Präsident Barack Obama plant einen Umbau der amerikanischen Finanzaufsicht. Sein Plan ist der umfassendste seit den Reformen, die auf die Große Depression folgten. Eine lange und harte Auseinandersetzung im Kongress zeichnet sich ab, Lobbyisten verschiedener Seiten haben sich schon in Stellung gebracht (Amerika führt hitzige Debatte über Finanzaufsicht). Wenn alles gutgeht, soll die Reform bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein. Im Folgenden dokumentieren wir wichtige Details von Obamas Entwurf:
- Schaffung eines Rates (Financial Services Oversight Council) zur Beobachtung und Beratung der verschiedenen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden
- Mechanismus zur Verstaatlichung und Aufspaltung systemisch bedeutender Unternehmen durch die Regierung
- Kontrolle systemisch bedeutender Finanzunternehmen durch die Notenbank Federal Reserve (Fed)
- Aufsichtsmandat für die Fed zur Kontrolle der Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme
- Regulierung von Derivaten und forderungsbesicherten Anleihen wie Mortgage Backed Securities
- Schaffung einer Verbraucherschutzbehörde für Finanzprodukte
- Strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken und Bank-Holdinggesellschaften
- Registrierungspflicht für Hedge-Fonds-Manager und andere Vermögensverwalter von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie Risikokapitalfonds bei der Börsenaufsicht SEC
- Harmonisierung der Aufgaben von SEC und der Terminmarktaufsicht CFTC
- Unternehmen, die in staatliche Obhut genommen werden, sollen von der Einlagensicherungsgesellschaft FDIC geführt werden. Ausnahmen sind Wertpapierhäuser und -händler, die von der SEC geführt würden.
- Verpflichtung für einige Kreditgeber, einen Teil des Darlehensrisikos in der eigenen Bilanz zu behalten
- Schärfere Aufsicht über Versicherungsunternehmen durch das Finanzministerium
- Abschaffung der für die Sparkassenaufsicht zuständigen Office of Thrift Supervision, künftige Kontrolle durch die Fed
- Kreditvergabe der Fed in Krisenzeiten soll der Zustimmung des Finanzministers bedürfen
- Regulierungsbehörden sollen Richtlinien für die Vergütung von Managern erlassen
- Aktionäre sollen nichtbindende Empfehlungen zur Entlohnung von Führungskräften geben (ctg.)