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„Deutschlandfonds“ Union stellt Gegenkonzept vor

29.06.2007 ·  Zwei Tage nach der SPD hat die Union ihr Konzept für eine verbesserte Mitarbeiterbeteiligung vorgelegt. Im Gegensatz zum SPD-Konzept setzt die Union auf die Förderung der direkten Beteiligung von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen.

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Zwei Tage nach der SPD hat die Union am Freitag ihr Konzept für eine verbesserte Mitarbeiterbeteiligung vorgelegt. Im Gegensatz zum SPD-Konzept eines „Deutschlandfonds“ setzt die Union auf die Förderung der direkten Beteiligung von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen. Bis zu 1000 Euro pro Jahr sollen Beschäftigte steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung anlegen können.

Mit bis zu 500 Euro jährlich können sich Arbeitnehmer demnach steuer- und sozialabgabenfrei an ihrer Firma beteiligen. Anspruchsberechtigt sollen Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 47 700 Euro sein (Versicherungspflichtgrenze der Krankenkassen).
Darüber hinaus sollen Beschäftigte Teile ihres Bruttolohnes in eine Mitarbeiterbeteiligung umwandeln können. Dieser Lohnanteil unterliegt der Sozialversicherungspflicht, wird aber erst besteuert, wenn die Beteiligung veräußert wird.

Regionale oder branchenbezogene Fonds

Das von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) und des bayerischen Wirtschaftsministers Erwin Huber (CSU) erarbeitete Konzept sieht auch die Möglichkeit vor, dass mittelständische Unternehmen zu regionalen oder branchenbezogenen Fonds für ihre Mitarbeiterbeteiligungen gründen. Einen deutschlandweiten Fonds, wie von der SPD vorgeschlagen, lehnten Huber und Laumann ab.

Auch sieht die Union keinen gesetzlichen Handlungsbedarf zur Insolvenzsicherung „sozialer Kapitalpartnerschaften“. Die SPD hatte für ihren Deutschlandfonds auch eine Bundesgarantie vorgeschlagen. Die Union tritt dafür ein, dass die steuerfrei gewährten Vermögensbestandteile aus „weitgehend zusätzlichen“ Entgelten stammen.

Hohe Einigungschancen mit der SPD

Laumann und Huber zeigten sich zuversichtlich hinsichtlich der Einigungschancen mit der SPD. Laumann ging davon aus, dass das Thema auf der Kabinettsklausur Ende August eine Rolle spielt und dann eine Koalitionsarbeitsgruppe eingerichtet wird. Als möglichen Termin für das Inkrafttreten neuer Regelungen nannte Laumann das Jahr 2009.

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Von Susanne Preuß

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