das Wohngeld plus den Heizkostenzuschuss beziehen. Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden die Heizkosten erstmals berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge zur Miete hinzugerechnet – für Ein-Personen-Haushalte 24 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied 6 Euro. Dieser Zuschuss soll künftig wegfallen, insgesamt 100 Millionen Euro von 2011 an. Der Deutsche Mieterbund kritisierte dieses Vorhaben am Dienstag heftig: „Die Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld ist ungerecht und falsch. Betroffen sind hiervon nur die einkommensschwächeren Haushalte, vor allem Rentnerhaushalte.“ Auch die Begründung der Kürzung sei falsch. Der Heizkostenzuschuss sei nicht wegen gesunkener Energiekosten überflüssig geworden. Vielmehr liege der Ölpreis heute um 34 Prozent höher als Anfang 2009. (enn.)
- Weniger Ausnahmen von der Ökosteuer
Die unter Rot-Grün in Stufen vorgenommene Erhöhung der Energiebesteuerung – deren Aufkommen zur Senkung der Rentenbeiträge genutzt wurde – ist von Anfang an mit Ausnahmen versehen worden. Unternehmen mit großem Energiehunger, relativ geringen Arbeitskosten und großem Wettbewerbsdruck aus dem Ausland wären sonst gefährdet worden. Sie werden von der Ökosteuer verschont. Das ist nach den herkömmlichen Kriterien eine Subvention, auch wenn sie damit nicht anders als ihre Konkurrenten im Ausland behandelt werden. Wie aus Regierungskreisen verlautete, sollen diese Steuervergünstigungen nicht komplett gestrichen werden. Vielmehr wird darauf verwiesen, dass nach Einführung der Ökosteuer weitere Branchen und Bereiche in den Genuss von Verschonungsregeln gekommen seien, auch solche Wirtschaftszweige, die nicht im internationalen Wettbewerb stünden. Das soll korrigiert werden. Nächstes Jahr will der Staat so eine Milliarde Euro mehr einnehmen, in den Jahren darauf jeweils 1,5 Milliarden Euro. (mas.)
- Im Insolvenzverfahren Vorteil für den Fiskus
Mit einer kleineren Sparmaßnahme erschlagen die Koalitionäre ganz nebenbei eine rechtspolitische Diskussion, die seit Jahren andauert: Im Insolvenzverfahren sollen nicht mehr alle Gläubiger gleich behandelt werden. „Des Weiteren werden wir das sogenannte Fiskusvorrecht im Insolvenzverfahren, das bis 1999 Geltung hatte, wieder einführen“, heißt es in den Beschlüssen. Die Regelung habe in erheblichem Umfang zu einer Privilegierung von Banken geführt. Tatsächlich hatten bis zur Einführung der Insolvenzordnung einige Inhaber von Forderungen im Fall der Pleite eines Unternehmens Vorrang vor anderen Gläubigern. Dies waren vor allem das Finanzamt, die Sozialkassen und die Arbeitnehmer. Hinter dieser Begünstigung der öffentlichen Kassen stand der Gedanke, dass sie sich – anders als Lieferanten und Kunden – ihre Schuldner nicht aussuchen können und dass sie ihre Ausfälle ohnehin wieder auf die Allgemeinheit umlegen würden. Die Abschaffung dieser Konkursvorrechte diente weniger dem Ziel der Gleichbehandlung. Vielmehr stand dahinter schlicht der Wunsch, auf diese Weise die verfügbare Masse zu erhöhen, die Insolvenzverwalter bei der Zerschlagung eines Unternehmens überhaupt zum Verteilen zur Verfügung haben. Die höhere Quote, die auf die einzelnen Anspruchsinhaber entfällt, sollte das seit 1999 geltende Insolvenzverfahren attraktiver machen. Unklar bleibt derweil, ob künftig nur der Fiskus besser bedient werden soll als „normale“ Gläubiger. Die Sozialkassen drängten darauf, dem Fiskus gleichgestellt zu werden, hieß es am Dienstag. Schließlich müsse zum Beispiel die Rentenkasse wegen einer Insolvenz nicht nur Einnahmeausfälle hinnehmen, vielmehr erwerbe der Arbeitnehmer auch in dieser Zeit weiter Rentenansprüche. (jja./enn).
- Luftverkehrsabgabe verteuert das Fliegen
Eine Milliarde Euro soll die neue Luftverkehrs-Abgabe von 2011 an in die Kasse des Bundes spülen. Für die Fluggesellschaften ist dieser Plan nach den Einnahmeausfällen wegen der Wirtschaftskrise und der Vulkanaschewolke ein Schlag. Die Branche lehnt die Abgabe deswegen geschlossen ab. „Aus dem wirtschaftlichen Schaden wird sich kein Nutzen für den Klimaschutz ergeben“, sagte der Vorsitzende des Weltluftfahrtverbands Iata, Giovanni Bisignani, am Dienstag in Berlin. Die Abgabe sei Ausdruck einer kurzsichtigen, unverantwortlichen Politik übelster Art. Wie hoch die Abgabe im Einzelnen ausfallen soll, ist noch ungewiss. Die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsflughäfen (ADV) kommt in einer ersten Schätzung auf einen Ticketaufschlag von 14 Euro – gerechnet auf der Basis von jährlich 90 Millionen Starts auf deutschen Flughäfen. Die Koalitionäre planen aber noch eine differenzierte Abgabe etwa nach Lärm und Kerosinverbrauch – umweltfreundliche Flugzeuge wären danach günstiger. Die Mehrkosten der Fluggesellschaften könnten am Ende auch bei den Reisenden landen. Allerdings ist der Konkurrenzkampf um den Kunden hart. Besonders auf kürzeren Strecken seien Tarifanhebungen schon jetzt kaum durchzusetzen, heißt es bei der Lufthansa. Die Flughafenbetreiber befürchten, Passagiere könnten auf Flughäfen in Nachbarländern ausweichen, wo die Abgabe nicht gilt. Der ehemalige Fraport-Vorsitzende Wilhelm Bender, Sprecher des Lenkungskreises Luftverkehr im Deutschen Verkehrsforum, warnt vor einem nationalen Alleingang. „Flüge, Arbeitsplätze und Einnahmen wandern ins Ausland ab. Die Niederlande haben damit schon Erfahrungen gemacht.“ (enn.)
- Verkehrsinvestitionen im Blickpunkt
Nicht von ungefähr haben am Tag nach der Verkündung des Sparpakets die Deutsche Bahn und die deutsche Autoindustrie den Schulterschluss geübt. In einem Grundsatzpapier fordern die Bahn und der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) verlässliche staatliche Investitionen zum Ausbau von Hauptachsen auf Schiene und Straße sowie eine bessere Anbindung der Seehäfen. Trotz der Konjunkturflaute müssten Engpässe beseitigt werden, um Wachstum zu ermöglichen, verlangten VDA-Präsident Matthias Wissmann und Bahnvorstand Karl-Friedrich Rausch am Dienstag in Berlin. Das Sparpaket sieht zwar auf den ersten Blick keine tiefen Einschnitte in den Investitionshaushalt von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vor. Dennoch lässt ihn der allgemeine Posten „Kürzung disponible Ausgaben“ Ungemach erwarten.
Schon der vor einigen Wochen versandte Brief des Finanzstaatssekretärs Werner Gatzer – der am Ende auf denselben Gesamt-Sparbetrag kam, der sich auch im Koalitions-Paket wiederfindet – sorgte für Aufregung. Einschließlich der neuen Sonderposition „zusätzliche disponible Ausgaben“ von mindestens 200 Millionen Euro jährlich muss Ramsauer danach in seinem Etat von bisher rund 26 Milliarden Euro im kommenden Jahr 459 Millionen Euro, 2012 gut 501 Millionen, 2013 829 Millionen sowie 2014 dann 962 Millionen Euro sparen. Die Kürzungen beim Personal in der Bundesverwaltung dürften vor allem die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen treffen. SPD-Verkehrspolitiker sprachen am Dienstag schon von „einem Kahlschlag und einer Privatisierungswelle in der Fläche“. Dabei wird Ramsauer mit Personalabbau allein die gewünschten Sparbeiträge in hoher dreistelliger Millionenhöhe kaum erreichen können. „Die Umsetzung dieser Vorgabe liegt in der Hand der Ministerien“, heißt es in den Eckpunkten. „Disponibel“ sind in Ramsauers Etat indes fast nur Investitionen in Straße, Schiene und Wasserwege. (enn.)
- Zinsersparnis durch niedrigere Kredite
Der Bund wird weniger neue Schulden machen. Statt 80 Milliarden Euro wird er dieses Jahr neue Kredite im Umfang von 65 bis 70 Milliarden Euro aufnehmen. Das strukturelle Defizit wird nun für 2010 auf 53,5 Milliarden Euro geschätzt, bei der Verabschiedung des Haushalts 2010 war man allein dafür von annähernd 70 Milliarden Euro ausgegangen. Neben der etwas besseren Konjunktur wirken sich die Sanierungsbeschlüsse aus. Weniger Schulden bedeuten geringere Zinskosten. Das Sparpaket finanziert sich so zum Teil selbst. (mas.)
- Eine Steuer auf den Atomstrom
Die neue Steuer auf Brennelemente soll unabhängig von der geplanten Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke erfolgen. Die Kernenergiewirtschaft sei im Vergleich zu anderen Energieproduzenten vom Emissionshandel nicht betroffen. Gleichzeitig sind durch die Einpreisung der Kohlendioxid-Zertifikate in die Strompreise gestiegen, die Stromproduktionskosten hingegen nicht. Hierdurch entstünden bei den Betreibern beträchtliche Zusatzgewinne. „Das rechtfertigt eine Besteuerung der Kernenergie aus ökologischen und ökonomischen Gründen“, heißt es. 2,3 Milliarden Euro sind vom nächsten Jahr an eingeplant. Bei 135 Milliarden Kilowattstunden Atomstrom, die zuletzt im Jahr produziert wurden, entspricht dies 1,5 bis 1,6 Cent je Kilowattstunde. Das entspricht dem Preis von einem Kohlendioxid-Zertifikat. An der Strombörse wird eine Kilowattstunde derzeit mit rund 5,4 Cent gehandelt. Die Produktionskosten der Kernkraftwerkbetreiber liegen bei bis zu 2 Cent. Der Bund würde also etwa die Hälfte des Mehrwerts abschöpfen. Mit der neuen Steuer wird der Gewinn der Energiekonzerne sinken, das dürfte nicht ohne Einfluss auf die Steuern sein, die sie zahlen. Da Kernkraftwerke zur Sicherheitsüberprüfung auch längere Zeit abgeschaltet werden können, kann die produzierte Strommenge erheblich schwanken. Wieso gleichwohl das geplante Steueraufkommen stabil ausfallen soll, ließ sich bisher nicht klären. (mas.)
- Bahndividende statt Ausbau des Netzes
Neue Prioritäten im Verkehrshaushalt, sprich Kürzungen an Projekten, werden voraussichtlich auch die Deutsche Bahn AG treffen. Ihr hat der Bund in einer „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ jährlich 2,5 Milliarden Euro für den Unterhalt des bestehenden Schienennetzes zugesichert. Geld für den Ausbau würde also fehlen. Im Sparpaket hat sich der Bund überdies einen Teil des Bahn-Gewinns (2009 betrug dieser 830 Millionen Euro nach Steuern und Zinsen) als Dividende vorbehalten – von 2011 an 500 Millionen Euro jährlich. Bisher konnte der bundeseigene Konzern den Gewinn komplett behalten. Die Bahn gab sich am Dienstag gelassen: In einer Aktiengesellschaft sei es ein normaler Vorgang, dass der Eigentümer in Anbetracht von Ergebnislage und Finanzkraft eine Entscheidung über die Gewinnabführung treffe, sagte ein Sprecher. Dennoch dürfte die Bahn-Dividende den wirtschaftlichen Druck auf die Bahn verstärken. Aber: Der Bund ist nun noch stärker als bisher daran interessiert, mit seinem Unternehmen eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Dies könnte die Bemühungen um eine schärfere Regulierung der Bahn im Hinblick auf die Nutzung des Schienennetzes und die Versorgung mit Energie konterkarieren. Denn die Regulierung sollte dazu dienen, den Wettbewerb auf der Schiene zu stärken – was wohl den Gewinn der Deutschen Bahn am Ende verringern würde. (enn)
Was ist, wenn die Zinsen steigen?
Clemens Merkel (Merkel.Cl)
- 08.06.2010, 22:02 Uhr
"Was ist, wenn die Zinsen steigen?" @Clemens Merkel (Merkel.Cl)
Bryan Hayes (bhayes)
- 08.06.2010, 22:36 Uhr
@ Clemens Merkel
Klaus Hill (morchel)
- 08.06.2010, 22:42 Uhr
Danke für den Hinweis @Clemens Merkel (Merkel.Cl)
Marius Kaiser (Kaiser.M)
- 09.06.2010, 00:18 Uhr
CDU-FDP für sozialverträgliches
Thorwald Odinsen (iwgwSacharow)
- 09.06.2010, 03:07 Uhr
Sven Astheimer Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.
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