11.09.2008 · In Deutschland wird um die Pendlerpauschale gerungen. Und wie sieht es im Ausland aus? Niederländer und Österreicher können ihre Fahrtkosten steuerlich geltend machen, Franzosen und Briten nicht.
Seit vergangenem Jahr können deutsche Steuerzahler ihre Fahrtkosten nur noch begrenzt in der Steuererklärung geltend machen. Die Entfernungspauschale ist abgeschafft, lediglich Fernpendler können sie vom 21. Kilometer an weiterhin beanspruchen. Als "Härtefallregelung" wird ihnen 30 Cent angerechnet je darüber hinaus gehendem Kilometer - allerdings nur jeweils für die einfache Fahrtstrecke täglich. Dies gilt für Arbeitnehmer genauso wie für Freiberufler und selbständige Gewerbetreibende.
Wegen des laufenden Rechtsstreits am Bundesverfassungsgericht raten Steuerberater, vorsichtshalber weiterhin die volle Entfernung in die Formulare des Finanzamts einzutragen. Die Beamten können dies zwar nach dem geltenden Einkommensteuergesetz nicht anerkennen. Das Bundesfinanzministerium hat aber zugesagt, dass alle Steuerbescheide in diesem Punkt derzeit nur vorläufig erlassen werden. Niemand muss also selbst Einspruch oder Klage einreichen, um von einem möglicherweise günstigen Urteil der Verfassungsrichter zu profitieren. Mit deren Entscheidung wird noch in diesem Jahr gerechnet.
In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch zeichnete sich in Karlsruhe aber keineswegs ab, dass die Richter die Kürzung vollständig kippen wollen. Denkbar ist, dass sie dem Gesetzgeber nur aufgeben, die 20-Kilometer-Grenze als "willkürlich" zu streichen. Und dass sie dem Bundestag zugleich freie Hand geben, die Pauschale ganz abzuschaffen oder - wie von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) angedeutet - herabzusetzen. Denn auch den Robenträgern scheint die Überlegung des Bundestags nicht ganz fern zu liegen, dass es sich bei den Fahrtkosten um "gemischte Aufwendungen" handelt, die sowohl zur beruflichen wie zur privaten Sphäre gehören.
Frankreich: Diskussion über Zuschuss
Eine Pendlerpauschale in Form der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten existiert in Frankreich nicht. Angesichts der gestiegenen Spritkosten wird derzeit aber diskutiert, ob die Arbeitgeber zumindest einen Teil dieser Kosten bezuschussen sollen. Premierminister François Fillon hat sich im Auftrag von Staatspräsident Nicolas Sarkozy für eine solche Maßnahme ausgesprochen. Der Arbeitgeberverband Medef wehrt sich dagegen, doch die Frage ist, wie lange er noch der politisch sehr populären Forderung standhalten kann. Die Befürworter verweisen darauf, dass die Arbeitgeber bereits im Großraum Paris den Arbeitnehmern die Hälfte der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstatten. Dieses System soll nun ausgeweitet werden, sowohl geographisch auf ganz Frankreich sowie auf alle Fahrtkosten unabhängig vom Transportmittel. Die Unternehmen stöhnen dagegen unter den gestiegenen Transportkosten für ihre betrieblichen Belange und sagen, dass sie weitere Belastungen nicht aushalten können. chs.
Großbritannien: Kein Steuerabzug
Die Briten haben ein sehr stringentes Steuersystem, das kaum Steuerabzug zulässt. So gibt es auch keine Pendlerpauschale im britischen Steuersystem. "Jeder muss seine Fahrt zum Arbeitsplatz allein bezahlen", sagt die Londoner Steuerberatungsgesellschaft Landau Morley. "Bei uns ist das Geld knapp. Da gibt es so etwas wie Pendlerpauschale nicht." In der Tat stöhnen gerade in London Tausende von Berufstätigen, die sich nur ein Eigenheim am Stadtrand leisten können, dennoch aber täglich die teuren Bahnfahrten in die Londoner Innenstadt allein tragen müssen. Großbritannien ist schon lange kein Niedrigsteuerland mehr. Es gibt im Wesentlichen zwei Steuersätze, nämlich 20 und 40 Prozent. Für Jahreseinkommen oberhalb von 36.000 Pfund, umgerechnet knapp 45.000 Euro, gilt der Satz von 40 Prozent. bes.
Italien: Pendler zahlen Kosten selbst
In Italien gibt es keinerlei Pendlerpauschale. Lediglich den Unternehmen ist es möglich, den Mitarbeitern Kosten zu erstatten, sofern die Mitarbeiter an einen anderen Dienstsitz entsandt werden. Solche Kosten können die Unternehmen von ihren Steuern absetzen. Die italienischen Pendler müssen ihre Fahrtkosten dagegen ganz alleine tragen. Dies ist umso bedeutender, weil Italiens Einkommensteuer relativ hoch ist: Bis 15 000 Euro Jahreseinkommen werden 23 Prozent Einkommensteuer fällig, von 15 000 Euro an 27 Prozent. Die höchsten Steuersätze liegen bei 41 Prozent (von 55 000 Euro an) und 43 Prozent (von 75 000 Euro an). Für Arbeitnehmer gibt es dabei einen Abzug von 7500 Euro im Jahr, für Selbständige von 4500 Euro. Abzüge für Verheiratete oder Kinder sind verschwindend gering. tp.
Österreich: 800.000 Pendler entlastet
In Österreich gibt es eine Pendlerpauschale, die sowohl für das Auto als auch für die Bahn gilt. Dieser Betrag ist entfernungsabhängig. Eine sogenannte kleine Pendlerpauschale von 630 bis 1857 Euro im Jahr gibt es unter der Voraussetzung, dass die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich ist. Sie greift bei einer Entfernung von 20 Kilometern vom Wohnort zum Arbeitsplatz. Eine große Pauschale gibt es, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. In diesem Fall werden Beträge zwischen 342 und 3372 Euro im Jahr gewährt. Die Beträge können in der steuerlichen Veranlagung abgesetzt werden oder direkt nach einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über den Lohn ausgezahlt werden. Rund 800 000 Erwerbstätige und damit rund ein Viertel aller Arbeitnehmer in Österreich kommen nach Angaben des Finanzministeriums in den Genuss dieser Pauschale. ela.
Niederlande: Nur für Bahn und Bus
In den Niederlanden können Arbeitnehmer die Fahrt vom und zum Arbeitsplatz nur von der Steuer absetzen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Allerdings nicht die tatsächlichen Kosten, sondern eine nach Entfernung und Arbeitstagen gestaffelte Pauschale. Voraussetzung ist, dass die Strecke mehr als 10 Kilometer lang ist, der Arbeitnehmer sie mindestens einmal in der Woche innerhalb von 24 Stunden oder an mehr als 40 Tagen im Jahr zurücklegt und der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet. Wer an einem Tag der Woche eine Strecke von 10 bis 15 Kilometern fährt, kann dafür 101 Euro absetzen. Fährt er diese Strecke vier oder mehr Tage, beträgt die Pauschale 403 Euro. Die Pauschale steigt schrittweise bis zu einer Entfernung von 90 Kilometern. Von da an kann der Arbeitnehmer 21 Cent je Kilometer Entfernung multipliziert mit der Anzahl der Tage im Jahr ansetzen - aber nicht mehr als 1889 Euro. hmk.
Der deutsche Michel schlägt still zurück.
Michael Wolff (MWolff66)
- 11.09.2008, 13:02 Uhr
Berichtigung...
Laszlo Lebrun (Laszlo_Lebrun)
- 11.09.2008, 13:23 Uhr
Pendlerpauschale
Klaus-Peter Stahr (kp.stahr)
- 11.09.2008, 14:06 Uhr
Sicher kann man darüber diskutieren was Privatkosten sind oder nicht
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 11.09.2008, 14:24 Uhr
Studenten fahren umsonst in NL
Simon Pein (shampaign)
- 11.09.2008, 15:59 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
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