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Deutschland Von gleichen Lebensverhältnissen ist wenig zu sehen

14.09.2004 ·  Mit Blick auf Lebensverhältnisse und Standortqualität verschärfen sich Nord-Süd-Gefälle und Abstand zwischen Ost und West. Dazu kommt: Einen Wachstum fördernden Wettbewerb zwischen den Ländern gibt es nicht mehr.

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Mit seinen Bemerkungen über die "bestehenden Unterschiede in den Lebensverhältnissen" hat Bundespräsident Horst Köhler in ein Wespennest gestochen. Viele Fragen hat er aus der kollektiven Verdrängung wieder an die Oberfläche befördert: Wieviel Gleichheit braucht das Land? Und was sind eigentlich jene "Lebensverhältnisse", für deren Angleichung sich der Staat zuständig fühlt?

Jede Menge auslegungsbedürftiger Vokabeln schwirren derzeit in der öffentlichen Diskussion herum: Köhler sprach nur von realistischerweise hinzunehmenden Unterschieden, also von der Abwesenheit strikter Gleichheit. Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus hingegen sprach von Vergleichbarkeit, sein sachsen-anhaltischer Amtskollege Wolfgang Böhmer von Gleichartigkeit; beide Begriffe sind subjektiv und dehnbar. Das Grundgesetz kannte bis 1994 den umstrittenen, strengen Begriff der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" im Bundesgebiet (Artikel 72 Absatz 2 und 106 Absatz 3), der dann vor dem Hintergrund der Wiedervereinigung auf die vage "Gleichwertigkeit" verkürzt wurde.

Herbeiwünschen oder doch eher fürchten?

Ob man sie herbeiwünschen oder doch eher fürchten soll, von strikter Einheitlichkeit oder Gleichheit der Lebensverhältnisse ist wenig zu sehen. Wie das jüngste Bundesländer-Standortranking der Bertelsmann-Stiftung ergab, verschärft sich mit Blick auf Lebensverhältnisse und Standortqualität sowohl das Nord-Süd-Gefälle als auch der Abstand zwischen Ost und West. Den neuen Ländern ist es trotz milliardenschwerer Transfers nicht gelungen, den Westen einzuholen, weder in den Lebensverhältnissen noch mit der Wirtschaftsleistung. So stellt auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in einer Vergleichsstudie fest, von einer "Konvergenz der Wirtschaftsleistung" könne keine Rede sein.

Auch das Zahlenverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsstellen zeigt ebenfalls einen deutlichen Nachteil für den Osten und den Norden. In Bayern und Baden-Württemberg übersteigt nach den Zahlen der Bertelsmann-Stiftung das Angebot die Nachfrage um gut 4 Prozent, in Brandenburg indes bleibt es um fast 10 Prozent, in Bremen um gut 4 Prozent dahinter zurück. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger allerdings ist im Osten weniger hoch, als klischeehaft zu vermuten wäre. In der IW-Skala liegen Bremen (mit 92 Sozialhilfeempfängern auf 1000 Einwohner), Berlin, Hamburg und das Saarland vorn. Im Osten ist Sachsen-Anhalt mit 34 Empfängern das größte Sorgenkind. Bayern hat mit nur 17 Sozialhilfeempfängern auf 1000 Einwohner die entspannteste Lage. Dabei spiegelt sich das Regionalgefälle auch in der von den Lebenhaltungspreise beeinflußten Höhe der Sozialhilfezahlungen je Empfänger: Die Spanne reicht von jährlich 2235 Euro in Sachsen-Anhalt bis zu 3380 Euro in Schleswig-Holstein.

Jenseits der rein wirtschaftlichen Zahlen

Jenseits der rein wirtschaftlichen Zahlen aber verändert sich das Bild. Der Anteil der Umweltinvestitionen an den Gesamtinvestitionen im Produzierenden Gewerbe beispielsweise liegt in Ostdeutschland deutlich höher als im Westen. In Sachsen-Anhalt liegt er bei mehr als 5 Prozent, in Schleswig-Holstein dagegen nur bei 1,7 Prozent. Auch ist die Betreuung der Schüler durch die Lehrer in Thüringen am besten, wie die IW-Studie zeigt: In der Sekundarstufe I kommen 14,1 Schüler auf einen Lehrer; in Hessen sind es 17,1 Schüler.

Der Befund einer Ungleichheit der Lebensverhältnisse in Deutschland ist nicht nur Anlaß, sondern teilweise gerade das Ergebnis des grundgesetzlich vorgegebenen Strebens nach Einheitlichkeit oder Gleichwertigkeit. Einen echten, Innovationen und selbsttragendes Wachstum fördernden Wettbewerb zwischen den Ländern gibt es nicht mehr. Der auf strikte Uniformität zielende Begriff der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse hat sich über Jahrzehnte als Einfallstor für jene Zentralisierung erwiesen, in deren Zuge den Ländern immer mehr gestalterische Freiheiten abhanden gekommen sind. Vermittels der "konkurrierenden Gesetzgebung" (Artikel 72) konnte sich der Bund immer dann gegenüber der ursprünglichen Zuständigkeit der Länder durchsetzen, wenn er beanspruchte, für Einheitlichkeit zu sorgen. Wirtschaftsleistung und Wohlstand der Kandidaten am unteren Ende der Liste haben darunter erheblich gelitten.

Quelle: orn., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.09.2004, Nr. 214 / Seite 13
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